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Verfassungsschutzbericht 2022 erschienen: Ungerechtfertigte Nennung prüfen

Nennung im Verfassungsschutzbericht 2022

Der Verfassungsschutz gilt als Immunsystem der Demokratie. Doch das Immunsystem kann überreagieren und den Körper gefährden, den es eigentlich beschützen will. Dasselbe gilt für den Verfassungsschutz in seinem Kampf für die Demokratie.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz sowie die Verfassungsschutzämter der Länder haben die Aufgabe, verfassungsfeindliche Bestrebungen frühzeitig zu identifizieren, zu beobachten und über sie aufzuklären. Zu diesem Zweck erscheint alljährlich der Verfassungsschutzbericht zur aktuellen Lage. Jüngst erschien so der Bundesverfassungsschutzbericht 2022.

Verfassungsschutz operiert in einem unsicheren Umfeld

Da die wenigsten verfassungsfeindlichen Organisationen ihre Verfassungsfeindlichkeit offen vor sich hertragen, operiert der Verfassungsschutz naturgemäß in einem Umfeld voller Unsicherheiten. Er muss das gesamte Verhalten einer Organisation analysieren und daraus den Schluss ziehen, ob eine verfassungsfeindliche Bestrebung vorliegt oder nicht.

Um die Arbeit des Verfassungsschutzes zu erleichtern, verlangt das Gesetz daher nicht die sichere Überzeugung, dass eine verfassungsfeindliche Bestrebung vorliegt. Benötigt werden nur tatsächliche Anhaltspunkte, die auf eine solche Bestrebung schließen lassen.

Ob solche Anhaltspunkte vorliegen, ist im Einzelfall oft streitig.

WINHELLER berät bei ungerechtfertigter Nennung im Verfassungsschutzbericht

Betroffene, die sich ungerechtfertigt im Verfassungsschutzbericht wiederfinden, sollten daher prüfen, ob sich ein rechtliches Vorgehen gegen die Eintragung lohnt. Gerne helfen wir Ihnen dabei und vertreten Ihre Interessen gegenüber den Verfassungsschutzbehörden. Kommen Sie gern mit Ihren Fragen auf uns zu!

Weiterlesen:
Nennung im Verfassungsschutzbericht: NPOs können Beweis des Gegenteils antreten

Benjamin Kirschbaum

Rechtsanwalt Benjamin Kirschbaum ist vor allem in den Bereichen Blockchain und Kryptowährungen sowie im allgemeinen Zivilrecht, Gemeinnützigkeitsrecht, Verwaltungsrecht und Kirchenrecht/Religionsrecht tätig.

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