Der Verkauf von aromatisiertem Tabak, also Tabak mit charakteristischen Aromen (wie Menthol oder Vanille), die den Geschmack und den Geruch von Tabak überdecken, ist innerhalb der Europäischen Union (EU) verboten. Es gilt jedoch eine Übergangsfrist für Verkäufer von Zigaretten und Tabak, deren unionsweite Verkaufsmengen 3 Prozent oder mehr einer bestimmten Erzeugniskategorie, wie zum Beispiel Menthol, ausmachen. In diesem Fall greift das Verbot erst ab dem 20.05.2020.
Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Verbots
Ein deutsches Tabakunternehmen war der Auffassung, dass die nationalen Rechtsvorschriften zum Verbot von Aroma-Tabak und Hinweisen auf Aromen, mit denen das unionsweite Verbot umgesetzt wurde, rechtswidrig seien. Es wollte ein Stück vom noch bestehenden Marktanteil haben und erhob Klage. Das angerufene Verwaltungsgericht Berlin legte die Fragen dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) vor.
Schutz der Gesundheit vorrangig
Der EuGH bestätigte – nicht überraschend – das Verkaufsverbot (Urteil vom 30.01.2019, Aktenzeichen C-220/17) sowie das Verbot des Anbringens von Aroma-Hinweisen. Zur Begründung führte das Gericht den besonderen Schutz der öffentlichen Gesundheit an. Es solle von Beginn an der Tabakkonsum verhindert werden. Dies rechtfertige auch einen Eingriff in Grundfreiheiten der Tabakhersteller und Markeninhaber.
Rauchlose Tabakerzeugnisse ebenfalls geregelt
Die Entscheidung des EuGH bedeutet nunmehr das endgültige Aus von aromatisiertem Tabak in Deutschland. Jedoch dürfte das Tabakrecht die Gerichte weiter beschäftigen.
So berichteten wir, dass die EU den Tabak in Form von oraler Zuführung mit der Tabakrichtlinie 2014/40/EU verboten hat. Ausgenommen davon ist jedoch der sogenannte Kautabak. Die Abgrenzung zwischen dem unzulässigen Tabak für den oralen Gebrauch, der auch „Lutsch-Tabak“ genannt wird, und dem Kautabak ist schwierig und dürfte – wie zuletzt am 17.10.2018 den EuGH sowie die nationalen – Gerichte weiter beschäftigen. Schließlich ist die Abgrenzung dafür entscheidend, ob ein Produkt vertrieben werden darf oder nicht.
Noch keine Tabaksteuer auf E-Zigaretten
Auch eine Tabaksteuer oder eine mit dieser vergleichbaren Abgabe auf E-Zigaretten gibt es bisher in Deutschland noch nicht und dürfte für viel Streit sorgen. Das Bundesfinanzministerium beschäftigt sich nämlich bereits mit einer solchen Abgabe. Die Grundlage für die Höhe soll der Nikotinanteil in den sogenannten Liquids sein.
Länder wie Italien oder Finnland haben bereits eine E-Zigaretten-Steuer eingeführt, jedoch schlechte Erfahrungen damit gemacht, da die Kunden ihre Ware dann überwiegend im Ausland bezogen. In Deutschland sind sich die Experten jedoch weiterhin uneinig, ob die E-Zigarette gesundheitsschädlich ist und somit eine Steuer rechtfertigt. Aufgrund der sinkenden Tabaksteuereinnahmen wird eine solche Abgabe unserer Meinung nach aber sicherlich kommen, um das Loch in der Finanzkasse zu stopfen. Sollte es zu einer Abgabe für E-Zigaretten kommen, wäre eine einheitliche und klare EU-Regelung wünschenswert, um einen europäischen „Flickenteppich“ zu vermeiden.
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Tags: Tabaksteuer
Hab mir vor 2 wochen tipi tabak bei penny geholt. Zu meinem erstaunen musste ich feststellen das der tabakgeschmack sich grundlegend in richtung kirsche veränderte. Aber wenigstens war keine aromawerbung drauf. 🙂
Ich finde es absolut verrückt, solch ein Verbot zu erlassen. In den USA hat man erst unlängst herausgefunden, das Menthol Zigaretten weniger schädlich sind als normale. Es ist paradox, diese Zigs als Einstiegsdroge für Jungendliche zu bezeichnen. Man sollte den Menschen nicht zu viel Freiheit nehmen, nicht alles lässt sich per Gesetz regeln. Jetzt gilt es illegale Wege zu finden an die Glimmstängel zu kommen, denn nach 53 Jahren Menthol möchte ich nicht mehr wechseln. Gerne würde ich klagen, aber so viel Geld habe ich nicht. Hat jemand eine Idee, wie man den Menthol Effekt in normale Zigaretten bekommt? Ich könnte es eher verstehen, wenn man alle Zigaretten verbieten würde, aber nur die eine Sorte, das ist absoluter Quatsch.