Illegale Produktion aufgedeckt
Erst kürzlich stieß der Zoll auf Hinweis der polnischen Polizeieinheit CBS auf eine der bundesweit größten, unerlaubt betriebenen Produktionsstätten für Zigaretten. Die dort hergestellten Zigaretten haben die Täter laut Ermittlungsbericht anschließend auf dem britischen Schwarzmarkt vertrieben. Ein lohnendes Geschäftsmodell, da der Steueranteil auf Zigaretten in Großbritannien doppelt so hoch liegt wie in Deutschland. Die Zollbehörde schätzt die wöchentliche Produktion auf zehn Millionen Zigaretten, womit ein entsprechender Tabaksteuerschaden von wöchentlich 1,5 Millionen Euro einhergeht.
Illegale Produktion von Tabakwaren stellt Steuerhinterziehung dar
Gegen die Betreiber der Produktionsstätte erließ die Staatsanwaltschaft Haftbefehl wegen des Verdachts der bandenmäßigen Steuerhinterziehung. Erschwerend dürfte sich zudem die gewerbsmäßige Begehungsweise sowie der hervorgerufene Steuerschaden großen Ausmaßes auswirken.
Ermittlungen auch gegen Beteiligte
Mit der Einleitung weiterer Ermittlungsverfahren ist gegen all diejenigen zu rechnen, die am anschließenden Transport und am Vertrieb der Zigaretten mitgewirkt haben (Schmuggel, Steuerhehlerei). Eine strafbare Beihilfe ist insofern auch durch berufsneutrale Handlungen möglich. So kann selbst der Verkauf gebrauchter Maschinen zur Zigarettenherstellung eine Beihilfe des Verkäufers begründen, wenn der vom Käufer beabsichtigte illegale Verwendungszweck für ihn erkennbar war.
Keine doppelte Bestrafung
Beschuldigte, die bereits in Großbritannien wegen des illegalen Verkaufs der Zigaretten eine Strafe erhalten haben, können indes von einem möglichen Strafklageverbrauch (ne-bis-in-idem-Grundsatz) profitieren. Der ne-bis-in-idem-Grundsatz ist in ständiger Rechtsprechung des EuGH als allgemeiner ungeschriebener Rechtsgrundsatz des Gemeinschaftsrechts anerkannt.
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