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Kann eSport gemeinnützig sein?

Kann eSport gemeinnützig sein?

Als eSport werden sportliche Wettkämpfe zwischen Menschen mit Hilfe von Computerspielen bezeichnet. In den letzten Jahren haben sich hierfür Strukturen entwickelt, die klassischen Sportarten wie dem Fußball in nichts nachstehen. Angesichts der mittlerweile steigenden Akzeptanz des eSport stellt sich die Frage, ob entsprechende Vereine auch als gemeinnützig anerkannt werden können.

Computerspiele nur Zeitvertreib?

Während Computerspiele (PC- und Konsolenspiele wie League of Legends, CounterStrike, StarCraft etc.) früher als reine Freizeitbeschäftigung abgetan wurden, haben sich in den letzten Jahren internationale Verbände und Ligen etabliert, deren Finalspiele teilweise sogar auf Leinwand vor Fanpublikum übertragen werden. Wie in anderen Sportarten auch, gibt es im eSport-Bereich neben Amateurspielern auch gut bezahlte Profis. Einige der großen deutschen Sportvereine, darunter der 1. FC Nürnberg sowie der FC Schalke 04, unterhalten bereits eigene eSport-Abteilungen. Die sportlichen Elemente des eSports zeigten sich in den notwendigen motorischen Fähigkeiten der Spieler, in ihrer guten Hand-Augen-Koordination und hohen Reaktionsgeschwindigkeit sowie in ihrem ausgeprägten strategischen Denken.

Ist eSport „richtiger“ Sport?

Vereine und Verbände kämpfen derzeit darum, eSport als vollwertige Sportart anerkennen zu lassen. Zunächst geht es dabei um die Zulassung zum Olympischen Sportbund und damit auch um die potentielle Teilnahme an Olympischen Spielen, doch steht letztlich auch die Frage der Gemeinnützigkeit im Raum. Die Förderung des Sports ist zwar ein steuerbegünstigter Zweck, doch als Sport im steuerrechtlichen Sinne gilt nur die körperliche Ertüchtigung. Aus diesem Grund konnte auch Turnierbridge nur über Umwege die Gemeinnützigkeit zuerkannt werden (vgl. NPR 2017, 46). Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) sieht eSport daher auch aus zwei Gründen kritisch: Zum einen mangele es an der körperlichen Ertüchtigung, zum anderen müssten Vereine als gemeinnützig anerkannt sein, um Mitgliedsvereine des DOSB werden zu dürfen.

Leipzig eSports e.V. als gemeinnützig anerkannt

Mit Pressemitteilung vom 21.12.2017 hat der Verein „Leipzig eSports“ mitgeteilt, durch das zuständige Finanzamt als gemeinnützig anerkannt worden zu sein. Die Vereinssatzung verrät jedoch, dass dies nicht aufgrund der Förderung des Sports geschehen konnte. In der Satzung heißt es nämlich: „Zweck des Vereins ist die Förderung der Jugendhilfe“. Dieser Zweck wird durch Maßnahmen wie das Angebot von betreuten Onlinetrainings und -treffs sowie der medienpädagogischen Betreuung des elektronischen Sports verwirklicht. Der Verein konnte sich demnach gerade nicht auf sportliche Aktivitäten berufen.

Was können betroffene Vereine tun?

Ob eSport als Sport anerkannt werden sollte, ist höchst umstritten. Der Gesetzgeber will sich jedenfalls laut dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vom 07.02.2018 (Seite 48, Zeile 2172 ff.) dafür einsetzen. Dann dürfte es entsprechenden Vereinen auch leichter fallen, die Gemeinnützigkeit zu erlangen. Bis es soweit ist, sollten sich betroffene Vereine am Beispiel aus Leipzig orientieren und sich zur Anerkennung der Gemeinnützigkeit auf die Förderung der Allgemeinheit aus anderen als sportlichen Gründen konzentrieren.

BMF-Schreiben v. 18.01.2018, Gz. IV C 4 – S 0187/09/10001 :003

Weiterlesen:
Vereinsgründung: Wie konkret muss der Satzungszweck sein?
Vor der Gründung eines Vereins prüfen: passt die Rechtsform des e.V.?

Johannes Fein

Rechtsanwalt Johannes Fein ist im Steuerrecht, im Gemeinnützigkeitsrecht und im Sportrecht tätig. Er berät und vertritt gemeinnützige Vereine und Verbände, Wirtschafts- und Berufsverbände, gemeinnützige GmbHs und Genossenschaften sowie Stiftungen und sonstige Nonprofit-Organisationen.

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