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Darum lohnt es sich – 5 Vorteile für Datenschutz in Unternehmen

Die DSGVO wird von vielen Unternehmen als nachteilig empfunden. Nicht nur wirke sie sich hemmend auf die geschäftliche Tätigkeit aus, weil nicht datenschutzkonforme, aber für Unternehmen praktische Tools nicht zur Anwendung kommen dürften. Auch sei die Umsetzung der DSGVO-Vorgaben für sie mit der Aufwendung personeller, zeitlicher und finanzieller Ressourcen verbunden, die anders hätten genutzt werden können. Zudem würden neben Bußgeldern und Haftungsrisken, Imageschäden bei publik gewordenen Datenschutzverletzungen drohen. Jedoch übersehen Unternehmen, dass der Datenschutz auch Vorteile mit sich bringen kann. Fünf dieser Vorteile werden nachfolgend beleuchtet:

1. Datenschutz als Ausgangspunkt für Compliance-Management-Systeme

Vor allem Start-ups fehlt regelmäßig das Bewusstsein dafür, welche Fülle an Regelwerken und Maßnahmen bei der Führung eines Unternehmens eingehalten werden müssen. Da Daten jedoch nicht mehr aus der Geschäftswelt wegzudenken sind, stolpert man als Jungunternehmen recht schnell über das Thema Datenschutz. Die DSGVO legt den Verantwortlichen umfangreiche Pflichten für die Verarbeitung personenbezogener Daten auf. Hierzu zählt insbesondere die Rechenschaftspflicht, durch welche die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben nachgewiesen werden soll. Ein sog. Datenschutzmanagementsystem (DSM) hilft Unternehmen dabei, ihre Pflichten aus der DSGVO nachhaltig umzusetzen und dies im Bedarfsfall nachweisen zu können. Zwar bildet es nur einen Baustein im Gebilde der Unternehmens-Compliance ab, jedoch veranlasst die Implementierung eines Datenschutzmanagementsystems die Unternehmen oftmals dazu, sich überhaupt mit dem Aufbau eines umfassenden Compliance-Management-Systems zu befassen und dieses zu errichten.

2. Datenschutz als Optimierungstool

Den hohen Wert von Daten haben Unternehmen längst für sich erkannt. Auch im Rechts- und Geschäftsverkehr wird der Wert von personenbezogenen Daten dadurch deutlich, dass ihre Bereitstellung als Alternative zur Zahlung eines Kaufpreises oder einer Gebühr anerkannt wird. Eine negative Folge des Nutzens von Daten könnte sein, dass Unternehmen anlasslos oder auf Vorrat Daten sammeln für den Fall, diese später einmal gebrauchen zu können. Dies würde nicht nur zu einer unnötigen Inanspruchnahme von Speicherkapazitäten, sondern auch zu einer unüberschaubaren Flut von Daten im Unternehmen führen. Das unterbindet die DSGVO für die Verarbeitung personenbezogener Daten. Nach der DSGVO dürfen personenbezogene Daten nur für festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke erhoben werden und nicht in einer mit diesen Zwecken nicht zu vereinbarenden Weise weiterverarbeitet werden (Zweckbindung). Außerdem müssen die personenbezogenen Daten dem Zweck angemessen und erheblich sowie auf das für die Zwecke der Verarbeitung notwendige Maß beschränkt sein (Datenminimierung). Dies zwingt Unternehmen dazu, die Datenverarbeitung auf das erforderliche Maß zu beschränken, birgt jedoch andererseits den Vorteil, dass Unternehmen ihre Datenverarbeitungsprozesse optimieren und die erhobenen Daten besser bzw. überhaupt nutzen. Da personenbezogene Daten auch nur so lange gespeichert werden dürfen, wie es für die Zwecke, für die sie verarbeitet werden, erforderlich ist (Speicherbegrenzung), sind Unternehmen auch gehalten, erhobene Daten nicht einfach für die Zukunft irgendwo abzulegen, sondern tatsächlich zu nutzen und ein abgestimmtes Löschkonzept zu entwickeln.

3. Datenschutz als Digitalisierungsmotor

Der Datenschutz bringt Unternehmen dazu, nicht einfach das erstbeste Tool oder die bekannteste Anwendung einzusetzen. Vielmehr sind Unternehmen aufgefordert, ihre Entscheidungen für oder gegen ein Dienstprogramm auf der Grundlage mehrerer Faktoren zu treffen und hierbei auch den Stand der Technik einzubeziehen. Denn die DSGVO zieht den Stand der Technik als Entscheidungskriterium für die Festlegung geeigneter Mittel für die Datenverarbeitung heran. Auch sorgt die Verordnung dafür, dass bei der Entscheidungsfindung ihr risikobasierter Ansatz einfließt, da die Schwere der mit der Verarbeitung verbundenen Risiken für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen bei der Bestimmung der Mittel für die Verarbeitung zu berücksichtigen ist. Dies bildet einen Anreiz für das Unternehmen, sich mit neuen Technologien auseinanderzusetzen und so die Digitalisierung im Unternehmen generell voranzubringen, gleichzeitig aber die Interessen der von der Datenverarbeitung betroffenen Personen nicht aus den Augen zu verlieren.

4. Datenschutz als vertrauensbildender Faktor

Fällt ein Unternehmen negativ durch den Verlust personenbezogener Daten oder rechtswidrige Praktiken, wie die systematische Überwachung von Mitarbeitern, auf, schadet dies dem Unternehmensimage. Durch solche Vorfälle verliert das Unternehmen das Vertrauen von betroffenen Kunden, Mitarbeitern und Kooperationspartnern. Dieses Szenario lässt sich aber auch ins Positive verkehren. Nimmt ein Unternehmen den Datenschutz ernst und setzt es diesen konsequent in der Praxis um, hilft dies dabei das Vertrauen der von der Datenverarbeitung Betroffenen zu gewinnen. Da das Interesse an der Kontrolle über die eigenen Daten und dem Schutz der Privatsphäre immer mehr zunimmt, ist das Vertrauen der Betroffenen ein hohes Gut im Geschäftsverkehr.

5. Datenschutz als Geschäftsvorteil

Die oben dargestellten Vorteile zeigen, dass der rechtskonforme Umgang mit personenbezogenen Daten und der Einsatz datenschutzkonformer Technologien einen nicht zu unterschätzenden Geschäftsvorteil für Unternehmen darstellen können. Es liegt nahe, dass sich (potenzielle) Kunden, Mitarbeiter und Kooperationspartner eher für ein innovatives Unternehmen als Vertragspartner bzw. Arbeitgeber entscheiden als für ein Unternehmen, das negativ durch Datenschutzverstöße oder schlechtes Datenschutzmanagement auffällt. Daher kann sich ein Unternehmen von Konkurrenten, die im gleichen Sektor tätig sind, durch einen sorgsam umgesetzten Datenschutz besonders abheben und so Vertragspartner oder Mitarbeiter für sich gewinnen.

WINHELLER berät umfassend im Datenschutzrecht

Wenn Sie sich die Vorteile des Datenschutzes zunutze machen wollen oder eine Vorreiterrolle in Ihrer Branche durch Datenschutz einnehmen wollen, dann unterstützen unsere erfahrenen Rechtsanwälte im Datenschutzrecht Olga Stepanova und Patricia Jechel Sie gerne hierbei.

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Michael Rudolf Kissler

Rechtsanwalt Michael Rudolf Kissler berät als Of Counsel in den Bereichen Bank- und Kapitalmarktrecht, Compliance, IT-Recht und Datenschutz. Zu seinen Mandanten gehören insbesondere FinTechs, Start-ups, mittelständische Unternehmen und Unternehmer.

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