Ende der Krypto-Privatsphäre? NRW verschärft Jagd auf Steuersünder und fordert Beweislastumkehr

eine Bitcoin-Münze auf einem silbernen Laptop

Seit dem 01.01.2026 gilt die EU-Richtlinie DAC8 und mit dem geplanten Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz werden Krypto-Plattformen künftig verpflichtet, alle relevanten Transaktionen automatisch an die Finanzbehörden zu melden. Aus den gemeldeten Daten sind möglicherweise Rückschlüsse auf nicht erklärte Kryptoeinkünfte in der Vergangenheit möglich. Laut einer aktuellen Pressemitteilung der Finanzverwaltung NRW sind staatliche Ermittler allerdings auch jetzt schon bei vielen Wallets in der Lage, sie einer konkreten Person zuzuordnen.

Krypto-Profis auch in der Finanzverwaltung

Der Staat rüstet zunehmend auf, um seinen Aufgaben und Pflichten im Rahmen der Strafverfolgung nachzukommen. Vorreiter ist insbesondere das Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität des Landes Nordrhein-Westfalen mit einem Schwerpunkt bei der Bekämpfung von Steuerhinterziehung auch mit Bezug zu Kryptowerten.

Kauf von Daten durch Finanzamt üblich

Erst kürzlich wurde bekannt, dass das Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität des Landes Nordrhein-Westfalen einen Datenträger mit mehr als einem Terabyte Daten über Auslandsgeschäfte aufgekauft hat, um Steuersündern auf die Schliche zu kommen. Es ist mittlerweile also durchaus üblich, dass die Finanzverwaltung Datenmaterial aufkauft, um Steuerhinterziehung aufzudecken oder zu verfolgen.

Die strafbefreiende Selbstanzeige hilft

Daher sollten Kryptoanleger, die ihre Einkünfte in Deutschland bisher nicht steuerlich erklärt haben, schnellstmöglich aktiv werden. Anderenfalls droht im Jahr 2026 ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung.

Um einer Strafverfolgung zu entgehen bzw. zuvorzukommen, verbleibt letztlich nur das Mittel der strafbefreienden Selbstanzeige, die in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist. Aber auch nach einer Tatentdeckung durch staatliche Stellen kann eine vollständige Offenlegung aller nicht erklärten Einkünfte noch mittels einer Strafmilderung honoriert werden.

Weitere gesetzgeberische Maßnahmen kommen

Der deutsche Gesetzgeber wird derweil auch an anderer Stelle aktiv und setzt weitere europäische Vorgaben zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität um: Das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1260 über die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten soll die grenzüberschreitende Zusammenarbeit bei der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung verbessern und spätestens zum 23.11.2026 in Kraft treten.

Vermögenseinzug bei selbstgehosteten Wallets?

Das Landeskabinett des Landes NRW hat zudem bereits am 09.12.2025 einen Antrag auf Entschließung des Bundesrates beschlossen, in dem Nordrhein-Westfalen und Sachsen gemeinsam die Bundesregierung zur zeitnahen Vorlage eines Gesetzentwurfs für eine wirksame Vermögensabschöpfung auffordern. Kompetenzen der Behörden sollen erweitert und insbesondere die Einführung einer Beweislastumkehr geprüft werden.

Konkret hieße das, dass Vermögen, dessen legale Herkunft nicht nachgewiesen werden kann, im Verdachtsfall durch den Staat eingezogen werden könnte. Wenngleich Einzelheiten zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht bekannt sind und das Vorgehen in verfassungsrechtlicher Hinsicht höchst bedenklich ist, ist die Zielrichtung klar erkennbar: Anlegern droht zukünftig der Verlust ihres Vermögens, wenn sie dessen legale Herkunft nicht eindeutig nachweisen können. Besonders betroffen sind dabei natürlich Assetklassen, deren Herkunft per se schwierig zu ermitteln ist, also insbesondere auch Kryptowerte, vor allem im Fall intensiver Aktivitäten mittels selbstgehosteter Wallets.

Vermögensherkunftsnachweise helfen

(Nicht nur) Kryptoanleger sind daher gut beraten, zur Sicherung ihres Vermögens alle Transaktionen und die Mittelherkunft aller ihrer Vermögenswerte auch für Zeiträume in der Vergangenheit lückenlos zu dokumentieren und alle Belege und Aufzeichnungen dauerhaft aufzubewahren.

Mittel der Wahl für den Nachweis der legalen Herkunft ist ein auf den Anleger maßgeschneiderter Krypto-Herkunftsnachweis. Mit seiner Hilfe lässt sich einer Geldwäscheverdachtsmeldung durch Finanzdienstleister, Banken und Kryptoplattformen und der Einleitung eines dahingehenden Strafverfahrens vorbeugen.

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Porträt vom Autor

Stefan Winheller

Rechtsanwalt Stefan Winheller ist seit rund 20 Jahren auf steuerrechtliche Fragen spezialisiert, v.a. in den Bereichen Krypto, Stiftungen/NPO und Internationales.

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