In Ländern wie der Türkei und dem Iran gehört der tägliche Ruf des Muezzins zum muslimischen Gebet schlicht zum Alltag. In Deutschland ist der Ruf verglichen mit dem Erklingen von Kirchenglocken noch recht selten zu hören.
FDP mit Ratsbeschluss zum öffentlichen Muezzinruf
In Krefeld möchte die FDP-Fraktion den öffentlichen Muezzinruf per Ratsbeschluss für stets zulässig erklären lassen. Derzeit darf der Muezzinruf nur ausnahmsweise öffentlich erfolgen, da aufgrund der Coronamaßnahmen Gottesdienste nicht oder nur eingeschränkt möglich sind. Nach der Argumentation der FDP müssten deutsche Behörden den Muezzinruf genauso zulassen wie das sakrale Glockengeläut der christlichen Kirchen.
Moscheegemeinden können Muezzinruf jederzeit beantragen
Es ist jedoch fraglich, ob es hierzu überhaupt eines Beschlusses auf kommunaler Grundlage bedarf. Es ist unumstritten, dass das Glockenläuten der Kirchen als Ausdruck der Religionsfreiheit auch Immissionsgrenzen überschreiten darf. Wie auch die FDP schreibt, ist der Muezzinruf als öffentlicher Gebetsruf das muslimische Pendant hierzu.
Daher gelten aber schon heute die Regeln für das Glockengeläut auch für den Muezzinruf. Moscheegemeinden können sich gegenüber den Kommunen also heute schon auf ihre Religionsfreiheit aus dem Grundgesetz berufen und bei den entsprechenden Ämtern eine Genehmigung für den öffentlichen Muezzinruf beantragen.
Stadt lehnt Antrag auf Muezzinruf ab
In Niederkassel wurde ein solcher Antrag der örtlichen islamischen Gemeinde jüngst abgelehnt. Die Begründung: Die islamische Gemeinde habe sich beim Kauf des Grundstücks Anfang der 1990er Jahre verpflichtet, dass „Ausrufe oder Gebete, die sich nach außen und auf das Gebiet außerhalb des Grundbesitzes auswirken, insbesondere Ausrufe und Ausrufe oder Gebete auf einem Minarett, durch einen Ausrufer oder durch technische Mittel“ unterbleiben.
WINHELLER unterstützt Religionsgemeinschaften bei der Beantragung des Muezzinrufs
Verweigern die Gemeinden bzw. Ämter diese Erlaubnis, steht den Moscheegemeinden der Weg zum Verwaltungsgericht bis hin zum Verfassungsgericht offen, um ihr Recht notfalls klageweise durchzusetzen. Gerne begleiten wir Sie als erfahrene Kirchenrechtler auf Ihrem Weg zur Erlangung einer Erlaubnis für den öffentlichen Muezzinruf. Kontaktieren Sie uns!
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