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Was sind Token und Kryptowerte unter MiFID2 und MiCAR?

Was sind Token und Kryptowerte unter MiFID2 und MiCAR?

Die „Markets in Crypto Assets Regulation“ (MiCAR) definiert und reguliert erstmals EU-weit einheitlich, was Token und Krypotwerte sind.

Was sind Token? E-Geld-Token (EMT) vs. vermögenswertreferenzierte Token (ART)

Token sind entweder E-Geld-Token (EMT) oder vermögenswertreferenzierte Token (ART). Ein EMT ist ein Kryptowert, dessen Wertstabilität unter Bezugnahme auf den Wert einer amtlichen Währung gewahrt werden soll. Wird hingegen die Wertstabilität durch Bezugnahme auf einen anderen Wert oder ein anderes Recht oder eine Kombination davon, einschließlich einer oder mehrerer Währungen, gewahrt, liegt ein ART vor.

Was bedeutet Kryptowert? Begriffsdefinition nach MiCAR und nach nationalem Recht

Der Begriff Kryptowert wird in der MiCAR als eine digitale Darstellung eines Werts oder eines Rechts definiert, der bzw. das unter Verwendung der Distributed-Ledger-Technologie oder einer ähnlichen Technologie elektronisch übertragen und gespeichert werden kann.

Demgegenüber ist ein Kryptowert nach deutschem Recht die digitale Darstellung eines Werts, der von keiner Zentralbank oder öffentlichen Stelle emittiert wurde oder garantiert wird und nicht den gesetzlichen Status einer Währung oder von Geld besitzt, aber von natürlichen oder juristischen Personen aufgrund einer Vereinbarung oder tatsächlichen Übung als Tausch- oder Zahlungsmittel akzeptiert wird oder Anlagezwecken dient und der auf elektronischem Wege übertragen, gespeichert und gehandelt werden kann.

Digitaler Wert, der nicht auf der Distributed-Ledger- oder einer ähnlichen Technologie beruht

Im deutschen Recht liegt ein Kryptowert – im Unterschied zur MiCAR – also auch dann vor, wenn die elektronische Übertragung und Speicherung nicht auf der Distributed-Ledger-Technologie oder einer ähnlichen Technologie beruht.

Finanzinstrument nach MiFID2

Ein Kryptowert kann auch ein Finanzinstrument im Sinne der MiFID2-Regulierung sein. Dies sind insbesondere übertragbare Wertpapiere und wertpapierähnliche Rechte, wie etwa Anleihen, Aktien und sonstige Wertpapiere etwa zur Einbettung von Derivaten, sofern diese ihrer Art nach austauschbar, übertragbar und am Kapitalmarkt handelbar sind.

Der Begriff Kapitalmarkt umfasst neben den klassischen Wertpapierbörsen und regulierten Märkten alle Handelsplätze, auf denen entsprechende Produkte gehandelt werden können. Zahlungsinstrumente sind kein Finanzinstrument und werden damit von der MiFID2-Regulierung nicht erfasst.

Anwendungsvorrang der MiFID2-Regulierung gegenüber der MiCAR

Ein Kryptowert der zugleich ein Finanzinstrument im Sinne der MiFID2 Regulierung ist, wird durch die nationalen Bestimmungen reguliert, die die Regelungen der MiFID2 in nationales Recht umsetzen. Diese haben Anwendungsvorrang gegenüber den Regelungen der MiCAR.

Auslegungshinweise der ESMA bis zum 30.12.2024

Da die Mitgliedstaaten den Begriff des Finanzinstruments nach MiFID2 nicht einheitlich interpretieren und unterschiedliche Verwaltungspraxen entwickelt haben, hat die European Securities and Markets Authority (ESMA) hierzu Auslegungshinweise bis zum 30.12.2024 zu erarbeiten.

Technologieneutraler Ansatz und „Substance oder Form“-Grundsatz zur Bestimmung des einschlägigen Regulierungsregimes

Auf der Grundlage des Konsultationsentwurfs der ESMA hat die Einordnung eines Token als Finanzinstrument technologieneutral zu erfolgen. Für die Einordnung sind vielmehr die mit den Token verbundenen Eigenschaften, das Design und die in ihm verkörperten Rechte maßgeblich.

WINHELLER berät zu Kryptowerten

Gerne nehmen wir eine Einordnung Ihres Kryptowerts vor und beraten Sie auf der Grundlage der maßgeblichen Regelungen.

Wir beraten Sie insbesondere bei der inhaltlichen Ausgestaltung des Kryptowerts und wir unterstützen Sie bei Bedarf bei Ihrem Zulassungs- oder Erlaubnisverfahren, indem wir die benötigte Dokumentation vorbereiten und u.a. ein Whitepaper und die maßgeblichen AGB erstellen. Kommen Sie gern mit Ihren Fragen auf uns zu!

Weiterlesen:
MiCAR: Die neue EU-Verordnung für Kryptowerte
MiCAR: Handlungsbedarf für Anlageberater von Kryptowerten

Dr. Annette Wagemann

Dr. Annette Wagemann ist Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht und berät Unternehmen und deren Manager umfassend zu wirtschaftsrechtlichen Fragestellungen. Bei WINHELLER ist sie auf die rechtliche Strukturierung von Geschäftsmodellen, Corporate Governance und Compliance spezialisiert.

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