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Kryptounternehmen in Deutschland registrieren

Nach dem Urteil des Kammergerichts Berlin, wonach es sich bei Kryptowährungen nicht um Rechnungseinheiten im aufsichtsrechtlichen Sinne handelt, ging ein Ruck durch die deutsche Kryptowährungsszene. Die ersten Bitcoinautomaten wurden aufgestellt und viele Startups planen, Gesellschaften zu gründen, um den Handel mit Kryptowährungen anzubieten. Allerdings stehen sie dabei oft einem unerwarteten Hindernis gegenüber: dem Registergericht.

Kryptounternehmen in Deutschland gründenErlaubnispflicht muss geprüft werden

Die Amtsgerichte sind gesetzlich dazu verpflichtet, Unternehmen, die einer Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) bedürfen, nur einzutragen, wenn diese Erlaubnis auch vorliegt. Das Registergericht wird zur Klärung dieser Frage häufig die BaFin oder die Deutsche Bundesbank konsultieren. Da laut BaFin der gewerbliche Handel mit Kryptowährungen ihrer Erlaubnis bedarf, laufen hoffnungsfrohe Unternehmen damit Gefahr, dass ihnen die Eintragung ins Handelsregister verwehrt bleibt.

Unterschiedliche Rechtsauffassungen der Registergerichte

Allerdings darf das Registergericht sich nicht einfach auf die Auskünfte der BaFin verlassen. Vielmehr ist es verpflichtet, die tatsächlichen Voraussetzungen sowie die rechtliche Beurteilung der Erlaubnispflicht zu prüfen. Das Registergericht könnte also wie das Kammergericht zu dem Schluss kommen, dass der Handel mit Kryptowährungen erlaubnisfrei ist oder aber der Rechtsauffassung der BaFin folgen.

Da jedes Registergericht diesbezüglich seine eigene Rechtsauffassung vertreten kann, ist nicht auszuschließen, dass es zu einer Spaltung oder Stückelung der deutschen Eintragungspraxis kommt. Für angehende Kryptounternehmer kann es sich also empfehlen, ihre Firma bei einem freundlich gesinnten Gericht anzumelden.

Kryptounternehmen rechtssicher gründen

Falls Sie vorhaben, ein eigenes Unternehmen im Bereich Kryptowährungen zu gründen, stehen wir Ihnen gerne zur Seite, um die Klippe des Registergerichts zu umschiffen. Unsere erfahrenen Anwälte begleiten Sie so bereits in der Startphase und können Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen, um Ihre Unternehmung auf sicheren Kurs zu bringen.

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Benjamin Kirschbaum

Rechtsanwalt Benjamin Kirschbaum ist vor allem in den Bereichen Blockchain und Kryptowährungen sowie im allgemeinen Zivilrecht, Gemeinnützigkeitsrecht, Verwaltungsrecht und Kirchenrecht/Religionsrecht tätig.

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