Vermögensübergabe mit Nießbrauch: Steuergünstige Lösung auch für Wertpapiere und Krypto 

Zwei Hände, die sich eine Bitcoin Münze übergeben

Der Nießbrauch ist ein bewährtes Instrument der Vermögens- und Nachfolgeplanung. Er ermöglicht es, Vermögensgegenstände bereits zu Lebzeiten zu übertragen, während gleichzeitig die Erträge beim Übertragenden verbleiben. Dieses Modell, das vielen in Zusammenhang mit Immobilien vertraut ist, kann ebenso für Wertpapiere oder Kryptowährungen genutzt werden – mit steuerlichen Vorteilen und klaren rechtlichen Rahmenbedingungen. 

Vermögensübertragung von Eltern auf Kinder 

Im klassischen Anwendungsfall übertragen Eltern eine Immobilie schenkweise auf ihre Kinder und sichern sich durch den Vorbehalt des Nießbrauchs weiterhin das Recht zur Nutzung oder den Bezug von Mieteinnahmen. Steuerlich wirkt sich dieser Vorbehalt aus, indem sich der Wert des übertragenen Vermögens um den Kapitalwert des Nießbrauchs vermindert. Dadurch kann der steuerlich anzusetzende Übertragungswert erheblich reduziert und die persönlichen Freibeträge bei Schenkung oder Erbschaft optimal ausgenutzt werden.  

Berechnung des Nießbrauchswerts 

Zur Berechnung des Werts des Nießbrauchs sind vor allem zwei Faktoren maßgeblich: die zu erwartenden jährlichen Erträge sowie der vom Bundesfinanzministerium veröffentlichte Vervielfältiger, der vom Lebensalter des Schenkers abhängt. Da der Vervielfältiger die statistische Lebenserwartung abbildet, fällt er für Frauen regelmäßig höher aus als für Männer.  

Ein Beispiel:  

Eine Mutter, 53 Jahre alt, überträgt ihrer Tochter ein vermietetes Einfamilienhaus mit einem Verkehrswert von 850.000 Euro und behält sich ein lebenslanges Nießbrauchsrecht vor, sodass sie weiterhin die jährlichen Mieteinnahmen von 30.000 Euro erhält. Für die steuerliche Bewertung des Nießbrauchs wird der jährliche Ertrag mit dem maßgeblichen Vervielfältiger multipliziert. Laut aktueller Tabelle des Bundesfinanzministeriums für 2025 beträgt der Vervielfältiger für eine 53-jährige Frau 15,195.  

Der Kapitalwert des Nießbrauchsrechts ist daher wie folgt: 30.000 Euro (Jahresertrag) x 15,195 (Vervielfältiger) = 455.850 Euro.  

Der Schenkungsteuerwert der Immobilie reduziert sich somit von 850.000 Euro um 455.850 Euro auf 394.150 Euro. Da der Freibetrag von Schenkungen an das eigene Kind 400.000 Euro beträgt (gilt alle 10 Jahre aufs Neue), bleibt die Schenkung vollständig steuerfrei.  

Visualisierung Beispiel Nießbrauch zur steuerfreien Schenkung

Nießbrauch auch auf Wertpapiere möglich 

Das Grundprinzip lässt sich auch auf Wertpapiere, Fonds oder Kryptowährungen übertragen. In diesem Fall gehen die Vermögenswerte zwar auf die Begünstigten über, die laufenden Erträge – etwa Dividenden, Zinsen oder Staking Rewards – stehen jedoch weiterhin dem Nießbrauchsberechtigten zu. Auch hier erfolgt die Bewertung nach dem bekannten Schema: Jahresertrag multipliziert mit dem einschlägigen Vervielfältiger.  

Dazu ein Beispiel: Ein Vater, 45 Jahre alt, überträgt seiner Tochter ein Aktiendepot mit einem Wert von 1,5 Mio. Euro. Die durchschnittliche jährliche Dividendenrendite beträgt 5 %. Der Vervielfältiger bei einem 45-jährigen Mann beträgt 15,741. 

  • Jahresertrag: 5 % von 1,5 Mio. Euro = 75.000 Euro 
  • Kapitalwert des Nießbrauchs: 75.000 Euro × 15,741= 1.180.575 Euro 
  • Wert der Schenkung: 1.500.000 Euro − 1.180.575 Euro = 319.425 Euro 

Auch diese Schenkung von immerhin 1,5 Mio. Euro bliebe damit vollständig steuerfrei, sofern der Freibetrag von 400.000 Euro noch genutzt werden kann.  

Wichtig ist allerdings zu beachten, dass nicht jedes Kreditinstitut die Einräumung eines Nießbrauchs an Wertpapierdepots umsetzen kann. Es empfiehlt sich daher die frühzeitige Abstimmung mit der Bank, um die korrekte Umsetzung (Depot für den Beschenkten mit den Wertpapieren, Verrechnungskonto für den Nießbraucher, auf das die Dividenden zufließen) sicherzustellen. Gerne empfehlen wir Ihnen eine Bank, die Erfahrung mit derlei Gestaltungen hat.  

Kryptowährungen schenken unter Nießbrauchsvorbehalt 

Selbst bei Kryptowährungen ist eine Schenkung unter Nießbrauchsvorbehalt möglich, wenn die Kryptowährungen Einkünfte, z.B. aus Staking oder Lending, generieren. Auch insoweit gilt: Wichtig ist nicht nur die korrekte rechtliche, sondern auch die passende technisch-administrative Umsetzung. Während die verschenkten Kryptowerte auf eine Wallet des Beschenkten transferiert werden, muss sichergestellt sein, dass die laufenden Einkünfte auf eine separate Wallet des Nießbrauchsberechtigten fließen.  

Steueroptimierung mit Nießbrauch als sicheres Instrument 

Der Nießbrauch ist ein lange bekanntes, rechtssicheres, einfaches und wirkungsvolles Instrument, um Vermögenswerte steuerlich vorteilhaft zu übertragen und trotzdem weiter von den Erträgen zu profitieren. Eine sorgfältige rechtliche und administrative Umsetzung des Vorhabens stellt sicher, dass der gewünschte Steueroptimierungseffekt auch tatsächlich eintritt. Gerne sind wir Ihnen dabei behilflich.

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Porträt vom Autor

Johanna Rengel

Rechtsanwältin Johanna Rengel ist am Standort Frankfurt am Main im Bereich Vermögen/Stiftung/Nachfolge für unsere Mandantschaft tätig. Sie berät dabei vor allem vermögende Privatpersonen bei der Nachfolge- und Vermögensplanung in zivilrechtlichen und steuerlichen Fragestellungen.

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