Die Steuerfahndung erhöht den Druck auf Kryptoanleger deutlich – vor allem im Zusammenhang mit Transaktionen über Bitcoin.de. Das Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität in Nordrhein-Westfalen („LBF NRW“) wertet derzeit ein zweites umfangreiches Datenpaket mit knapp 4.000 Steuerfällen aus dem gesamten Bundesgebiet aus. Wer seine Gewinne aus Bitcoin, Ether und Co. bisher nicht oder unvollständig versteuert hat, sollte jetzt Acht geben und aktiv werden.
Erste bitcoin.de-Auswertung brachte Millionen-Mehrergebnis
Das erste, bereits 2023 angeforderte Datenpaket verdeutlicht, wie ernst die Lage ist. Seine Auswertung brachte dem Staat bislang ein Mehrergebnis in Millionenhöhe ein. Da die Bearbeitung der ermittlungsintensiven Fälle noch nicht abgeschlossen ist, wird mit einer deutlich höheren Endsumme gerechnet.
Was bedeutet das zweite Datenpaket für Kryptoinvestoren?
Nach unbestätigten Informationen stammt auch das zweite Datenpaket von Bitcoin.de und enthält vermutlich Transaktionen aus den Jahren 2018 bis 2022. Die Daten werden zunächst vom LBF NRW aufbereitet und dann bundesweit an die zuständigen Finanzämter verteilt. Dort erfolgt eine steuerliche Prüfung – und bei nicht deklarierten Einkünften droht die Einleitung von Steuerstrafverfahren.
Diese Kryptogewinne sind steuerpflichtig
Viele Privatanleger wissen nicht, dass hinsichtlich Kryptoeinkünften bereits seit Jahren klare steuerliche Pflichten bestehen. Steuerpflichtig sind:
- Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen innerhalb der einjährigen Haltefrist, wenn diese einen Betrag von 999,99 Euro überschreiten (bis 2023: 599,99 Euro)
- Einkünfte etwa aus Mining, Forging, Staking oder Lending im Privatvermögen, wenn sie einen Betrag von 255,99 Euro überschreiten
- Weitere relevante Tätigkeiten im Zusammenhang mit Kryptowerten, beispielsweise das Margin-Trading oder der Handel mit Kryptoderivaten.
Entscheidend ist jedoch zunächst stets die lückenlose Dokumentation aller Transaktionen.
Selbstanzeige als letzter Ausweg
Da die Datenlage häufig unvollständig ist, nimmt die Erstellung einer wirksamen Selbstanzeige erfahrungsgemäß einige Zeit in Anspruch.
Wer seine Kryptogewinne bisher nicht oder nicht korrekt versteuert hat, sollte dringend eine Selbstanzeige in Erwägung ziehen. Solange die Finanzbehörden noch keine Kenntnis von den Verstößen haben, kann eine Selbstanzeige strafbefreiende Wirkung entfalten.
Wichtige Voraussetzungen für eine wirksame Selbstanzeige sind
- eine vollständige und wahrheitsgemäße Offenlegung aller steuerrelevanten Krypto-Transaktionen,
- eine lückenlose Dokumentation aller Vorgänge und Einkünfte und
- die fristgerechte Nachzahlung der hinterzogenen Steuern inklusive Hinterziehungszinsen und ggf. weiterer Zahlungen.
Aber auch bei Kenntnis der Steuerbehörden von Kryptoeinkünften lohnt eine Offenlegung, zumal ein freiwilliges Mitwirken des Steuerpflichtigen strafmildernd Berücksichtigung finden kann.
Vorsicht bei einer Nacherklärung über ELSTER
Eine einfache Nacherklärung über ELSTER ist mit Risiken verbunden, da sie nicht automatisch als strafbefreiende Selbstanzeige gilt. Betroffene Anleger sollten daher unbedingt fachkundigen Rat von spezialisierten Steuerberatern oder Fachanwälten für Steuerrecht einholen, um formale Fehler zu vermeiden. Die Datenpakete werden in den kommenden Wochen und Monaten bundesweit an die Finanzämter verteilt. Wer seinen Steuerpflichten bisher unzureichend nachgekommen ist, sollte jetzt aktiv werden, bevor es für eine strafbefreiende Selbstanzeige zu spät ist.
Ausblick: Meldepflichten von Kryptodienstleistern
Die aktuellen Maßnahmen sind nur der Anfang. Mit der ab dem 1. Januar 2026 geltenden EU-Richtlinie DAC8 und dem geplanten Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz werden Krypto-Plattformen künftig verpflichtet, alle relevanten Transaktionen automatisch an die Finanzbehörden zu melden. Aus den gemeldeten Daten sind ggf. Rückschlüsse auf Kryptoeinkünfte in der Vergangenheit möglich.
Die Schlinge um nicht erklärte Kryptogewinne zieht sich damit weiter zu. Wir helfen Ihnen gerne, sie zu lösen. Kommen Sie gern auf uns zu!
