Ausländische Online-Casinos und Polymarket: Wann machen sich deutsche Spieler strafbar?

Polymarket für deutsche Nutzer strafbar?

Teil 6 unserer Serie zu Krypto-Glücksspiel und Prognosemärkten

Wer mit Kryptowährungen handelt, im Online-Casino spielt oder auf Polymarket wettet, stellt sich typischerweise die Frage, ob er durch einen bloßen Ortswechsel der deutschen Justiz entkommen kann. Die Annahme, dass das Internet ein rechtsfreier Raum sei, ist längst widerlegt. Doch auch die physische Grenze Deutschlands ist weder für das Steuerrecht noch das Strafrecht ein absoluter Schutzwall. Dem deutschen Steuerzugriff lässt sich zwar durch eine vorausschauende Gestaltung entgehen, nicht selten aber erst nach einigen Jahren (vgl. die erweiterte beschränkte Steuerpflicht für 10 Jahre nach dem Wegzug – § 2 AStG). Auch „Ausnahmen“ von der deutschen Strafverfolgung existieren nur sehr eingeschränkt.  

Das Tatortprinzip: Wo wird geklickt?

Der strafrechtliche Ausgangspunkt ist das sog. Territorialitätsprinzip gemäß § 3 StGB. Danach gilt das deutsche Strafrecht insbesondere für Taten, die im Inland begangen werden. Im Kontext von Online-Angeboten wie Polymarket oder ausländischen Casinos bedeutet dies:

  • Handlungsort:
    Der Ort, an dem der Spieler den Einsatz tätigt (in der Online-Welt also regelmäßig dort, wo er den Button klickt). Befindet er sich dabei physisch in Deutschland, ist die Tat im Inland begangen und die deutschen Strafverfolgungsbehörden sind zuständig.
  • Keine Strafbarkeit bei reinen Auslandstaten:
    Wer als Tourist in Las Vegas in ein „echtes“ Casino geht oder vor Ort eine nach US-Recht erlaubte Wette platziert, unterliegt nicht dem deutschen § 285 StGB. Hier endet die Macht der deutschen Justiz, da die Tat keinerlei Anknüpfungspunkt zum deutschen Staatsgebiet hat.
  • Riskanter sind Online-Tätigkeiten im Ausland:
    Deutsche Staatsbürger oder Personen mit festem Wohnsitz in Deutschland, die im Urlaub (z. B. in Spanien oder Malta) legal in einem dort lizenzierten Casino spielen, sind hingegen nicht automatisch vor Strafverfolgung geschützt. Denn das deutsche Glücksspielrecht kann auch dann anwendbar sein, wenn ein Spieler mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland sich nur vorübergehend im Ausland aufhält und dort auf aus deutscher Sicht illegale ausländische Anbieter zurückgreift.

    Die Argumentation: Der Glücksspielstaatsvertrag soll die in Deutschland wohnende Bevölkerung schützen. Dieser Schutz – und damit auch das Verbot – reist gewissermaßen im Koffer mit.

Einzig wirksame Ausnahme: Dauerhafter Wegzug ins Ausland und Tat im Ausland nicht strafbar

Eine tatsächliche Ausnahme von der Strafverfolgung besteht nur dann, wenn jeglicher Bezug zu Deutschland fehlt und die Tat im Ausland nicht strafbar ist.

  • Nicht-Ansässige:
    Ein Ausländer ohne Wohnsitz in Deutschland, der von seinem Heimatland aus auf einer Plattform wie Polymarket wettet, unterliegt nicht dem deutschen Strafrecht – selbst wenn die Plattform theoretisch von Deutschland aus erreichbar wäre. Er sollte sich aber natürlich erkundigen, ob sein Handeln in seinem Heimatland rechtlich zulässig ist.
  • Expats:
    Deutsche, die ihren Lebensmittelpunkt dauerhaft ins Ausland verlegt haben, sind für die GGL und die deutschen Staatsanwaltschaften im Bereich des § 285 StGB nicht mehr greifbar. In diesen Fällen fehlt die „Verwaltungsakzessorietät“. Die deutschen Behörden besitzen für diese Personen keine Regelungskompetenz mehr – zumindest dann nicht, wenn die Tat im Ausland nach dem dortigen Recht nicht strafbar ist (vgl. § 7 Abs. 2 Nr. 1 StGB).

Polymarket, VPN und das Vorsatz-Risiko

Besonders brisant ist die Situation bei Prognosemärkten. Polymarket nutzt Geoblocking, um deutsche Nutzer offiziell von einem Besuch der Polymarket-Website auszuschließen.

Wer diese Sperren mittels eines VPN umgeht, hebelt nicht nur die Nutzungsbedingungen der Plattform aus, sondern liefert der Staatsanwaltschaft geradewegs den Beweis für ein vorsätzliches Handeln. Während man bei einem Online-Casino noch argumentieren kann, die Illegalität mangels Whitelist-Kenntnis nicht erkannt zu haben (Verbotsirrtum), dokumentiert die Nutzung eines VPN zur Umgehung von Ländersperren, dass der Nutzer wusste, dass er „etwas Verbotenes“ tut. Damit wird die Verteidigung gegen den Vorwurf der Strafbarkeit nach § 285 StGB deutlich erschwert.

VPN oder Reise ins Ausland schützt nicht vor Strafverfolgung

Wirkliche Ausnahmen von der Strafverfolgung sind rar gesät. Das deutsche Strafrecht reicht durch die Fokussierung auf den Wohnsitz des Spielers sehr weit. Wer seinen Lebensmittelpunkt in Deutschland hat, entkommt den strengen Regeln des GlüStV 2021 daher in der Regel durch eine kurze Reise ins Ausland nicht.

Die Kombination aus Blockchain-Transparenz (siehe Teil 1 unserer Serie) und der 30-jährigen Einziehungsfrist (siehe Teil 3 unserer Serie) macht zudem deutlich: Zumindest wer von Deutschland aus – oder als in Deutschland Ansässiger – auf unlizenzierten Plattformen wettet, spielt mit einem großen Strafbarkeits- und finanziellen Risiko, das über nationale Grenzen hinweg Bestand hat.

Unsere rechtliche Expertise für Ihr digitales Risiko

Wer in Online-Casinos spielt oder an Prognosemärkten wie Polymarket teilnimmt, bewegt sich schnell in straf- und steuerrechtlichen Grauzonen. Ob deutsches Strafrecht auch bei Auslandstätigkeiten greift, hängt von zahlreichen Faktoren ab – vom gewöhnlichen Aufenthalt über die Ausgestaltung des Angebots bis hin zum individuellen Vorsatz. Schon kleine Fehler, etwa bei der Nutzung eines VPN oder der steuerlichen Deklaration von Gewinnen, können gravierende Folgen haben.

Unsere spezialisierten Rechtsanwälte und Steuerberater beraten Sie umfassend zu den Grenzen deutscher Strafverfolgung, zur steuerrechtlichen Risikominimierung und zur rechtssicheren Gestaltung Ihres internationalen Engagements. Kommen Sie gern mit Ihren Fragen auf uns zu!

Lesen Sie hier die weiteren Artikel unserer Reihe:

Teil 1: Online-Casinos und Prognosemärkte ohne deutsche Lizenz: strafrechtliches Risiko

Teil 2: Polymarket & Co. | Wenn Krypto-Prognosen zur illegalen Gesellschaftswette werden

Teil 3: Verjährung bei Kryptogewinnen: Wie lange droht Strafverfolgung wegen Geldwäsche oder illegalem Glücksspiel?

Teil 4: Endstation Bankkonto: Wenn Krypto-Glücksspiel am Herkunftsnachweis scheitert

Teil 5: Versteuerung von illegalen Wettgewinnen: Zwischen Windfall Profit und Gewerbe

Diesen Artikel teilen
Porträt vom Autor

Jürgen Schwendemann

Steuerberater Jürgen Schwendemann ist für WINHELLER weltweit in den Bereichen internationales Steuerrecht, Blockchain und Kryptowährungen tätig.

Beiträge - Profil

Stellenausschreibungen Blog

Ihre Karriere bei WINHELLER

Nächster Karriereschritt geplant? Unsere mittelständische Kanzlei bietet ein vielfältiges Aufgaben- und Beratungsspektrum an vier deutschen Standorten. Wir freuen uns auf engagierte neue Kollegen!

>> Zu unseren aktuellen Stellenangeboten

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.

Sie benötigen Unterstützung?

Sie haben Fragen zu unseren Leistungen oder möchten einen persönlichen Beratungstermin vereinbaren? Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme! Häufig gestellte Fragen beantworten wir in unseren FAQs.

Oder rufen Sie uns an: +49 (0)69 76 75 77 80