Das Steuerjahr 2024 ist Geschichte – doch für viele Steuerpflichtige beginnt nun die eigentliche Arbeit: die Vorbereitung der Steuererklärung. Wer dabei auf die Unterstützung eines Steuerberaters setzt, profitiert nicht nur von Fachexpertise, sondern auch von einer deutlich verlängerten Abgabefrist.
Verlängerte Abgabefrist mit Steuerberater: bis 30.04.2026
Ohne steuerliche Beratung war die Einkommensteuererklärung 2024 bereits am 31.07.2025 fällig. Wer hingegen einen Steuerberater mandatiert hat, genießt eine erheblich komfortablere Frist: Die Steuererklärung für das Veranlagungsjahr 2024 muss in diesem Fall grundsätzlich bis zum 30.04.2026 beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden. Diese Verlängerung um mehrere Monate gegenüber der Selbsterklärungsfrist gibt Ihnen und uns ausreichend Zeit, Ihre steuerliche Situation sorgfältig aufzubereiten.
Bitte beachten Sie: Sofern das Finanzamt im Einzelfall eine Fristverlängerung gewährt hat oder besondere Umstände vorliegen, kann eine abweichende Frist gelten. Im Zweifel stimmen Sie sich rechtzeitig mit uns ab.
Einkommensteuer-Vorauszahlungen: Jetzt anpassen und Überraschungen vermeiden
Parallel zur Abgabe der Steuererklärung 2024 sollten Steuerpflichtige mit nennenswerten Einkünften ihren Blick bereits in die Zukunft richten: Stimmen die laufenden Einkommensteuer-Vorauszahlungen (ESt-VZ) für 2025 noch mit der tatsächlichen Einkommenssituation überein?
Das Finanzamt setzt die Vorauszahlungen in der Regel auf Basis vergangener Veranlagungen fest. Haben sich Ihre Einkünfte jedoch wesentlich verändert, sei es durch neue Einkommensquellen, veränderte Beteiligungsverhältnisse oder schwankende Kapitalerträge, kann die festgesetzte Vorauszahlung erheblich von der tatsächlichen Steuerschuld abweichen. Eine Anpassung der ESt-VZ ist jederzeit möglich und in vielen Fällen steuerlich ratsam.
Risiko Steuerverkürzung: Besondere Vorsicht bei Kryptoeinkünften
Ein oft unterschätztes Risiko besteht darin, zu niedrig festgesetzte Vorauszahlungen schlicht hinzunehmen. Wer weiß oder erkennen musste, dass die laufenden ESt-Vorauszahlungen nicht ausreichen, um die entstehende Steuerschuld zu decken, und dies dem Finanzamt nicht mitteilt, kann sich dem Vorwurf der Steuerverkürzung aussetzen. Im schlimmsten Fall droht eine strafrechtlich relevante Steuerhinterziehung gemäß § 370 AO.
Dieses Risiko ist besonders relevant für Anleger mit Kryptoeinkünften. Der Kryptomarkt ist durch eine hohe Volatilität gekennzeichnet: Innerhalb eines Steuerjahres können Gewinne aus dem Handel mit Bitcoin, Ethereum oder anderen digitalen Vermögenswerten erheblich von den Vorjahreswerten abweichen. Während die ESt-Vorauszahlungen auf Basis eines womöglich deutlich schwächeren Vorjahres festgesetzt wurden, können im laufenden Jahr bereits erhebliche Handelsgewinne entstanden sein – mit entsprechend höherer Steuerlast.
Unsere Empfehlung: Sprechen Sie uns frühzeitig an, wenn sich Ihre Einkommenssituation im Laufe des Jahres wesentlich verändert. Wir prüfen, ob eine Anpassung der Vorauszahlungen sinnvoll und geboten ist, und begleiten Sie dabei, steuerliche Risiken zu minimieren.
Bereits jetzt vorausdenken: Die Einkommensteuererklärung 2025
Auch wenn die Frist für die Steuererklärung 2025 mit Steuerberater erst am 01.03.2027 endet, lohnt es sich bereits heute, die Weichen für eine reibungslose Bearbeitung zu stellen. Unsere Erfahrung zeigt: Je früher wir Ihre steuerlich relevanten Unterlagen erhalten, desto mehr Zeit bleibt für eine sorgfältige Prüfung, eine gezielte Steuergestaltung und, falls erforderlich, Rückfragen mit Ihnen oder dem Finanzamt.
Unser Appell an Sie: Reichen Sie Ihre Belege, Bescheinigungen, Transaktionsberichte und sonstigen steuerrelevanten Unterlagen für das Jahr 2025 bitte so früh wie möglich bei uns ein. Besonders bei Kryptoinvestoren, Kapitalanlegern und Steuerpflichtigen mit komplexen Einkunftsstrukturen ist ein frühzeitiger Eingang der Daten entscheidend, sowohl für die Qualität der Bearbeitung als auch für Ihre eigene Planungssicherheit.
Sie haben Fragen zur Steuererklärung 2024 oder 2025?
Wir stehen Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Nehmen Sie bei Fragen zur Steuererklärung 2024, zu Ihren laufenden Vorauszahlungen oder zur Vorbereitung des Steuerjahres 2025 einfach Kontakt zu uns auf.
