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Was ist die Verbandsklagebefugnis?

Was ist die Verbandsklagebefugnis?Verbandsklagen sollen effektiven Rechtsschutz für die Güter der Allgemeinheit sowie für Verbraucher ermöglichen. Die Natur oder Tiere können sich nicht gegen Eingriffe des Staates vor Gericht wehren. Verbrauchern wäre es zwar möglich, Unternehmen, die Verbraucherschutzrechte verletzen, zu verklagen. Ein Verbraucher verfügt aber nicht über dieselben personellen und finanziellen Ressourcen wie ein Unternehmen, um den Rechtsstreit vor Gericht effektiv zu führen. Der vom Gesetzgeber angedachte Rechtsschutz läuft damit praktisch leer. Eine Organisation mit Verbandsklagebefugnis kann daher die Verletzung von Rechten ihrer Mitglieder oder der Allgemeinheit vor Gericht geltend machen, ohne selbst in ihren eigenen Rechten verletzt worden zu sein.

Anzahl der Mitglieder entscheidend

Viele Rechtsgebiete, die die Allgemeinheit betreffen, kennen eine Verbandsklagebefugnis: z.B. das Wettbewerbs- und Kartellrecht, das Naturschutzrecht, das Verbraucherschutzrecht oder das Tierschutzrecht. Kennzeichnend in allen Rechtsgebieten ist, dass für die Anerkennung der Verbandsklagebefugnis den jeweiligen Organisationen eine erhebliche Anzahl an Mitgliedern angehören und sie über eine bestimmte Leistungsfähigkeit aufgrund ihrer personellen, sachlichen und finanziellen Ausstattung verfügen müssen.

Nur so ist gewährleistet, dass die Verbände auch tatsächlich für die Allgemeinheit sprechen und keine Einzelinteressen vertreten. Bei einem zu kleinen Verband mit zu wenigen Mitgliedern besteht ferner das Risiko, dass das Ausscheiden von Mitgliedern die Fortsetzung der Verbandsarbeit gefährdet.

Antrag bei zuständiger Behörde

Damit eine Organisation eine Verbandsklagebefugnis erhält, muss sie einen entsprechenden Antrag auf Anerkennung der Verbandsklagebefugnis bei der zuständigen Behörde stellen.

Im Bereich des Natur- und Umweltrechts ist zunächst zu unterscheiden wie groß der Tätigkeitsbereich der Organisation ist. Beschränkt sich dieser auf ein Bundesland, ist der Antrag bei der zuständigen Landes-behörde zu stellen. Ist der Tätigkeitsbereich der Organisation größer, ist das Umweltbundesamt für die Anerkennung zuständig. Im Verbraucherschutzrecht ist der Antrag beim Bundesamt für Justiz zu stellen. Dagegen ist im Tierschutzrecht zu beachten, dass nicht alle Bundesländer eine Verbandsklagebefugnis im Tierschutzrecht vorsehen.

Weiterlesen:
Voraussetzungen der Verbandsklagebefugnis

Johannes Fein

Rechtsanwalt Johannes Fein ist im Steuerrecht, im Gemeinnützigkeitsrecht und im Sportrecht tätig. Er berät und vertritt gemeinnützige Vereine und Verbände, Wirtschafts- und Berufsverbände, gemeinnützige GmbHs und Genossenschaften sowie Stiftungen und sonstige Nonprofit-Organisationen.

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