In letzter Zeit beobachten wir häufig, dass die deutschen Finanzämter Personen im Ausland anschreiben, weil diese in Deutschland steuerpflichtige Einkünfte erzielen.
Oft betroffen: US-Amerikaner
Darunter befinden sich auch Personen, die ihren Wohnsitz in den USA haben und dort ordnungsgemäß ihre Steuern bezahlen. Vielen ist dabei nicht bewusst, dass sie zusätzlich auch eine Steuererklärung in Deutschland abgeben müssen.
Welche Einkünfte sind betroffen?
Betroffen sind u.a.
- Einkünfte aus Vermietung von Grundstücken/Häusern/Wohnungen
- Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
- Einkünfte aus Angestelltenverhältnissen, bei denen die Ausübung oder Verwertung der Arbeit in Deutschland geschieht
- Geschäftsführergehälter einer Gesellschaft (nicht zwingend einer deutschen Gesellschaft!) mit Geschäftsleitung in Deutschland
- Einkünfte aus Kapitalvermögen (also Zinsen und Aktien)
- gewerbliche Einkünfte
Auch andere Einkünfte können steuerpflichtig sein.
Welche Konsequenzen drohen?
Nach deutschem Recht drohen empfindliche Strafen für die Steuerpflichtigen, die Teile ihrer Einnahmen verschwiegen haben. So kann es beispielsweise zu hohen Geldstrafen kommen. Auch eine mehrjährige Gefängnisstrafe ist möglich. Hinzu kommen hohe Zinsforderungen (derzeit 6 Prozent pro Jahr). Spätestens wenn man von einem deutschen Finanzamt ein Schreiben erhalten hat, in dem steht, dass man eine Einkommensteuererklärung abgeben soll, sollte man sich schnell professionell beraten lassen.
Welche Lösung gibt es?
Je nach individueller Ausgestaltung des Falls gibt es diverse Möglichkeiten, um eine Bestrafung zu verhindern oder zumindest zu reduzieren. Bei unentdeckten Taten gibt es die Möglichkeit der strafbefreienden Selbstanzeige. Hier sind aber einige Voraussetzungen zu beachten. Daher sollte die Selbstanzeige nicht ohne professionelle Hilfe erstellt werden. Hat das Finanzamt schon ein Schreiben verschickt, lässt sich auch hier unserer Erfahrung nach oft eine Bestrafung vermeiden oder zumindest reduzieren. Die individuelle Strategie hängt jeweils vom Einzelfall ab.
Muss ich also Steuern doppelt zahlen?
In den meisten Fällen müssen Steuern nicht doppelt gezahlt werden. Viele Staaten, wie z.B. die USA, haben mit Deutschland ein Abkommen vereinbart, um eine doppelte Besteuerung zu vermeiden. Oft werden unnötigerweise aus Unwissenheit trotzdem auch von beratenen Steuerpflichtigen doppelt Steuern bezahlt.
Gerne unterstützen wir Sie dabei, eine doppelte Besteuerung zu vermeiden. Wenden Sie sich mit Ihren Fragen und Anliegen im Steuerrecht gerne an unser Team von Steuerberatern und Fachanwälten.
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Deutsches Steuerrecht: Diese Nummern müssen Unternehmer kennen
Mit welchen Ländern besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen?
Tags: Selbstanzeige, Steuererklärung
Hallo,
ich habe ein Kleingewerbe in Deutschland schon seit 2017. Damit verdiene ich monaltich einen bestimmten Betrag.
Jetzt möchte ich meinen dauerhaften Wohnsitz ins Ausland verlegen, genauer gesagt nach Paraguay. Das Kleingewerbe soll aber weiterhin in Deutschland auf der angemeldeten Adresse bleiben (Wohnhaus der Mutter).
Ist das so einfach möglich bzw. wie werde ich zukünftig besteuert? Da in Paraguay ja die Territorialbesteuerung gilt (keine Steuer für ausländische Einküfnte), wie würde das in meinem Szenario ablaufen?
Ich möchte auf jeden Fall, dass das Kleingewerbe weiterhin eine deutsche Adresse hat und dort auch physisch ist. Arbeiten werde ich allerdings von Paraguay aus, da ich dort dann wohne.
Wie genau läuft dies steuertechnisich ab und was muss ich beachten oder könne ich besser lösen?
Danke schon mal!
Gruß
Tobias
Hallo Herr Gabel,
vielen Dank für Ihre Frage. Leider ist sie nicht so einfach zu beantworten. Es ist gut möglich, dass Sie trotz des Wegzugs noch in Deutschland (beschränkt, ggf. auch unbeschränkt) steuerpflichtig sein werden. Im Einzelnen hängt das von Ihren ganz konkreten Umständen ab (Wohnsitz, Schlüssel zur Wohnung in Deutschland etc.). Auch ist denkbar, dass nach dem dortigen Steuerrecht Paraguay die Gewinne aus dem Kleingewerbe der Steuer unterwirft, weil Sie selbst aus Paraguay heraus arbeiten werden. Dann wäre schlussendlich das Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland/Paraguay heranzuziehen, um Ihre konkrete Steuersituation aufzulösen.
Wir würden Ihnen empfehlen, sich an einen im internationalen Steuerrecht versierten Berater zu wenden, der auf Paraguay spezialisiert ist. Dieser kann Ihnen mit Blick auf Ihre ganz konkrete Situation die richtigen Empfehlungen aussprechen.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Winheller
Sie könnten vielleicht weiterhin eine KSt in DE entrichten (auch fällig bei Kleingewerbe – oder nur bei UG und GmbH?) – dann aber halt in PY angeben Sie seien in DE angestellt und wenigstens auf ihr eigenes Einkommen keine ESt mehr entrichten müssen.
Genauer wüssten es Auswanderungshelfer – welche oft mit diesen Fragen konfrontiert werden (Vorsicht vor möglichen Abzocker-Gebühren!).