Vor Kurzem berichteten wir über die ersten Erfolge der Steuerfahndung im Rahmen der Panama-Papers. Nun hat auch die Bundesregierung ihre Konsequenzen aus der Affäre gezogen und einen Gesetzesentwurf ausgearbeitet, der die Möglichkeit zur Steuerflucht über Drittländer künftig eindämmen soll. Die Reformvorschläge der Bundesregierung sehen eine Lockerung des Bankengeheimnisses und strengere Informationspflichten für die Nutzer von sogenannten Briefkastenfirmen vor. Daneben will man auch durch höhere Strafandrohungen der Steuerhinterziehung den Kampf ansagen.
Das System Briefkastenfirma
Im Rahmen der Panama Papers Enthüllung kamen reihenweise Fälle ans Tageslicht, bei denen Briefkastenfirmen zur Steuerhinterziehung, Steuervermeidung, illegalen Transaktionen und Ähnlichem verwendet wurden. Die panamaische Kanzlei Mossack Fonseca half dabei ihren internationalen Kunden – vielfach im Zusammenspiel mit verschiedenen Banken – sogenannte Briefkastenfirmen zu errichten. Das bedeutet, dass sich der offizielle Hauptsitz der betreffenden Firma zwar in Panama befindet, tatsächlich geht aber von diesem Standort überhaupt kein Geschäftsbetrieb aus. Der wahre Inhaber versteckt sich dabei regelmäßig hinter zum Schein eingesetzten Geschäftsführern oder Gremien.
Da nach dem Recht Panamas weder Auskünfte über den wahren Besitzer noch den Verwendungszweck der Firma zu erteilen sind, eignen sich diese Briefkastenfirmen nicht nur, um von den dort niedrigen Steuersätzen zu profitieren, sondern auch um Gelder vor den deutschen Finanzbehörden zu verstecken.
Mehr Transparenz durch Lockerung des Bankgeheimnisses
Die Nutzung solcher Briefkastenfirmen nun schlichtweg zu verbieten hält Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble für falsch. Illegal sei nicht das Modell Briefkastenfirma an sich, sondern allenfalls der konkrete (illegale) Verwendungszweck. Stattdessen will die Bundesregierung dem Missbrauch von Offshore-Konten durch mehr Transparenz einen Riegel vorschieben. So sieht der Gesetzesentwurf vor, das steuerliche Bankgeheimnis im Verhältnis zwischen Bank und Staat einzuschränken. Den Finanzbehörden soll es damit einfacher als bisher möglich sein, sich bei den Banken Auskünfte über Kunden und deren geschäftliche Beziehungen in Drittstaaten einzuholen. Kritischen Stimmen, die in der Lüftung des Bankgeheimnisses einen gleichzeitigen Verlust von Privatsphäre befürchten, hält die Bundesregierung entgegen, dass die bisher geltenden Befugnisse der Ermittlungsbehörden nicht erweitert, sondern lediglich deren Beschränkungen teilweise aufgehoben werden.
Auslandsgeschäfte müssen offengelegt werden
Im Weiteren sieht der Gesetzesentwurf vor, dass Privatpersonen und Unternehmen ihre Geschäftsbeziehungen zu im Ausland ansässigen Gesellschaften gegenüber der Finanzbehörde offenzulegen haben. Auch die Finanzinstitute sollen in diesem Zusammenhang Meldepflichten treffen. Verstoßen Banken künftig gegen ihre Mitwirkungspflichten, kommen nicht nur hohe Bußgelder auf sie zu, sondern sie haften auch für etwaige Steuerausfälle ihrer Kunden mit.
Höhere Strafandrohung, längere Fristen
Der Entwurf sieht ferner Verschärfungen bei der Strafandrohung vor. So soll die Nutzung einer „Drittstaat-Gesellschaft zur Verschleierung steuerlich relevanter Tatsachen“ in den Katalog der besonders schweren Fälle des § 370 AO aufgenommen werden, der eine Strafandrohung von bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe vorsieht. Zudem werde die Verjährungsfrist für die Verfolgung von Steuerhinterziehung deutlich angehoben und kann je nach Einzelfall bis zu 20 Jahre betragen.
Bundesrat begrüßt Gesetzesentwurf
Der neue Gesetzesentwurf soll demnach den Finanzbehörden vollumfängliche Befugnisse einräumen, wo ihnen das bestehende Gesetz zuvor teilweise Steine in den Weg gelegt hat. Drittstaat-Gesellschaften und die Gelder, die ihnen aus Deutschland zufließen, sollen nun kontrollierbar werden. Die Bundesregierung verspricht sich durch die hohe Strafandrohung und die erhöhte Entdeckungsgefahr eine präventive Wirkung im Hinblick auf Steuerhinterziehung.
Der Bundesrat steht dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung positiv gegenüber. Mit einer Umsetzung der Änderungsvorschläge in der Zukunft ist also zu rechnen. Den offiziellen Gesetzentwurf können sie hier nachlesen: Bundestag Drucksache 18/11132).
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