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Deutsches Steuerrecht: Diese Nummern müssen Unternehmer kennen

In Deutschland ein Geschäft zu betreiben und dabei alle Gesetze und Vorschriften einzuhalten, kann anspruchsvoll sein. Vor allem die verschiedenen Identifikationsnummern, die von den deutschen Steuerbehörden vergeben werden, stellen Unternehmer oft vor besondere Herausforderungen. Deshalb möchten wir einen kurzen Überblick über die wichtigsten Steuer- und ID-Nummern geben:

1. Steueridentifikationsnummer

Die Steueridentifikationsnummer ist eine Steuernummer, die vom zuständigen Finanzamt ausgestellt wird. Diese Nummer ist wie ein Pass für Sie oder Ihr Unternehmen. Sie ordnet alle Verwaltungsverfahren (in sämtlichen Steuerangelegenheiten, z.B. Mehrwertsteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer) Ihnen bzw. Ihrem Unternehmen zu. Die Steueridentifikationsnummer ist wie ein „Steuerfingerabdruck“ und bleibt gleich, solange der Unternehmer lebt oder das Unternehmen existiert.

2. Steuernummer

Die Steuernummer wird auch einer Person oder einem Unternehmen zugeordnet, kann aber auf bestimmte Steuerbereiche (Körperschaftsteuer, Einkommensteuer) beschränkt werden. Wenn eine Person von einem Finanzamt zu einem anderen wechselt, erhält sie eine neue Steuernummer. Die Steueridentifikationsnummer bleibt jedoch gleich.

3. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.)

Jeder Unternehmer und jedes Unternehmen, das in der Europäischen Union geschäftlich tätig ist, benötigt eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer wird auf Anfrage beim zuständigen Finanzamt erteilt. Wenn Sie Ihr Geschäft in Deutschland führen, ist es grundsätzlich nicht notwendig, eine Umsatzsteuer-ID zu haben. Diese wird jedoch trotzdem häufig verlangt, um auf der sicheren Seite zu sein. Eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer besteht aus den zwei Buchstaben „DE“ gefolgt von 10–13 Ziffern.

Die Ausstellung einer Umsatzsteuer-ID dauert ca. 1–2 Monate. Sobald die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer vom zuständigen Finanzamt erteilt wurde, muss sie auf jeder Rechnung erscheinen und – noch wichtiger – auf der Website des Unternehmers oder des Unternehmens angegeben werden.

Vor allem auf Webseiten und in deren Impressum werden bei der Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer häufig Fehler gemacht. Seien Sie vorsichtig, denn das Versäumnis, die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer anzugeben, oder eine fehlerhafte Anzeige im Impressum kann schriftliche Abmahnungen zur Folge haben, die zu gesetzlichen Unterlassungsansprüchen und Verpflichtungen führen können, die Kosten des Abmahnenden zu tragen.

Wenn Sie sicherstellen möchten, dass Ihr Unternehmen die steuerlichen Vorschriften in Deutschland einhält, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren!

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Steuerrecht und Steuerberatung für Ihr Unternehmen

Stefan Winheller

Rechtsanwalt Stefan Winheller ist seit rund 20 Jahren auf steuerrechtliche Fragen spezialisiert, v.a. in den Bereichen Krypto, Stiftungen/NPO und Internationales.

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