Online-Casinos und Prognosemärkte ohne deutsche Lizenz: strafrechtliches Risiko

Eine Figur auf einem Chart wird vergrößert von einer Lupe

Die Krypto-Falle | Teil 1 unserer Serie zu Krypto-Glücksspiel und Prognosemärkten

Viele Glücksspieler nutzen Kryptowährungen, um auf ausländischen Plattformen zu agieren, teilweise in der Hoffnung, unter dem Radar der Behörden zu bleiben, teilweise weil die ausländischen Angebote vielfältiger und attraktiver sind. Bisher verfolgen deutsche Staatsanwaltschaften vor allem die Anbieter von illegalem Glücksspiel, wozu auch Online-Casinos gehören. Auch der beliebte Prognosemarkt „Polymarket“ wird von den Behörden als illegaler Anbieter eingestuft.

Nutzer dieser Plattformen oder Casinos machen sich daher im Zweifel strafbar. Denn wer von Deutschland aus bei einem Anbieter ohne deutsche Lizenz spielt, bewegt sich nicht bloß in einer Grauzone, sondern im Bereich der Kriminalität gemäß § 285 StGB.

Die Lizenz-Illusion

Viele Plattformen werben offensiv mit Lizenzen aus Malta oder Curaçao. Das schafft Vertrauen. Für den deutschen Rechtsraum sind diese ausländischen Lizenzen jedoch wertlos. Maßgeblich ist allein die sogenannte „Whitelist“ der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL). Erscheint ein Anbieter dort nicht, gilt das Angebot als unerlaubtes Glücksspiel.

Ein fataler Irrtum vieler Nutzer ist daher der Glaube, die professionelle Aufmachung und der deutschsprachige Support seien Indizien für Legalität. In der Praxis führt dies oft direkt in ein Ermittlungsverfahren, da die Teilnahme an sich bereits strafbar ist, unabhängig davon, ob man gewinnt oder verliert.

Blockchain-Forensik statt Anonymität

Krypto-Auszahlungen hinterlassen in der Blockchain eine digitale Spur, die von den Ermittlungsbehörden mit Tools wie Chainalysis und ähnlichen Analyseprogrammen systematisch ausgewertet werden kann. Wer glaubt, durch die Nutzung von Wallets anonym zu bleiben, verkennt, dass die auszahlenden Wallets der Anbieter möglicherweise bereits als Risiko-Wallets markiert sind.

Spätestens aber beim „Cashout“ auf eine regulierte Börse oder ein Bankkonto werden die Meldesysteme des Geldwäschegesetzes greifen. Banken fordern heute strikte Mittelherkunftsnachweise (Source of Funds). Kann ein solcher nicht beweisen, dass die Mittel von einem legalen Casino stammen, folgen Kontosperrungen und Verdachtsmeldungen an die staatlichen Behörden.

Das vermeintlich „freie“ Krypto-Guthaben wird so zum Beweismittel gegen den eigenen Besitzer.

Strafbarkeit von Werbemaßnahmen für Polymarket  

Übrigens: Auch wer Affiliate-Links für illegale Online-Casinos oder für Polymarket in sozialen Medien teilt, macht sich nach § 284 Abs. 4 StGB strafbar (Werbung für öffentliches Glücksspiel).

WINHELLER berät bei Fragen zu Krypto-Prognosemärkten

Sie haben Prognosemärkte oder Online-Casinos genutzt, die nicht auf der Whitelist der GGL stehen? Sie planen, mit Krypto-Wetten ein Geschäft aufzubauen und möchten sich rechtlich oder steuerlich absichern? Sie wollen einen Weg finden, Polymarket trotz Geoblocker legal zu nutzen? Unser Team steht Ihnen gern für eine Abwägung der Möglichkeiten zur Verfügung. Kommen Sie mit Ihren Fragen jederzeit auf uns zu!

Lesen Sie hier die weiteren Artikel unserer Reihe:

Teil 2: Polymarket & Co. | Wenn Krypto-Prognosen zur illegalen Gesellschaftswette werden

Teil 3: Verjährung bei Kryptogewinnen: Wie lange droht Strafverfolgung wegen Geldwäsche oder illegalem Glücksspiel?

Teil 4: Endstation Bankkonto: Wenn Krypto-Glücksspiel am Herkunftsnachweis scheitert

Teil 5: Versteuerung von illegalen Wettgewinnen: Zwischen Windfall Profit und Gewerbe

Teil 6: Ausländische Online-Casinos und Polymarket: Wann machen sich deutsche Spieler strafbar?

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Porträt vom Autor

Jürgen Schwendemann

Steuerberater Jürgen Schwendemann ist für WINHELLER weltweit in den Bereichen internationales Steuerrecht, Blockchain und Kryptowährungen tätig.

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