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Versteigerung beschlagnahmter Bitcoins: Darauf müssen Ersteigerer bei der Besteuerung achten!

Versteigerung beschlagnahmter Bitcoins: Darauf müssen Ersteigerer achten!

Das Justizministerium in Nordrhein-Westfalen verkündete vor Kurzem via Twitter, erstmalig im Rahmen einer Onlineauktion beschlagnahmte Bitcoins (BTC) im Wert von mehreren Millionen Euro zu versteigern. In breiten Teilen der Bevölkerung löste allein schon die Ankündigung einen riesigen Hype aus. Dies hängt zum einen damit zusammen, dass eine solche Kryptoauktion hierzulande bislang noch nie vorgekommen ist und demnach eine kleine Sensation ist, zum anderen auch damit, dass der Bitcoin zuletzt wieder auf weit über 50.000 Euro gestiegen ist. Die Onlineauktionen finden auf der offiziellen Auktionsseite des Justizministeriums NRW statt (www.justiz-auktion.de). Doch auch im Falle einer erfolgreichen Ersteigerung gibt es steuerliche Besonderheiten, die Kryptoinvestoren zwingend beachten sollten.

Große Anzahl an beschlagnahmten Bitcoins

Es ist bekannt, dass Kryptowährungen wie Bitcoin im kriminellen Milieu zur Zahlung oder anderen kriminellen Aktivitäten benutzt werden. Es kommt deshalb vor, dass Kryptowährungen, die im Zusammenhang mit einer Straftat erlangt wurden oder zur Durchführung einer Straftat gedient haben, letztlich von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmt werden. So teilte das Justizministerium mit, dass sich hierbei mittlerweile Bitcoins im Wert eines achtstelligen Eurobetrags, sprich mindestens 10 Millionen Euro, angesammelt haben.

Versteigerung der Bitcoins

Um diese große Anzahl an beschlagnahmten Bitcoins zu liquidieren, plant das Justizministerium nun in Zukunft, diese im Rahmen mehrerer Onlineauktionen an auktionsfreudige Kryptofans zu versteigern. Dabei steht jedoch berechtigterweise die Frage im Raum, wieso der Staat die beschlagnahmten Bitcoins nicht wie alle anderen Kryptoinvestoren über eine Börse zu den aktuellen Marktpreisen verkauft. Nach Erörterung des Justizministeriums sei man allerdings zu dem Ergebnis gekommen, dass Bitcoins nicht anders behandelt werden dürften als etwa ein beschlagnahmter Sportwagen, weshalb in beiden Fällen eine Versteigerung geboten ist.

Ganz unabhängig davon lässt sich eine mögliche Haltefristverlängerung für die zur Verfügung gestellten Coins sowohl bei Vorgängen wie dem Staking als auch bei neueren Erscheinungen wie unter anderem dem Liquidity Mining durchaus kritisch hinterfragen. 

Darauf sollten Ersteigerer bei der Besteuerung achten

Sollten Kryptoinvestoren Bitcoins im Rahmen der Onlineauktionen für sich gewinnen können, stellt sich auch hier die Frage nach der Besteuerung.

Rechtlich betrachtet führt die Auktion beim Ersteigerer zu einer Anschaffung der Bitcoins, da dieser einen Anspruch auf Übertragung der Bitcoins erlangt. Das bedeutet, dass die einjährige Haltefrist für den Ersteigerer ab dem Zeitpunkt des Zuschlags (Annahme des Höchstgebots) beginnt. Erfolgt demnach eine Weiterveräußerung innerhalb der Jahresfrist, unterliegen Gewinne der Besteuerung anhand des persönlichen Einkommensteuersatzes (sog. privates Veräußerungsgeschäft). Ist die Haltefrist hingegen abgelaufen, sind die Gewinne steuerfrei.

Da die Haltefrist maßgeblich dafür ist, ob etwaige Gewinne besteuert werden oder nicht, ist unbedingt auf eine genaue Dokumentation der Ersteigerung zu achten. Konkret sollte der Zeitpunkt der Ersteigerung der Bitcoins zwingend festgehalten werden.

Dokumentation mithilfe des Krypto-Steuertools ACCOINTING

Dokumentation aller Kryptovorgänge und Erstellung der Steuererklärung mit ACCOINTING

Hierfür empfiehlt sich das Steuertool von ACCOINTING, welches Kryptoinvestoren bei der Dokumentation aller Kryptovorgänge und auch bei der Erstellung der Steuererklärung unterstützt. Die Ersteigerung der Bitcoins kann hier einfach als Order in das Programm eingespielt werden. Dies ermöglicht Nutzern der Software, stets all ihre Investments im Zusammenhang mit Kryptowährungen im Auge zu behalten, ganz egal, ob es sich hierbei etwa um eine Vielzahl an Transaktionen an verschiedenen Börsen handelt oder Kryptowährungen im Rahmen einer Auktion erworben wurden. Für alle Fälle liefert ACCOINTING eine umfassende Übersicht, die für eine ordnungsgemäße Steuererklärung unverzichtbar ist.

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Sie planen, an einer Kryptoauktion teilzunehmen, haben aber noch Fragen oder Unsicherheiten? Sie benötigen Hilfe bei Ihrer Kryptosteuererklärung? Zögern Sie nicht und kommen Sie auf uns zu. Unsere Kryptosteuerexperten stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

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Stefan Winheller

Rechtsanwalt Stefan Winheller ist seit rund 20 Jahren auf steuerrechtliche Fragen spezialisiert, v.a. in den Bereichen Krypto, Stiftungen/NPO und Internationales.

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