Die Finanzverwaltung reagiert auf negative Presseberichte und Beschwerden von Vereinen: Die beitragsfreie Aufnahme von Flüchtlingen in gemeinnützige Vereine gefährdet nicht deren Gemeinnützigkeitsstatus.
Finanzverwaltung kritisiert beitragsfreies Training von Flüchtlingen
Anfang November hatten einige Zeitungen berichtet, dass gemeinnützige Sportvereine ein Schreiben von der Finanzverwaltung erhalten hätten, in dem kritisiert worden sei, dass sie Flüchtlinge beitragsfrei mittrainieren ließen. Die 16 Finanzminister/innen und -senatoren/innen der Bundesländer haben nun auf ihrer regulären Konferenz in Berlin einstimmig festgestellt, dass die beitragsfreie Aufnahme von Flüchtlingen in gemeinnützige Vereine nicht zu einer Gefährdung der Gemeinnützigkeit führt. „Wenn sich Vereine um die Integration von Flüchtlingen kümmern, ist das geradezu ein Paradebeispiel für gemeinnütziges Handeln“, so Berlins Finanzsenator Dr. Kollatz-Ahnen. Der Bund hat eine zügige Prüfung und – sofern überhaupt nötig – eine Klarstellung zugesagt.
Satzung regelt Beitragspflichten
Hinweis: Normalerweise gilt in Bezug auf die Beitragsbemessung der Gleichbehandlungsgrundsatz. Grundsätzlich haben daher alle Mitglieder die gleichen Beitragspflichten. Wenn Ausnahmen davon gemacht werden sollen, bedarf es dazu einer Satzungsgrundlage. Denkbar ist z.B. die Einräumung einer in der Satzung vorgesehenen – auch kostenfreien – „Gastmitgliedschaft“. Flüchtlinge könnten so in den Vereinen mittrainieren und gleichzeitig von der Beitragspflicht befreit sein. Sollten Sie Ihre Satzung ändern wollen, sind wir Ihnen gerne dabei behilflich.
Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Finanzen Berlin Nr. 15-025 vom 12.11.2015
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