
Kryptowährungen sind längst mehr als ein Nischeninvestment. Sie etablieren sich zunehmend als ein fester Bestandteil der Vermögensplanung vermögender Privatinvestoren – auch im Hinblick auf Schenkungen und Erbschaften. Doch wie lassen sich Bitcoin, Ethereum und Co. steuerlich optimal an Freunde und Familie und die nächste Generation übertragen? Nachfolgend beleuchten wir die wichtigsten Aspekte und geben praktische Tipps, wie Sie steuerliche Vorteile nutzen können.
Kursrückgänge als strategische Gelegenheit zur Schenkung
Die Volatilität von Kryptowährungen mag für viele Anleger eine Herausforderung sein, doch sie bietet auch Chancen. Der steuerliche Wert einer Schenkung oder Erbschaft wird anhand des Verkehrswerts der Kryptowährung zum Zeitpunkt der Übertragung ermittelt. Ein Kursrückgang kann daher eine ideale Gelegenheit sein, größere Mengen an Kryptowährungen innerhalb der geltenden steuerlichen Freibeträge (sehen Sie hierzu die untenstehende Tabelle) zu verschenken. Wer also die Marktbewegungen im Blick behält, kann durch geschicktes Timing erhebliche Vorteile erzielen.
Zehnjahresfrist bei Kryptowerten bewusst nutzen
Langfristige Planung zahlt sich aus. Wussten Sie, dass sich die Freibeträge bei Schenkungen alle zehn Jahre erneut nutzen lassen? Wer also frühzeitig mit den Übertragungen beginnt, kann über die Jahre hinweg erhebliche Summen steuerfrei weitergeben. Gerade bei Kryptowährungen mit hohem Wachstumspotenzial kann diese Strategie besonders vorteilhaft sein.
Kein Neubeginn der Haltefrist bei Schenkung und Vererbung
Die einjährige Spekulationsfrist, die darüber entscheidet, ob der Verkauf einer Kryptowährung im Sinne des Einkommensteuergesetztes steuerbar ist oder nicht, beginnt im Falle von Schenkung oder Erbschaft nicht neu. Stattdessen übernimmt der Beschenkte oder Erbe die jeweiligen Anschaffungsdaten des Übertragenden. Wurden die Coins vom Schenker oder Erblasser also bereits länger als ein Jahr gehalten, kann der neue Besitzer sie sofort steuerfrei veräußern.
Dokumentation von Transaktionen: Der Schlüssel zur steuerlichen Sicherheit
Ein oft unterschätzter Aspekt bei der Übertragung von Kryptowährungen ist die Dokumentation. Anders als bei klassischen Bankguthaben oder Wertpapieren gibt es bei Krypto keine zentrale Stelle, die Transaktionen automatisch dokumentiert. Das bedeutet, dass die Verantwortung beim Anleger selbst liegt.
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Für die steuerliche Bewertung von Schenkungen und Erbschaften ist eine lückenlose Dokumentation deshalb unerlässlich. Halten Sie fest, wann und zu welchem Kurs Sie die Kryptowährungen erworben haben, und bewahren Sie Nachweise über alle Transaktionen auf. Nutzen Sie am besten eigens hierfür entwickelte Softwaretools oder exportieren Sie regelmäßig Berichte von den von Ihnen verwendeten Kryptobörsen. Eine unzureichende Dokumentation kann dazu führen, dass Finanzbehörden den Wert schätzen – was oft zu ungünstigen Ergebnissen führt.
Kryptos verschenken: Getrennte Wallets für Empfänger
Wenn Sie planen, Kryptowerte zu verschenken oder zu vererben, empfiehlt es sich, für jeden Empfänger eine eigene Wallet einzurichten. Übertragen Sie die entsprechenden Beträge jeweils auf diese Wallets. Getrennte Wallets helfen, Streit über die Aufteilung des digitalen Vermögens und – zumindest bei Schenkungen – über den Zeitpunkt der Übertragung (und damit die Bewertung) zu vermeiden, und erleichtern den Nachweis über die personelle Zuordnung der Werte gegenüber den Finanzbehörden.
Anzeigepflicht beim Finanzamt beachten
Schenkungen und Erbschaften – auch von Kryptowährungen – müssen innerhalb von drei Monaten gegenüber dem zuständigen Finanzamt angezeigt werden. Dies gilt unabhängig davon, ob der Wert ober- oder unterhalb der Freibeträge liegt. Tipp: Viele Finanzämter stellen online konkret hierfür konzipierte Formulare zur Verfügung.
Mit der richtigen Planung Kryptowerte schenken und vererben
Das Schenken und Vererben von Kryptowährungen bietet zahlreiche Möglichkeiten zur Steueroptimierung – vorausgesetzt, man geht mit Bedacht vor. Kursrückgänge clever nutzen, Dokumentation sorgfältig führen, getrennte Wallets einsetzen und die Zehnjahresfrist im Blick behalten: Bereits diese einfachen Ansätze können Ihnen helfen, Ihr digitales Vermögen effizient an Ihre Liebsten weiterzugeben. Doch Vorsicht: Die steuerliche Behandlung von Kryptowährungen im Übrigen ist komplex und unterliegt ständigem Wandel. Eine individuelle Beratung ist daher unbedingt anzuraten, um rechtliche Fallstricke zu vermeiden.
Wenn Sie mehr über dieses Thema erfahren möchten oder Unterstützung bei Ihrer ganz persönlichen Strategie benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
Verwandtschaftsgrad | Steuerlicher Freibetrag (alle 10 Jahre) |
Ehepartner und eingetragene Lebenspartner | 500.000 EUR |
Kinder und Stiefkinder | 400.000 EUR |
Enkelkinder (wenn Kinder des Schenkers/Erblassers nicht mehr leben) | 400.000 EUR |
Enkelkinder (wenn Kinder des Schenkers/Erblassers noch leben) | 200.000 EUR |
Urenkel | 100.000 EUR |
Eltern und Großeltern (nur bei Erbschaft) | 100.000 EUR |
Eltern und Großeltern (nur bei Schenkung) | 20.000 EUR |
Alle übrigen Personen (auch: Geschwister, Nichten, Neffen, Stiefeltern, Schwiegerkinder, geschiedene Ehepartner) | 20.000 EUR |
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