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MiCAR: Handlungsbedarf für Anlageberater von Kryptowerten

Anlageberater von Kryptowerten

In Kürze wird die sog. MiCA-Verordnung (Markets in Crypto Assets Regulation – MiCAR) in Kraft treten. Das Europäische Parlament hat ihr am 20.04.2023 zugestimmt. Voraussichtlich ab 2024 wird sie europaweit den Handel mit Kryptowerten regulieren.

Für Anlageberater haben die Regelungen weitreichende Auswirkungen:

  1. Lizenzerfordernis Anlageberater
    MiCAR verlangt für die Anlageberatung für Kryptowerte eine entsprechende Lizenzierung, die nur bei Vorhandensein der erforderlichen Fachkompetenz und kenntnisbezogen auf Kryptowerte erteilt wird.

  2. Geeignetheitsprüfung
    Anlageberater müssen eine Geeignetheitsprüfung durchführen, um die Eignung von Kryptowertanlagen für ihre Kunden zu überprüfen. Dies umfasst eine gründliche Überprüfung der finanziellen Situation, der Anlageziele und der Risikobereitschaft des Kunden, um sicherzustellen, dass die vorgeschlagenen Kryptowertinvestitionen angemessen sind.

  3. Offenlegung von Risiken
    Anlageberater müssen ihre Kunden über die inhärenten Risiken von Kryptowerten informieren, einschließlich der Volatilität, des Mangels an Regulierung und des potenziellen Verlusts des eingesetzten Kapitals.

  4. Aufzeichnungspflichten
    MiCAR verpflichtet Anlageberater zur Führung von Aufzeichnungen über die erbrachte Anlageberatung für Kryptowerte. Dies umfasst Informationen über die Art der Beratung, die vermittelten Kryptowerte, die Grundlage der Beratung und die Geeignetheitsprüfung. Diese Aufzeichnungen dienen der Transparenz und ermöglichen es den Aufsichtsbehörden, die Einhaltung der Regulierung zu überwachen.

  5. Konfliktmanagement
    MiCAR schreibt vor, dass Anlageberater potenzielle Interessenkonflikte offenlegen und geeignete Maßnahmen ergreifen müssen, um diese zu bewältigen. Dies dient dazu, sicherzustellen, dass die Interessen der Kunden im Vordergrund stehen und Anlageberater keine unangemessenen Vorteile aus solchen Konflikten ziehen.

Als Anlageberater ist es ratsam, sich mit den Vorschriften von MiCAR rechtzeitig vertraut zu machen. Sie sollten prüfen, ob sie ihre Fachkenntnisse aufzufrischen haben und sich darauf einstellen, dass sie künftig eine Geeignetheitsprüfung durchzuführen, dem Anleger die Risiken der Anlage offenzulegen und bestimmte Aufzeichnungspflichten einzuhalten sowie ein Konfliktmanagement zu etablieren haben.

Sie sollten daher zeitnah prüfen, ob und in welchem Umfang Sie ihren Beratungs- und Dokumentationsaufwand an die Anforderungen der MiCAR auszurichten haben. Unsere erfahrenen Berater unterstützen Sie hierbei gerne. Kommen Sie gern mit Ihren Fragen unverbindlich auf uns zu!

Weiterlesen:
MiCAR: Die neue EU-Verordnung für Kryptowerte
MiCA-Erlaubnis: Unternehmen benötigen Lizenz für Kryptodienstleistungen

Dr. Annette Wagemann

Dr. Annette Wagemann ist Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht und berät Unternehmen und deren Manager umfassend zu wirtschaftsrechtlichen Fragestellungen. Bei WINHELLER ist sie auf die rechtliche Strukturierung von Geschäftsmodellen, Corporate Governance und Compliance spezialisiert.

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