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Beschlagnahme von Kryptowallets

Anwaltliche Beratung bei Ermittlungen der Staatsanwaltschaft

Beschlagnahme von KryptowalletsGeschäfte mit Kryptowährungen wie Bitcoin, Litecoin oder Ethereum sind häufig Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungsverfahren wegen Geldwäsche oder Steuerhinterziehung. Der Grund hierfür ist ihre Eignung für illegale Transaktionen, die u.a. auf der Intransparenz, Halbanonymität und dem (noch) weitestgehenden Fehlen staatlicher Aufsicht und Reglementierung im Kryptobereich beruht.

Staatsanwaltschaft beschlagnahmt Wallet

Hat die Staatsanwaltschaft den Verdacht, dass die Kryptowährung im Zusammenhang mit einer Straftat erlangt wurde oder zur Durchführung einer Straftat dienen soll, kommt es vor, dass sie kurzerhand die Kryptowallet des Beschuldigten bis zum Abschluss des Strafverfahrens beschlagnahmt. Oft können sich die Ermittlungen über Monate oder gar Jahre hinziehen. Dies ist für den Beschuldigten besonders ärgerlich, wenn sich der Verdacht der Staatsanwaltschaft nachträglich als unzutreffend herausstellt, die Kryptowährung aber zwischenzeitlich enorm an Wert verloren hat. Für Betroffene stellt sich dann die Frage nach möglichen Ersatzansprüchen.

Staatsanwaltschaft muss für Schäden aufkommen

Ein möglicher Ersatzanspruch kann sich aus dem Gesetz zur Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen ergeben. Dort ist geregelt, dass aus der Staatskasse entschädigt wird, wer durch eine Strafverfolgungsmaßnahme einen Schaden erlitten hat, soweit er freigesprochen oder das Verfahren gegen ihn eingestellt wird.

Als „Strafverfolgungsmaßnahme“ gilt in diesem Zusammenhang unter anderem die Sicherstellung oder Beschlagnahme von Kryptowallets. Der Umfang der Entschädigung richtet sich dabei nach den allgemeinen Regeln des Zivilrechts. Als Verzugsschaden ist demgemäß grundsätzlich auch ein entgangener Gewinn aus Spekulationsgeschäften zu ersetzen.

Wie ist der Schaden zu berechnen?

Bei den als höchst volatil geltenden Kryptowährungen stellt sich besonders die Bestimmung des Umfangs der Entschädigung als problematisch dar. Der Betroffene kann hier nicht ohne Weiteres den zwischenzeitlichen Höchstwert als Berechnungsgrundlage heranziehen und Entschädigung in Höhe der Differenz zum ursprünglichen Kaufpreis verlangen. Hatte der Betroffene tatsächlich die Absicht, die Kryptowährung zum Kurshöchststand zu verkaufen, muss er dies schlüssig darlegen.

Frühzeitig auf möglichen Wertverlust hinweisen

Für Betroffene bietet es sich an, die Staatsanwaltschaft zum fraglichen Zeitpunkt über die Verkaufsabsicht in Kenntnis zu setzen. Dadurch kann der Betroffene zum einen dem Risiko vorbeugen, dass seine Spekulationsabsicht im Nachhinein von der Staatsanwaltschaft bestritten werden kann. Zum anderen trifft die Staatsanwaltschaft bei sichergestellten Gegenständen eine Pflicht zur Werterhaltung, die sie unter Umständen zur vorzeitigen Verwertung der Kryptowährung verpflichtet. Unterlässt sie dies, setzt sie sich auch möglichen Ersatzansprüchen nach Amtshaftungsrecht aus.

WINHELLER berät bei der Beschlagnahmung von Wallets

Wurde Ihre Wallet im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens beschlagnahmt, wirken wir zunächst auf eine Einstellung des Verfahrens hin, sofern die entsprechenden Voraussetzungen gegeben sind. Sollte ein Einbehalten der Wallet nicht mehr zu Ermittlungszwecken notwendig sein, kann unter Umständen eine vorzeitige Freigabe der Wallet erreicht werden.

Ist eine vorzeitige Freigabe nicht möglich, treten wir mit den Ermittlungsbehörden in Kontakt und weisen auf die Werterhaltungspflicht hin. Ist das Ermittlungsverfahren bereits abgeschlossen und ein zwischenzeitlicher Wertverlust Ihrer Kryptowährung eingetreten, setzen wir entsprechende Entschädigungsansprüche gegen die Staatsanwaltschaft durch.

Kommen Sie gern unter info@winheller.com oder 069 76 75 77 80 mit Ihren Fragen auf uns zu.

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Stefan Winheller

Rechtsanwalt Stefan Winheller ist seit rund 20 Jahren auf steuerrechtliche Fragen spezialisiert, v.a. in den Bereichen Krypto, Stiftungen/NPO und Internationales.

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