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Paradise Papers: Welche steuerstrafrechtlichen Konsequenzen drohen Betroffenen?

Im April 2016 gelang internationalen Journalisten im Kampf gegen Steuersünder mit der Veröffentlichung der Panama Papers ein Coup. Ein Datenträger, voll mit 2,6 Terabyte an Informationen über potentielle Fälle von Steuerflucht, führte damals zum gesellschaftlichen Aufschrei und war der Anstoß für zahlreiche Ermittlungsverfahren.

Auch Unternehmen profitieren von Steueroasen

Panama ist aber längst nicht die einzige Steueroase. So veröffentlichte die Süddeutsche Zeitung vor kurzem ihren Bericht über die sogenannten „Paradise Papers“. 13,4 Millionen Dokumente aus 21 verschiedenen Datenquellen, sollen den Reportern dabei zugespielt worden sein. Diese zeigen, dass nicht nur vermögende Privatpersonen, sondern auch Unternehmen wie Apple oder Nike von den niedrigeren Steuersätzen in sogenannten Steueroasen profitieren.

So funktioniert das System

Doch wie funktioniert das System der Briefkastenfirmen? Dadurch, dass ein Unternehmen seinen Hauptsitz beispielsweise auf die Cayman Islands verlegt, kann es von den dortigen Steuersätzen profitieren. Beim Briefkastensystem geht von diesem Hauptsitz weder Geschäftsbetrieb aus, noch beschäftigt das Unternehmen vor Ort Mitarbeiter. Es reicht lediglich ein Briefkasten aus, um den formalen Sitz in diesem Land zu begründen und nach dem dortigen Steuersystem behandelt zu werden. Dadurch ist eine Umgehung von nationalen Regelungen in den verschiedensten Bereichen möglich, wie beispielsweise den Erbschaftssteuern, Gläubigerschutz oder Umsatzsteuer. Auch Anonymität ist oft der Grund für dieses Vorgehen.

Briefkastenfirma als legale Konstruktion

Briefkastenfirmen sind an sich nicht per se unzulässig. Steuerrechtlich werden aber Briefkastenfirmen in der Regel wegen Gestaltungsmissbrauchs nicht anerkannt. Hier gilt grundsätzlich der tatsächliche und nicht der formale Sitz der Geschäftsleitung des Unternehmens als Anknüpfungspunkt für die Besteuerung. Strafrechtlich relevant wird ein solches Konstrukt dann, wenn die Briefkastenfirma zur Steuerhinterziehung, Geldwäsche oder zum Verstecken von Geldern genutzt wird. Die Grenzen zwischen legalem und illegalem Einsatz sind fließend und einzelfallabhängig.

Betroffene müssen schnell reagieren

Es ist unklar, ob die Dokumente, welche die Journalisten aus dem Datenleak gezogen haben, vor Gericht als Beweismittel zugelassen werden. Diese Informationen wurden aber mit den Ermittlungsbehörden geteilt und sind zumindest ausreichend, um Ermittlungsverfahren gegen die Betroffenen einzuleiten.

Betroffene sollten unverzüglich rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen, da die Ermittlungsbehörden naturgemäß in solchen Fällen von Steuerhinterziehung und Geldwäsche ausgehen. Ist das Konstrukt legal, muss alles dran gesetzt werden, dass das Ermittlungsverfahren schnell eingestellt wird. Sollte das Konstrukt sich in einer Grauzone bewegen oder zur Steuerhinterziehung genutzt worden sein, kommt in vielen Fällen eine strafbefreiende Selbstanzeige in Betracht. Zwar sind dann die hinterzogenen und daher ohnehin nachzuzahlenden Steuern zu begleichen, aber eine Gerichtsverhandlung und eine empfindliche Strafe lassen sich somit vermeiden. Wer schnell reagiert und gut beraten ist, kann also – wie zahlreiche Fälle zeigen – mit einem blauen Auge davonkommen.

Unsere spezialisierten Anwälte sind Ihnen bei Fragen zu diesem Thema gerne diskret behilflich.

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Stefan Winheller

Rechtsanwalt Stefan Winheller ist seit rund 20 Jahren auf steuerrechtliche Fragen spezialisiert, v.a. in den Bereichen Krypto, Stiftungen/NPO und Internationales.

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