Teil 5 unserer Serie zu Krypto-Glücksspiel und Prognosemärkten
Wer in der Krypto-Welt oder im Online-Casino hohe Gewinne erzielt, stellt sich zwangsläufig die Frage: Wie viel davon gehört dem Staat? Die steuerliche Behandlung von Glücksspielgewinnen in Deutschland ist von einem paradoxen Grundsatz geprägt: Der Fiskus ist „moralbefreit“. Dass ein Gewinn aus einer illegalen Handlung stammt, schützt nicht vor der Steuerpflicht. Die steuerliche Einordnung entscheidet darüber, ob man am Ende mit leeren Taschen dasteht.
Online-Casinos: Private Gewinne bleiben steuerfrei, aber…
Der Volksmund sagt: „Glücksspielgewinne sind steuerfrei.“ Juristisch gesehen stimmt das zumindest für private Gewinne aus Online-Casinos. Diese gelten in Deutschland steuerlich als sogenannte Windfall Profits. Da sie keiner der sieben Einkunftsarten des Einkommensteuergesetzes (§ 2 Abs. 1 EStG) zugeordnet werden können, unterliegen sie nicht der Einkommensteuer.
Dieser Status bleibt auch dann erhalten, wenn das Casino keine deutsche Lizenz besitzt. Das Finanzamt folgt hier dem Neutralitätsprinzip der Abgabenordnung (§ 40 AO): Die Besteuerung ist unabhängig davon, ob ein Verhalten gegen ein gesetzliches Verbot verstößt.
Kritisch wird es jedoch bei der Auszahlung: Während das Finanzamt bei Privatspielern oft leer ausgeht, hat die Staatsanwaltschaft die Befugnis, 100 % des „Erlangten“ als Wertersatz einzuziehen, da es aus einer Straftat nach § 285 StGB stammt.
Polymarket: Steuerfreies Glücksspiel oder steuerpflichtiges Finanzderivat?
Bei Plattformen wie Polymarket ist die steuerliche Lage tückischer. Da die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) Prognosemärkte wie Polymarket 2025 offiziell als illegales Glücksspiel eingestuft hat, ist davon auszugehen, dass das Steuerrecht dieser Einordnung als Glücksspiel grundsätzlich folgt. Gewinne wären demnach für Hobbyspieler einkommensteuerfreie Zufallsgewinne und damit steuerfrei.
Es gibt jedoch eine gewichtige Gegenmeinung: Kritiker und manche Finanzbehörden könnten argumentieren, dass es sich bei Ereignis-Kontrakten technisch um binäre Optionen oder Termingeschäfte handelt. In diesem Fall fiele sofort die Abgeltungsteuer von 25 % (zzgl. Soli) gemäß § 20 EStG an. Nutzer stünden dann vor einem Scherbenhaufen: Sie müssten den Gewinn versteuern, während gleichzeitig die Staatsanwaltschaft den Bruttobetrag wegen der Teilnahme am illegalen Spiel einziehen könnte.
Wenn das Hobby zum Beruf wird: Die Gewerblichkeitsfalle
Die Grenze zur Steuerpflicht wird auch dann überschritten, wenn die Tätigkeit als gewerblich eingestuft wird (§ 15 EStG). Dies passiert nicht erst bei der Anmeldung eines Gewerbes, sondern faktisch durch die Art der Ausübung der Handelsaktivitäten.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem wegweisenden Urteil zum Online-Poker (Az. X R 8/21) Kriterien festgelegt, die für ein gewerbliches (und damit steuerpflichtiges) Tun sprechen:
- Nachhaltigkeit: Wer regelmäßig, über Jahre hinweg und mit erheblichem Zeitaufwand spielt.
- Gewinnerzielungsabsicht: Das Ziel ist nicht mehr der kurzfristige Kick, sondern der dauerhafte Lebensunterhalt.
- Marktteilnahme: Das Agieren gegen eine Vielzahl von wechselnden Mitspielern unter Ausnutzung eines Marktes.
Besonders brisant ist das Element der Fähigkeiten des Spielers: Überall dort, wo man die Wahrscheinlichkeit durch mathematisches Wissen, den Einsatz von Analysesoftware oder durch strategisches Können auf seine Seite ziehen kann – wie beim professionellen Poker oder bei fundierten Wetten auf Prognosemärkten –, kippt das „reine Glück“ in eine steuerpflichtige gewerbliche Leistung.
Wer also Polymarket nutzt, um systematisch Informationsvorsprünge zu monetarisieren, wird vom Finanzamt schnell als „gewerblicher Trader“ behandelt. Ebenso derjenige, der beim Pokerspielen regelmäßig gewinnt.
Justiz und Finanzverwaltung haben leichtes Spiel
Die steuerliche Behandlung ist kein Schutzschild gegen die strafrechtliche Verfolgung. Wer privat gewinnt, muss zwar oft keine Steuern zahlen, riskiert aber die totale Einziehung des Gewinns durch die Justiz. Wer wiederum so gut ist, dass er regelmäßig gewinnt, gerät zusätzlich in das Visier der Finanzverwaltung. In der digitalisierten Finanzwelt, in der ab 2026 durch die EU-Richtlinie DAC8 Krypto-Transaktionen automatisch gemeldet werden, gibt es kein Entkommen mehr vor dem behördlichen Zangengriff.
WINHELLER unterstützt Steuerpflichtige
Wer sich zwischen illegalem Glücksspiel, Steuerfalle und Totalverfall des Gewinns nicht verzocken will, sollte seine Einsätze rechtzeitig mit spezialisierten Beratern abstimmen. Gern steht Ihnen unser erfahrenes Team zur Verfügung.
Lesen Sie hier die weiteren Artikel unserer Reihe:
Teil 1: Online-Casinos und Prognosemärkte ohne deutsche Lizenz: strafrechtliches Risiko
Teil 2: Polymarket & Co. | Wenn Krypto-Prognosen zur illegalen Gesellschaftswette werden
Teil 4: Endstation Bankkonto: Wenn Krypto-Glücksspiel am Herkunftsnachweis scheitert
Teil 6: Ausländische Online-Casinos und Polymarket: Wann machen sich deutsche Spieler strafbar?

Sehr geehrter Herr Schwendemann,
Ich habe einen gelben Brief vom Finanzamt Gera im Bezug auf Pokergewinne erhalten.
Ich möchte wissen ob ich überhaupt steuerpflichtig in Deutschland bin weil ich die meiste im Ausland verbrachte.
Bitte machen Sie mir einen Preisvorschlag für eine Erstberatung.
Erreichbar bin ich Online per Videocall.(Teams, Zoom, etc.)
Mit freundlich Grüßen
Bayar
Hallo,
vielen Dank für den Kommentar! Wir haben Ihr Anliegen an unser Team weitergegeben und es hat sich bereits jemand mit Ihnen in Verbindung gesetzt.
Mit freundlichen Grüßen
^spr