Die Staatsanwaltschaft Braunschweig führt Ermittlungen gegen einen ehemaligen Mitarbeiter der Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz wegen des Verdachts auf Unterschlagung. Die Stiftung muss sich nun unangenehmen Fragen stellen.
Mitarbeiter verschafft sich Zugang zu Bankverbindungen
Der verdächtigte Mitarbeiter soll sich mit den Logindaten von Kollegen Zugang zum Online-Banking verschafft haben, über das er sich und seinen Familienmitgliedern anschließend rund 100.000 Euro überwiesen haben soll. Das Geld war ursprünglich für kirchliche, soziale und kulturelle Projekte im Braunschweiger Raum bestimmt, wo es nun fehlt. Wie er an die Daten der Kollegen, die sich zu diesem Zeitpunkt im Urlaub befanden, gelangen konnte, ist noch unklar.
Stiftung schon länger in der Kritik
Die Stiftung ist nun selbst Opfer geworden, steht aber schon seit längerer Zeit selbst in der Kritik. So nutzte der Stiftungsdirektor etwa einen teuren Dienstwagen und unternahm Dienstreisen ins europäische Ausland, die weit über den eigentlichen Tätigkeitskreis der Stiftung hinausgingen. Auch die Vergabe von Fördermitteln an Projekte wird hinterfragt, die eigentlich nicht mehr von den Stiftungszwecken gedeckt gewesen sein sollen. Während in der Stiftung von einer zu engen Auslegung des Stifterwillens gesprochen wird, vermuten Außenstehende eine gewisse Klüngelei – es geht immerhin um 1,7 Mio. Euro.
Fehlt es an verlässlicher Kontrolle?
Nicht nur die Stiftung selbst, sondern auch deren Kontrolleure müssen sich der Kritik stellen. Die Stiftung unterliegt der Aufsicht durch das Wissenschaftsministerium, das bislang keinen Grund für eine nähere Prüfung sah. Der Landesrechnungshof hingegen hatte die Geschäftsführung der Stiftung bereits mehrmals gerügt, da sie die Verwendung von Fördermitteln zu wenig kontrolliere und etwa keine Verwendungsnachweise führe. Der Vorwurf steht im Raum, dass erst die nachlässige Kontrolle auch die Missetaten des Mitarbeiters ermöglicht hat.
Compliance-Management-System zur Vorsorge
Gelder im gemeinnützigen Bereich sind (meist) ohnehin knapp – besonders unschön ist es dann, wenn einst freigiebig gespendete Mittel zweckentfremdet werden. Die Mittel im Nachgang zurückzugewinnen ist oft mühsam und langwierig. Nicht selten ist das Geld auch schon längst nicht mehr vorhanden oder anderweitig verschwunden. Nonprofit-Organisationen kann daher nur dazu geraten werden, bereits im Vorfeld geeignete Maßnahmen zur Verhinderung von Rechts- und Vertrauensbrüchen zu treffen. Ein angemessenes Compliance-Management-System zu implementieren steht nicht nur Unternehmen, sondern gerade auch gemeinnützigen Organisationen gut zu Gesicht. Klare Abläufe in der Organisation und Kontrollmaßnahmen wie etwa das Vier-Augen-Prinzip können Missbrauch verhindern. Auf die Kontrolle durch die Stiftungsbehörde allein sollte sich jedenfalls keine Stiftung verlassen.
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Tags: Stiftung, Stiftungszweck