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Islamischer Religionsunterricht per öffentlich-rechtlicher Stiftung

Die Organisation des öffentlichen Schulunterrichts ist grundsätzlich Aufgabe des Staates. Bei Religionsunterricht greift der Staat jedoch häufig – im beiderseitigem Interesse – auf die Unterstützung der jeweiligen Religionsgemeinschaft zurück. In Baden-Württemberg wurde nun durch Errichtung einer öffentlich-rechtlichen Stiftung ein Mittelweg gewählt.

Islamischer Religionsunterricht per öffentlich-rechtlicher Stiftung

Baden-Württemberg überträgt die Organisation des islamischen Religionsunterrichts auf eine öffentlich-rechtliche Stiftung.

Was ist eine öffentlich-rechtliche Stiftung?

Eine öffentlich-rechtliche Stiftung unterscheidet sich von einer privatrechtlichen Stiftung vorrangig dadurch, dass sie nicht aufgrund einer von Privatpersonen niedergelegten Stiftungssatzung entsteht, sondern auf Grundlage eines Hoheitsaktes (meist eines Gesetzes). Der Staat kann hierdurch bestimmte Geldmittel aus dem laufenden Haushalt ausgliedern, um mit diesen nachhaltig den gesonderten Stiftungszweck zu verfolgen. Im Gegensatz zu privaten Stiftungen wird die Stiftungsaufsicht zudem meist über das fachlich für den Stiftungszweck zuständige Ministerium geführt. Die Kontrolle über die Stiftung verbleibt damit unmittelbar beim Staat.

Unabhängigkeit von staatlichem Einfluss

Durch die öffentlich-rechtliche Stiftung soll die Unabhängigkeit der Stiftungsorgane von staatlichen Einflüssen im laufenden Betrieb gewährleistet werden. Die Stiftung verfolgt ihren Zweck nach ihrem eigenen Programm, ohne von politischen Machtverhältnissen abhängig zu sein. Beispiele für öffentlich-rechtliche Stiftungen sind etwa die Stiftung Hochschulstart zur Vergabe von Studienplätzen mit Numerus Clausus oder die Stiftung Preußischer Kulturbesitz, die zu den größten Kultureinrichtungen weltweit zählt und etwa die staatlichen Museen zu Berlin verwaltet.

Staatliche Aufgabenerfüllung durch öffentlich-rechtliche Stiftung

In beiden Fällen übernehmen die Stiftungen einen Teil staatlicher Aufgaben, im Fall von Hochschulstart sogar mit hoheitlichen Befugnissen bei der Platzvergabe. In Baden-Württemberg wird nun die Organisation des islamischen Religionsunterrichts sunnitischer Prägung samt Ausbildung der Lehrkräfte auf eine öffentlich-rechtliche Stiftung übertragen. Hintergrund dieser Maßnahme dürfte insbesondere das Erfordernis der Unabhängigkeit der Religionsausbildung von staatlichen Einflüssen sein, die auch durch die Besetzung des Stiftungsvorstandes mit Fachpersonen gewährleistet sein soll. Diese Lösung entzieht den Religionsunterricht gleichzeitig aber auch dem Einflussbereich der islamischen Religionsgemeinschaften und steht dementsprechend in der Kritik der Islamverbände.

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Stiftungen des öffentlichen Rechts sind sowohl auf Bundes- als auch Landesebene möglich und können ein Vehikel zur dauerhaften und unabhängigen Erfüllung staatlicher Aufgaben sein. Auch auf kommunaler Ebene sind Stiftungen zu diesem Zweck denkbar.

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Streit um islamischen Religionsunterricht in NRW
Selten, aber einflussreich: die Stiftung des öffentlichen Rechts

Benjamin Kirschbaum

Rechtsanwalt Benjamin Kirschbaum ist vor allem in den Bereichen Blockchain und Kryptowährungen sowie im allgemeinen Zivilrecht, Gemeinnützigkeitsrecht, Verwaltungsrecht und Kirchenrecht/Religionsrecht tätig.

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