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Die US-Steuerreform: Handlungsbedarf für deutsche Unternehmen

Am 20.12.2017 wurde die größte US-Steuerreform seit mehr als 30 Jahren umgesetzt. Sie bringt zahlreiche Änderungen und Neuerungen im US-Steuerrecht mit sich. Auch deutsche Unternehmen mit US-Töchtern sollten vor diesem Hintergrund ihre bisherige Steuerplanung auf den Prüfstand stellen. Wichtig können insbesondere folgende Punkte sein:

Probleme im Rahmen der Hinzurechnungsbesteuerung

Die Senkung des Körperschaftsteuersatzes auf US-Bundesebene von 35 Prozent auf 21 Prozent führt mit den jeweils anwendbaren State und Local Taxes zu einer Gesamtsteuerbelastung zwischen 21 und ca. 31,5 Prozent. Je nach State und Local Tax kann es aber für deutsche Unternehmen mit US-Töchtern zu Problemen im Bereich der Hinzurechnungsbesteuerung nach dem deutschen Außensteuergesetz (AStG) kommen, wenn die Steuerbelastung unter 25 Prozent liegt.

Bei der Hinzurechnungsbesteuerung können auch die neuen Konzepte der GILTI (Global intangible low-taxed income) und FDII (Foreign-derived intangible income), die Anreize bieten sollen, hochprofitable Einkunftsquellen in die USA zu verlagern, zu Problemen führen: Nimmt eine US-Tochtergesellschaft die FDII-Vergünstigung in Anspruch, so kann dies nämlich dazu führen, dass die Steuerbelastung unter 25 Prozent sinkt. Ob im Gegensatz dazu die GILTI-Hinzurechnungsbesteuerung, die neben der Hinzurechnungsbesteuerung nach den Subpart-F-Regelungen anwendbar ist, im Rahmen des deutschen AStG Berücksichtigung findet, ist noch unklar.

Generell ergibt sich hieraus ein Handlungsbedarf bei der Steuerplanung für deutsche Unternehmen mit US-Tochtergesellschaften. Im Falle einer Steuerbelastung von weniger als 25 Prozent wird es künftig erforderlich sein zu prüfen, ob passive Einkünfte erzielt werden. Hängt die Steuerbelastung von den FDII ab, so wird darüber hinaus eine sehr genaue Steuerberechnung erforderlich sein. Haben die US-Tochterunternehmen wiederum Auslandstöchter, so ist auch hier eine Überprüfung der Steuerplanung insbesondere hinsichtlich der GILTI und FDII Vorschriften erforderlich.

Möglicher Konflikt von FDII und Lizenzschranke

Noch unsicher ist, ob Lizenzzahlungen einer deutschen Gesellschaft an eine US-Gesellschaft, die Vergünstigungen nach dem FDII-Regime in Anspruch nimmt, unter die sog. Lizenzschranke des deutschen Einkommensteuergesetzes fallen. Nach unserer Auffassung sprechen die besseren Argumente dagegen: Bei FDII wird eine fiktive Überrendite ermittelt, bei der man davon ausgeht, dass sie aus den Immaterialgütern stammt. Die tatsächlichen Lizenzeinnahmen fließen dagegen vollständig in das zu versteuernde Einkommen.

Bei FDII handelt es sich daher eher um eine degressive Körperschaftsteuer, die als Bestandteil der Regelbesteuerung zu verstehen ist und nicht nur Lizenzeinnahmen erfasst. Deutsche Unternehmen, die Lizenzgebühren an US-Gesellschaften zahlen, sollten diese Problematik aber weiter im Auge behalten, um gegebenenfalls rechtzeitig reagieren zu können.

Steuerbelastung durch BEAT (Base Erosion and Anti-Abuse Tax)

Bei BEAT handelt es sich um ein Besteuerungskonzept, das eine übermäßige Minderung der steuerlichen Bemessungsgrundlage einer US-Gesellschaft durch Zahlungen an im Ausland ansässige nahe stehende Personen verhindern soll.

Auch für von BEAT betroffene Unternehmen ist eine Revision der Steuerplanung erforderlich, da im Einzelfall geprüft werden muss, wie eine hieraus resultierende Belastung reduziert werden kann.

Falls Sie Fragen zur US-Steuerreform und deren Auswirkungen haben oder Ihre Steuerplanung im Hinblick auf die US-Steuerreform anpassen wollen, stehen wir Ihnen mit unserem internationalen Steuerteam zur Seite.

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Gründung einer Betriebsstätte durch ausländische Unternehmen
Typische Problemfelder im internationalen Steuerrecht

Johannes Fein

Rechtsanwalt Johannes Fein ist im Steuerrecht, im Gemeinnützigkeitsrecht und im Sportrecht tätig. Er berät und vertritt gemeinnützige Vereine und Verbände, Wirtschafts- und Berufsverbände, gemeinnützige GmbHs und Genossenschaften sowie Stiftungen und sonstige Nonprofit-Organisationen.

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