DE | EN | RU

info@winheller.com+49 (0)69 76 75 77 80 Mo. - Fr. von 8 bis 20 Uhr, Sa. von 8 bis 17 Uhr
Persönliche Termine nach Vereinbarung

Sind öffentliche Zuschüsse steuerbar?

Nonprofit-Organisationen finanzieren sich neben Mitgliedsbeiträgen (bei Vereinen), Fördermitteln von anderen NPOs (z.B. von Fördervereinen) und Spenden meist auch durch Zuschüsse, die sie von staatlichen Stellen erhalten. Solche Zuschüsse können jedoch körperschaftsteuerpflichtig sein – sofern sie mit einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb in Zusammenhang stehen, wie kürzlich das Finanzgericht (FG) Münster entschied.

Sind öffentliche Zuschüsse steuerbar?

Öffentliche Zuschüsse sorgen immer häufiger für Streit mit den Finanzbehörden.

Landesjägervereinigung betreibt wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb

In dem vom FG Münster zu entscheidenden Fall ging es um eine Landesjägervereinigung, die zwar als gemeinnützig anerkannt ist, aber auch einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhält, in dem sie Einnahmen aus Sponsoring, Verkäufen und Provisionen aus Veranstaltungen erzielt. Vom Landesbetrieb Wald und Holz erhielt die Vereinigung Zuschüsse, um die Kosten für Geschäftsstellen und die Mitteilungsblätter finanzieren zu können. Das Finanzamt war der Ansicht, dass diese Zuschüsse verschiedenen buchhalterischen Sphären der Vereinigung zuzurechnen und daher entsprechend aufzuteilen waren und damit teilweise der Körperschaftsteuer unterlagen.

Zuschuss ist zweckgebunden

Das FG sah in diesem Fall jedoch keinen Zusammenhang zwischen den Zuschüssen und dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, sodass auch keine (anteilige) Zuordnung und Besteuerung vorzunehmen sei. Der Verein würde zum einen keine Gegenleistung für den Zuschuss erbringen, da der Betrieb der Geschäftsstelle sowie die Herausgabe des Mitteilungsblatts nicht zugunsten des Landesbetriebes erfolgten. Zum anderen habe die Jägervereinigung den Zuschuss auch nicht durch diese Tätigkeiten veranlasst, da die Zuschussvergabe allein auf den Förderrichtlinien des Landesjagdgesetzes beruhe und die vergebenen Mittel zweckgebunden (d.h. gerade nicht für einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb) zu verwenden seien.

Möchten Sie Neuigkeiten wie diese monatlich in Ihr Postfach erhalten? Abonnieren Sie hier unseren Newsletter Nonprofitrecht aktuell.

Öffentliche Zuschüsse sorgen immer häufiger für Streit mit den Finanzbehörden, da sie zweckgebunden zu verwenden sind und zunehmend (sei es bewusst oder unbewusst) eine Gegenleistung von der bezuschussenden Stelle erwartet wird. Wird eine (häufig auf den ersten Blick nicht ohne weiteres erkennbare) Gegenleistung vereinbart, fällt der Zuschuss nicht mehr in den ideellen Bereich, sondern wäre grundsätzlich steuerpflichtig. Die Beantragung von Zuschüssen, die abzuschließende Zuschussvereinbarung und die Verbuchung von Zuschüssen sollte daher stets genauestens geprüft werden – zum einen, um eine ordnungsgemäße Versteuerung sicherzustellen, zum anderen, um dem Risiko einer Rückzahlungspflicht zu entgehen.

FG Münster, Urteil vom 24. Mai 2019, Az. 10 K 477/16

Weiterlesen:
Öffentliche Zuschüsse sind umsatzsteuerbar
Rundumberatung für Ihre gemeinnützige Organisation

Johannes Fein

Rechtsanwalt Johannes Fein ist im Steuerrecht, im Gemeinnützigkeitsrecht und im Sportrecht tätig. Er berät und vertritt gemeinnützige Vereine und Verbände, Wirtschafts- und Berufsverbände, gemeinnützige GmbHs und Genossenschaften sowie Stiftungen und sonstige Nonprofit-Organisationen.

>> Zum Profil

Ihre Karriere bei WINHELLER

Nächster Karriereschritt geplant? Unsere mittelständische Kanzlei bietet ein vielfältiges Aufgaben- und Beratungsspektrum an vier deutschen Standorten. Wir freuen uns auf engagierte neue Kollegen!

>> Zu unseren aktuellen Stellenangeboten

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.

WINHELLER-Blog via Newsletter

Abonnieren Sie unsere kostenlosen Newsletter und erhalten Sie regelmäßig die wichtigsten Beiträge aus dem Wirtschafts- und/oder Gemeinnützigkeitsrecht bequem per E-Mail. Wählen Sie einfach Ihren Wunschnewsletter aus. (Pflichtfelder sind mit * markiert).

German Business Law News (4x jährlich)
Nonprofitrecht aktuell (1x im Monat)
Ich möchte den oder die ausgewählten Newsletter abonnieren und erteile zu diesem Zwecke meine Einwilligung in die Verarbeitung meiner oben angegebenen Daten durch WINHELLER. Die „Hinweise zur Datenverarbeitung im Rahmen des Newsletter-Abonnements“ habe ich gelesen.
Mir ist bekannt, dass ich meine erteilte Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft durch Betätigung des Abmeldebuttons innerhalb des Newsletters widerrufen kann. *