Digitale Vermögenswerte vererben: Kryptowährungen, Private Keys und rechtssichere Nachlassplanung

Schloss mit vielen weiteren Schlössern auf Blockchain

Digitale Werte sind Teil moderner Vermögen

Kryptowährungen und NFTs sind längst nicht mehr nur Spekulationsobjekte für Technikbegeisterte. Sie haben sich als ernstzunehmende Anlageklasse etabliert und sind Bestandteil vieler Vermögensportfolios von Privatpersonen. Doch im Erbfall stellen sie Erben und Nachlassverwalter vor besondere Herausforderungen: Ohne Zugang zum Private Key sind die Werte praktisch verloren und nichts wert, auch wenn sie rechtlich zum Nachlass gehören.

Not your key, not your coin – der Private Key als Schlüssel zum Erbe

Im Erbrecht gilt die sog. Universalsukzession, d.h. das gesamte Vermögen geht mit dem Tod auf die Erben über. Bei Kryptowerten ist das jedoch nur dann praktisch umsetzbar, wenn der Zugang – insbesondere der Private Key – vorhanden und dem Erben bekannt ist. Fehlt der Private Key, sind die digitalen Vermögenswerte zwar rechtlich Teil des Nachlasses, aber faktisch nicht verwertbar. Das kann zu erbrechtlichen Problemen führen und birgt zudem steuerliche Risiken.

Beispiel aus der Praxis:
Ein vermögender Anleger besitzt ein Krypto-Portfolio im Wert von 6 Mio. Euro. Die Kryptowerte sind über mehrere Wallets verteilt. Nach seinem plötzlichen Tod kann der Erbe mangels Zugangsdaten (Private Key) nur auf einen Bruchteil, z. B. 500.000 Euro, zugreifen. Der Erblasser hatte nicht dafür gesorgt, dass seine Erben seine Private Keys in Erfahrung bringen konnten.

Es stellt sich dann die Frage, ob der Erbe z. B. Pflichtteilsergänzungsansprüche aus dem gesamten Wert des Krypto-Portfolios begleichen und ob er Erbschaftssteuer auf das gesamte Portfolio bezahlen muss, obwohl er tatsächlich nur in deutlich geringerem Umfang bereichert ist. Das könnte dazu führen, dass er Zahlungsansprüchen ausgesetzt ist, die seine Bereicherung von 500.000 Euro deutlich übersteigen.

Zugänge und Übersicht des Kryptoportfolios sicherstellen

  • Der Private Key ist also der zentrale Zugangscode zu Kryptowerten. Kryptoanleger sollten daher frühzeitig sicherstellen, dass dieser Schlüssel im Erbfall verfügbar ist.
  • Private Keys sicher dokumentieren – idealerweise sowohl digital als auch physisch.
  • Aufbewahrung in einem Bankschließfach oder Tresor.
  • Den Standort und die Zugriffsmöglichkeiten im Testament oder in einer separaten Verfügung benennen.

Auch die Übersicht über verwendete Wallets und Börsenkonten ist essenziell. Viele Anleger nutzen mehrere Plattformen und zahlreiche Wallets, was die Nachlassabwicklung erschwert. Eine regelmäßig aktualisierte Liste mit Wallet-Adressen, Börsenkonten und Zugangsdaten kann hier entscheidend sein.

Testamentarische Regelungen für digitale Vermögenswerte

Ein vermögender Anleger sollte in jedem Fall ein Testament haben, in dem auch seine digitalen Vermögenswerte aufgeführt sind. Es empfiehlt sich zudem die Benennung eines digitalen Nachlassverwalters oder Testamentsvollstreckers – idealerweise einer Person mit technischem Verständnis, dem der Erblasser vertraut. Der Erblasser sollte zu den einzelnen von ihm gehaltenen Kryptowerten den Nachweis führen, dass sie nicht aus Mitteln erworben wurden, die geldwäscherechtlich bedenklich sind (Mittelherkunftsnachweis). Das erspart viel Ärger bei Rückfragen der Börsen und Banken. Denn dem Erben ist in der Regel die Transaktionshistorie unbekannt und sie lässt sich ohne Zutun des Erblassers häufig auch nicht mehr rekonstruieren.

Praxisbeispiel:
Der Erblasser legt in seinem Testament fest, dass sein Sohn als „digitaler Nachlassverwalter“ fungieren soll. Sämtliche Zugangsdaten samt Herkunftsnachweis hatte der Erblasser in einem versiegelten Umschlag im Bankschließfach hinterlegt. So kann der Sohn nach dem Tod des Vaters problemlos auf alle Wallets zugreifen und die Werte sichern.

Möchten Sie Neuigkeiten wie diese zweimonatlich in Ihr Postfach erhalten? Abonnieren Sie hier unseren Newsletter VSN Insider – Vermögen | Stiftung | Nachfolge.

Ohne Vorsorge drohen steuerliche Nachteile beim Erbe

Fehlt die Dokumentation oder sind die Zugänge nicht auffindbar, drohen erhebliche Nachteile und nicht zuletzt eine viel zu hohe Besteuerung. Selbst wenn der Erbe mangels Private Key keinen Zugriff auf das Kryptovermögen hat, wird das Finanzamt nämlich zunächst davon ausgehen, dass das Kryptovermögen in voller Höhe auf den Erben übergegangen ist. Der Erbe wird dann den Nachweis führen müssen, dass der Erblasser den Private Key verloren oder dem Erben nicht mitgeteilt hat. Ggf. bedarf es also Gutachten von IT-Experten, eidesstattliche Versicherungen etc. – Aufwand, den der Erbe nach dem Tod des Erblassers nicht gebrauchen kann.

Digitale Vermögenswerte brauchen analoge Vorsorge

Kryptowährungen sind ein innovativer Bestandteil moderner Vermögen – aber sie erfordern klassische Vorsorgemaßnahmen. Wer frühzeitig handelt, schützt nicht nur seine Erben, sondern bewahrt auch den Wert seines digitalen Vermögens über seinen Tod hinaus. Eine rechtssichere Dokumentation und klare testamentarische Regelungen sind dabei unerlässlich. Sie benötigen Unterstützung bei Ihrer individuellen Planung? Wir beraten Sie gerne.

✅ Checkliste: Kryptovermögen im Erbfall absichern

Diese Checkliste hilft Ihnen dabei, Ihre digitalen Vermögenswerte – insbesondere Kryptowährungen – so zu dokumentieren und zu regeln, dass Ihre Erben im Ernstfall darauf zugreifen können und keine Werte verloren gehen.

🔐 1. Zugangsdaten sichern

  • Private Keys dokumentieren (digital und/oder physisch)
  • Wallet-Adressen und Börsenkonten auflisten
  • Zugangsdaten (Passwörter, 2FA-Codes, Backup-Codes) notieren, idealerweise auch zu einer Trackingsoftware (z.B. CoinTracking), in der das Kryptovermögen vollständig und aktuell erfasst ist
  • Speicherort der Daten festlegen (z. B. Bankschließfach, Tresor)
  • Vertrauensperson benennen, die im Ernstfall Zugriff erhält

📜 2. Testament und Nachlassregelung anpassen

  • Testament um digitale Vermögenswerte ergänzen
  • Pflichtteilsansprüche im Blick behalten
  • Vermögensherkunftsnachweis erstellen und hinterlegen
  • Digitalen Nachlassverwalter benennen
  • Regelungen für verlorene oder unzugängliche Assets treffen
  • Erben für den Umgang mit Kryptovermögen sensibilisieren

🧾 5. Steuerliche Aspekte klären

  • Steuerberater über Kryptovermögen informieren
  • Bewertungskriterien für Erbschaftsteuer mit dem Berater abstimmen

📌 Bonus-Tipp:

Erstellen Sie eine digitale Nachlassmappe, in der alle Informationen gebündelt sind – idealerweise mit einer klaren Anleitung für Ihre Erben. So vermeiden Sie Unsicherheiten und stellen sicher, dass Ihr digitales Vermögen erhalten bleibt.

Diesen Artikel teilen
Porträt vom Autor

Stefan Winheller

Rechtsanwalt Stefan Winheller ist seit rund 20 Jahren auf steuerrechtliche Fragen spezialisiert, v.a. in den Bereichen Krypto, Stiftungen/NPO und Internationales.

Beiträge - Profil

Stellenausschreibungen Blog

Ihre Karriere bei WINHELLER

Nächster Karriereschritt geplant? Unsere mittelständische Kanzlei bietet ein vielfältiges Aufgaben- und Beratungsspektrum an vier deutschen Standorten. Wir freuen uns auf engagierte neue Kollegen!

>> Zu unseren aktuellen Stellenangeboten

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.

Sie benötigen Unterstützung?

Sie haben Fragen zu unseren Leistungen oder möchten einen persönlichen Beratungstermin vereinbaren? Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme! Häufig gestellte Fragen beantworten wir in unseren FAQs.

Oder rufen Sie uns an: +49 (0)69 76 75 77 80