Mit der Einführung der DAC8-Richtlinie festigt die EU ab 2026 einen neuen Standard zur steuerlichen Transparenz von Kryptowerte-Transaktionen. Das Ziel: Steuervermeidung effektiv eindämmen und die Nachverfolgung von Krypto-Gewinnen erleichtern. Der nationale Gesetzgeber setzt diese Vorgaben mittels des DAC8-Umsetzungsgesetzes um. Das neue Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz (KStTG), das Anfang 2026 in Kraft tritt, beinhaltet Regelungen zu Sorgfalts- und Meldepflichten von Anbietern von Krypto-Dienstleistungen und dem automatischen Austausch der gemeldeten Informationen (Regierungsentwurf, Stand: 23.07.2025). Steuerpflichtigen, die ihre Kryptoeinkünfte bisher nicht erklärt haben, droht damit eine Strafverfolgung.
Meldepflicht auch für ausländische Krypto-Dienstleister
Künftig sind Kryptobörsen und Dienstleister – selbst jene mit Sitz außerhalb der EU, sofern sie EU-Kunden bedienen – verpflichtet, detaillierte Informationen zu den Aktivitäten ihrer Nutzer an die nationalen Steuerbehörden zu melden. Zu den meldepflichtigen Daten ab 2026 zählen etwa
- persönliche Daten wie Name, Anschrift und Geburtsdatum,
- Steueridentifikationsnummern der betroffenen Kunden,
- konkrete Angaben zu Betrag und Marktwert jeder Transaktion,
- Kauf- und Verkaufsdaten sowie aktueller Vermögensstand der gehaltenen digitalen Assets,
- Konteninformationen einschließlich Wallet-Adressen.
Diese Meldungen werden automatisch zwischen den EU-Steuerbehörden ausgetauscht, um länderübergreifend für eine vollständige Kontrolle und Steuertransparenz zu sorgen. Zielgruppe der Meldepflichten sind vor allem Benutzer mit steuerlicher Ansässigkeit in der EU oder in qualifizierten Drittstaaten, die Krypto-Transaktionen tätigen. In Deutschland werden die Informationen beim Bundeszentralamt für Steuern gebündelt.
Mit DAC8 wird der Kryptomarkt ab 2026 endgültig aus seiner anonymen Nische geholt: Kryptogeschäfte gelten damit in steuerlicher Hinsicht nicht länger als rechtsfreier Raum. Anleger und Dienstleister müssen sich künftig auf deutlich strengere und europaweit einheitliche Compliance-Anforderungen einstellen.
Auskunftsersuchen und Steuerstrafverfahren drohen
Die Meldepflicht umfasst zwar Transaktionen erst ab 2026 und gilt nicht rückwirkend.
Allerdings können anhand der gemeldeten Informationen ggf. Schlussfolgerungen auf vergangene Kryptotransaktionen gezogen werden. Mit anderen Worten: Wenn ein Anleger 2026 Kryptoaktivitäten entfaltet oder 2026 ein Konto bei einer Börse unterhält, ist es zumindest denkbar, dass er auch schon zuvor in Kryptowährungen investiert war. Es ist klar, dass es daher zu weiteren Auskunftsersuchen der Finanzverwaltung bei Anlegern kommen wird, um die Anleger zur Abgabe von Selbstanzeigen zu motivieren, oder gar direkt Steuerstrafverfahren eingeleitet werden. Die Strafverfolgungsbehörden gehen nämlich zunehmend aggressiv gegen Kryptoanleger vor – von der anfänglichen Zurückhaltung ist schon lange nichts mehr zu spüren.
So werten diverse Bundesländer Kryptodaten bereits heute mittels spezieller Software bzw. künstlicher Intelligenz aus. Manche Bundesländer setzen auf am Markt bekannte Softwarelösungen, andere haben ihre eigenen Tools programmiert und im Einsatz.
Selbstanzeige als (einzig sinnvolle) Lösung
Wer weiß, dass er seine Kryptoinvestments in der Vergangenheit nicht oder nicht vollständig offengelegt hat und Konten auf zentralen Börsen unterhält, muss also handeln. Eine Strafverfolgung kann nur durch die Abgabe einer strafbefreienden Selbstanzeige vermieden werden. Erfahrungsgemäß nimmt die Aufarbeitung der Kryptodaten und die Erstellung einer Selbstanzeige einige Zeit, meist mehrere Monate, in Anspruch, sodass in der Regel ein sofortiges Handeln geboten ist. Zwar wird auch noch in den ersten Monaten des Jahres 2026 Zeit bleiben. Denn eine Selbstanzeige ist erst dann „gesperrt“, wenn die Steuerhinterziehung entdeckt ist – so lange noch keine Daten bei den deutschen Steuerbehörden vorliegen und ausgewertet wurden, wird davon noch nicht die Rede sein können. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, macht aber noch in 2025 „reinen Tisch“ und macht die eigene Straffreiheit nicht davon abhängig, wie schnell oder langsam die Steuerfahndung arbeitet.
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Weiterführende Informationen:
Beratung zur Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung
Krypto-Herkunftsnachweis & Vermögensbestätigung

