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Schweiz veröffentlicht Namen mutmaßlicher Steuerhinterzieher

Seit 2010 die Credit-Suisse Daten-CD durch die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen medienwirksam aufgekauft und ausgewertet wurde, hat sich in der eidgenössischen Alpenrepublik einiges getan. Das ehemals eiserne Bankgeheimnis wurde mittlerweile faktisch aufgelöst und ad absurdum geführt.

Noch im letzten Jahr drohten Schweitzer Banken Deutschen Kunden offen damit, den Nachweis der Versteuerung der Bankguthaben zu erbringen und selbst an die Behörden zu melden.

Namen von Steuersündern frei im Internet zugänglich

Nunmehr wurden Namen von möglichen Steuerhinterziehern im Schweizer Bundesblatt veröffentlicht. Dabei handelt es sich um das offizielle Amtsblatt der Schweiz, welches frei im Internet zugänglich ist. Interessant ist die Argumentation der Schweiz zur Veröffentlichung: Danach habe „jedermann das Grundrecht darüber informiert zu werden, Rechtsmittel einzulegen“. Gemeint sind Rechtsmittel gegen Amtshilfeersuchen in Steuerstrafsachen, die regelmäßig durch die Heimatländer der Betroffenen an die Schweizer Behörden gestellt werden.

Durch die Veröffentlichung soll also den Betroffenen „geholfen“ werden, ihre Rechte in der Schweiz wahrzunehmen. Für die Deutschen Behörden ist dies natürlich nur von Vorteil. Die Amtshilfeersuchen werden nämlich dem Betroffenen nicht mitgeteilt. Solange der betroffene Steuersünder also nichts von den Ermittlungen gegen sich weiß, hat er grundsätzlich die Möglichkeit, durch die Abgabe einer wirksamen Selbstanzeige Straffreiheit zu erlangen. Diese Situation hat sich nun geändert, da die Betroffenen nach der öffentlichen Bekanntgabe Ihrer Namen damit „rechnen müssen“, dass das Finanzamt auch an ihre Haustür klopft. In dieser Situation ist es für die Abgabe einer wirksamen Selbstanzeige „wegen drohender Entdeckung der Tat“ bereits zu spät.

Selbstanzeige vor Durchsuchung der Steuerfahndung

Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen hat deshalb angekündigt, die veröffentlichten Namen zu überprüfen. Insoweit sieht sich die Finanzverwaltung von Amts wegen verpflichtet, „dem Sachverhalt nachzugehen“.

Es wird also eng für Steuersünder mit Verbindungen in die Schweiz. Wenn die Uhr für die Abgabe einer Selbstanzeige letztes Jahr noch fünf vor zwölf stand, hat die letzte Stunde spätestens jetzt geschlagen. Den Betroffenen ist dringend zu empfehlen, zeitnah durch anwaltliche Beratung zu reagieren, bevor die Steuerfahndung zur Durchsuchung anrückt.

Weiterlesen:
Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung
Swiss-Leaks: HSBC-Kunden und die Liste von anonymen Steuersündern im Licht des neuen Selbstanzeigerechts

Stefan Winheller

Rechtsanwalt Stefan Winheller ist seit rund 20 Jahren auf steuerrechtliche Fragen spezialisiert, v.a. in den Bereichen Krypto, Stiftungen/NPO und Internationales.

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