Nach langen Verhandlungen steht die Regierung endlich. Im 177 Seiten dicken Koalitionsvertrag finden sich auch Ausführungen, die speziell für Nonprofit-Organisationen von Bedeutung sind.
eSport als anerkannte Sportart
Die neue Regierung erkennt die wachsende Bedeutung des eSports in Deutschland an und will ihn bei der Schaffung einer olympischen Perspektive unterstützen. Da eSport wichtige Fähigkeiten schule, die auch außerhalb der digitalen Welt von Bedeutung seien, soll er künftig als eigene Sportart „mit Vereins- und Verbandsrecht“ anerkannt werden. Was genau mit dieser grammatikalisch verunglückten Formulierung gemeint ist, bleibt unklar. Sicher ist jedoch: Um eSport vollständig als Sportart zu küren und ihm eine olympische Perspektive im Olympischen Sportbund zu geben, müsste er als gemeinnützig anerkannt werden. Nach aktueller Rechtsprechung fehlt es hierzu jedoch an der nötigen körperlichen Ertüchtigung, sodass die Koalitionäre zunächst durch eine entsprechende Gesetzesänderung nachhelfen müssten.
Freiwilliges Soziales Jahr Digital
Die Erkenntnis, dass das Internet und digitale Technologien kein Neuland mehr sind, zieht sich wie ein roter Faden durch den Koalitionsvertrag. Im Bereich des bereits bekannten Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ), das als Pendant zum Einsatz im Bundesfreiwilligendienst auf Länderebene fungiert, sollen nun auch digitale Kompetenzen stärker berücksichtigt werden. Die Regierungsparteien möchten daher ein „Freiwilliges Soziales Jahr Digital“ als Variante zum regulären FSJ einführen, damit junge Menschen gezielt ihre technischen Fertigkeiten und Fähigkeiten in den Dienst von gemeinnützigen Einrichtungen stellen können.
Unklar ist, inwiefern es hierzu einer gesonderten Variante des FSJ bedarf, doch mag die Perspektive des digitalen Einsatzes eventuell mehr Jugendliche in das für Nonprofit-Organisationen nicht unbedeutende FSJ locken.
Stärkung der Zivilgesellschaft und des Ehrenamts
Der Koalitionsvertrag sieht, wie bereits sein Vorgänger, eine Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements vor. In der neuen Legislaturperiode soll das Ehrenamt steuerlich entlastet werden, bestehende Regelungen sollen entbürokratisiert und digitale Kompetenzen gestärkt werden.
Hilfestellung für eine entsprechende Organisationsentwicklung könnte durch eine Ehrenamtsstiftung oder eine Service-Agentur geleistet werden. Generell will die Koalition darüber hinaus den rechtlichen Rahmen für ehrenamtliche Betätigung und soziales Unternehmertum verbessern, jedoch ohne konkretere Vorhaben zu formulieren.
Reform des Stiftungs- und Vereinsrechts
Ganz allgemein spricht der Koalitionsvertrag davon, „das Gemeinnützigkeitsrecht verbessern“ zu wollen. Zwei konkrete Vorhaben nennt der Vertrag in diesem Zusammenhang, wobei es sich freilich um Vorhaben außerhalb des klassischen Gemeinnützigkeitsrechts handelt: Die Vorschläge der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Reform des Stiftungsrechts sollen umgesetzt und das Vereinsrecht „im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Eintragungsfähigkeit von Vereinen mit wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb“ verbessert werden.
Die angedachte Vereinsrechtsreform dürfte spannend werden. Immerhin sind in den letzten Jahrzehnten sämtliche Versuche, das Vereinsrecht grundlegend zu reformieren, gescheitert. Unterstützung ist vom Deutschen Juristentag zu erwarten, der sich im Herbst mit der Verknüpfung von Zivil- und Steuerrecht im gemeinnützigen Bereich auseinandersetzen wird und in der Vergangenheit stets wichtige Impulse für die Gesetzgebung gesetzt hat.
Über alle in der neuen Legislaturperiode anstehenden Änderungen für NPOs werden wir selbstverständlich wie üblich berichten.
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, 07.02.2018
Weiterlesen:
Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD: Was dürfen Nonprofit-Organisationen erwarten?
Rundumberatung für Ihre gemeinnützige Organisation
Tags: eSport