Die Finanzämter setzen bei Betriebsprüfungen und Steuerfahndungen im Kryptobereich zunehmend voraus, dass vollständige Rohdaten der jeweiligen Börsen bereitgestellt werden. Zusätzlich ist es erforderlich bei der Erstellung der Steuerreporte im Rahmen der privaten Vermögensverwaltung (z.B. mit CoinTracking und Blockpit) oder bei der Erstellung der Finanzbuchhaltung bei gewerblichen Investoren sicherzustellen, dass eine lückenlose Überleitung von Rohdaten zu Steuerreport und Buchhaltung besteht.
Freiburger Behörde fordert Rohdaten als CSV-Datei
So hat bspw. die Steuerfahndung in Freiburg gefordert, rohe Börsendaten idealerweise als CSV-Dateien einzureichen. Hintergrund ist, dass diese Daten mit einem speziell für die Finanzverwaltung Baden-Württemberg entwickelten Tool ausgewertet werden. Während Nordrhein-Westfalen dabei überwiegend CoinTracking nutzt, setzt Baden-Württemberg aus Datenschutzgründen lieber auf eigene Softwarelösungen.
Für uns als Steuerberater und betroffenen Kryptoinvestoren bedeutet dies, dass die strukturierte und frühzeitige Bereitstellung von Börsendaten immer wichtiger wird. APIs, die von vielen Mandanten aus Bequemlichkeit genutzt werden, genügen bei den Ämtern ausdrücklich nicht. Verlangt werden stattdessen originale Exporte von den Handelsplattformen.
CSV-Dateien von Beginn an speichern
Vor dem Hintergrund aktueller Vorgaben und der Entwicklung neuer Prüftools gilt: Wer keine Risiken eingehen möchte, sollte gleich zu Beginn darauf achten, dass alle Transaktionen von sämtlichen genutzten Börsen als CSV-Datei exportiert und dokumentiert werden. Die Rohdaten sollten bereits mit Einreichung der steuerlichen Erklärung beziehungsweise spätestens zum Zeitpunkt der ersten Anfrage der Steuerfahndung oder des Finanzamts gesammelt und bereitgehalten werden.
Wir empfehlen unseren Mandanten bereits im Rahmen der Erstgespräche, dass ausschließlich echte Rohdatenexporte den gesetzlichen Anforderungen genügen und eine Nachforderung durch die Ämter praktisch vorprogrammiert ist.
Finanzämter fordern Rohdaten von Investoren
Der Export sollte sämtliche Transaktionen lückenlos enthalten. Das zuletzt veröffentlichte BMF-Schreiben vom 06.03.2025 zur steuerlichen Behandlung von Kryptowährungen betont ausdrücklich sowohl die Vollständigkeitspflicht als auch die Notwendigkeit, die Daten im Original über mehrere Jahre archiviert vorzuhalten.
Die Erfahrung zeigt, dass spätere Nachforderungen von Rohdaten immer mehr zur Regel werden, insbesondere weil die Finanzverwaltungen inzwischen eigene und immer leistungsfähigere Analyse-Tools einsetzen. Darüber hinaus lässt sich nicht ausschließen, dass einzelne Börsen von einer Insolvenz bedroht werden oder schlicht plötzlich geschlossen werden. Auch das macht die sofortige, eigenverantwortliche Archivierung der Daten unabdingbar.
Wie sollten Rohdaten an das Finanzamt übermittelt werden?
Bei der Übermittlung dieser Daten an das Finanzamt oder die Steuerfahndung empfiehlt es sich, ein kurzes Begleitschreiben beizufügen. In diesem sollte festgehalten werden, um welche Plattformen, Zeiträume und Dateiformate es sich handelt, und dass sowohl Vollständigkeit als auch Nachvollziehbarkeit sichergestellt wurden.
Falls Datensätze fehlen, unvollständig sind oder einzelne Plattformen für das betreffende Steuerjahr keine Exportmöglichkeit mehr bieten (zum Beispiel wegen Kontoschließung oder verlorener Zugangsdaten) empfehlen wir zeitnah mit Hilfe eines Gedächtnisprotokolls fehlende Transaktionen und Börsen nach bestem Wissen zu rekonstruieren. Gern unterstützt Sie unser Team bei der individuellen Datenaufbereitung.
Rohdatenarchivierung für Kryptoinvestoren
Letztlich ist die rechtzeitige Datensicherung im Kryptobereich nichts anderes als die moderne Entsprechung der klassischen Belegsammlung in der Buchhaltung. Wer alle Rohdaten konsequent und frühzeitig auf einem eigenen, sicheren Speicherort archiviert, kann auch im Fall einer späteren steuerlichen Prüfung lückenlos und manipulationssicher belegen, dass die Steuererklärung auf vollständigen und verlässlichen Grunddaten basiert. Die Archivierungspflicht betrifft dabei nicht nur die aktuelle Steuererklärung, sondern erstreckt sich über viele Jahre, nicht zuletzt wegen der Unsicherheiten mancher Handelsplattformen.
Kryptoinvestoren sind daher gut beraten von Anfang an auf die rechtzeitige und vollständige Rohdatenarchivierung zu achten. Nur so können wir Sie bestmöglich vor späteren Schwierigkeiten mit dem Finanzamt schützen und sichern die Nachvollziehbarkeit in diesem dynamischen Steuerrechtsbereich.
WINHELLER übernimmt die Datenaufbereitung von Kryptotransaktionen
WINHELLER unterstützt Sie gern mit unseren erfahrenen Blockchainanalysten und stellt gemeinsam mit Ihnen sicher, dass Ihre steuerlichen Pflichten lückenlos dokumentiert und Sie im Fall einer Betriebsprüfung oder bei Nachforderungen durch die Behörde auf der sicheren Seite sind. Daneben unterstützen wir Sie natürlich auch bei der gesamten Krypto-Steuererklärung. Kommen Sie gern unverbindlich auf uns zu!

