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Aktuelle Reformbestrebungen für den dritten Sektor

Die Sommerpause ist vorbei und der politische Betrieb nimmt wieder Fahrt auf. Der Bundesrat hat sich in zwei Anträgen mit Änderungen für Nonprofit-Organisationen befasst und erstmals gab es eine eigene Fachabteilung für gemeinnützige Organisationen auf dem Deutschen Juristentag. Welche Vorhaben jeweils umgesetzt werden, ist noch offen, doch es lohnt sich, im Nonprofitrecht auf dem aktuellen Stand zu bleiben!

Höhere Freigrenze für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe

Kürzlich hatten wir von mehreren Anträgen im Bundesrat zu Freibeträgen und -grenzen im Gemeinnützigkeitsrecht berichtet. Der Antrag mehrerer Bundesländer, die eine Anhebung der gemeinnützigkeitsrechtlichen Freigrenze für steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe forderten, wurde nun durch den Bundesrat beschlossen. Der bisher geltende Betrag von 35.000 Euro soll auf 45.000 Euro erhöht werden. Gemeinnützige Organisationen haben dann keine Steuern auf Einkünfte aus wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben zu entrichten, wenn ihre Einnahmen unter dieser Grenze liegen. Nun ist die Bundesregierung gefordert, einen entsprechenden Gesetzesbeschluss zur Änderung der Abgabenordnung in den Bundestag einzubringen.

Transparenz bei ausländischer Finanzierung

Abgesehen von handelsrechtlichen Publizitätsvorschriften für große Vereine und Stiftungen sowie rechtsformspezifischen Anforderungen für gGmbHs sind Nonprofit-Organisationen wenig transparent. Die jährliche Prüfung durch die Stiftungsaufsichtsbehörden sowie die turnusmäßige Prüfung der gemeinnützigkeitsrechtlichen Anforderungen durch das Finanzamt sind für die Öffentlichkeit nicht einsehbar – und sollen es auch nicht werden. Der Freistaat Bayern fordert nun aber im Bundesrat eine Offenlegungspflicht gegenüber dem Finanzamt, wenn sich gemeinnützige Organisationen zu mehr als einem Drittel aus ausländischen Quellen außerhalb des europäischen Wirtschaftsraumes finanzieren. So sollen verfassungsfeindliche Motive entdeckt und der Gemeinnützigkeitsstatus aberkannt werden können. Der Antrag befindet sich derzeit zur Beratung im Finanzausschuss des Bundesrates.

Deutscher Juristentag beschäftigt sich mit drittem Sektor

Der Deutsche Juristentag (DJT) ist eine regelmäßig stattfindende Versammlung von Juristen, die die Gesetzgebung in bestimmten Rechtsgebieten aus praktischer und wissenschaftlicher Sicht mitgestalten wollen. Ihre Beschlüsse haben keinerlei Bindungswirkung, doch nicht selten findet ihre Stimme bei der Bundesregierung und bei Bundestagsabgeordneten Gehör. Erstmalig gab es einen eigenen Ausschuss zum Zivil-, Wirtschafts- und Steuerrecht, der sich mit der Frage auseinandersetzte, ob die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Gründung und Tätigkeit von NPOs übergreifend geregelt werden sollten. Der Ausschuss beschäftigte sich intensiv mit Fragen des Vereinsrechts, Stiftungsrechts und Gemeinnützigkeitsrechts und kam unter anderem zu dem Entschluss, dass das bisherige Nebeneinander von Gesellschafts- und Steuerrecht beibehalten werden sollte.

Eine neue Rechtsform speziell für gemeinnützige Organisationen soll es danach nicht geben. Der Status als gemeinnützig sollte nach Auffassung des DJT aber künftig in einem verpflichtenden Rechtsformzusatz kenntlich gemacht werden. Insgesamt sieht der DJT einen Bedarf nach mehr Transparenz im dritten Sektor, weshalb auch ein öffentliches Register für Nonprofit-Organisationen sowie größenabhängige Publizitätsvorschriften geschaffen werden sollen. Im Gemeinnützigkeitsrecht soll es hingegen keine tiefgreifenden Änderungen, sondern vornehmlich Erleichterungen geben. Der Verlust der Gemeinnützigkeit etwa soll gesetzlich klarer geregelt werden; ein abgestuftes Sanktionssystem soll den Umgang mit Verstößen gegen gemeinnützigkeitsrechtliche Regelungen erleichtern. Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit soll zudem nicht mehr im laufenden Besteuerungsverfahren durch das örtliche Finanzamt, sondern durch zentral eingerichtete Stellen der Finanzbehörden erfolgen.

Umfassende Beratung im Gemeinnützigkeitsrecht

Welche dieser Reformbestrebungen am Ende tatsächlich umgesetzt werden, ist noch völlig offen. Beim Thema NPO-Register etwa widersprechen sich, zumindest betreffend Stiftungen, eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Reform des Stiftungsrechts und der DJT. Die Erhöhung der Freigrenze im steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb hingegen scheint relativ aussichtsreich. Was die Zukunft auch bringt – einfacher wird es selten. Gerade im Zuge der Änderung rechtlicher Rahmenbedingungen sollten NPOs auf kompetente Beratung nicht verzichten. Gerne stehen Ihnen unsere spezialisierten Anwälte dafür zur Verfügung.

Weiterlesen:
Bundesrat berät über Erhöhung NPO-relevanter Freibeträge
WINHELLER-Beratungsleistungen für NPOs

Johannes Fein

Rechtsanwalt Johannes Fein ist im Steuerrecht, im Gemeinnützigkeitsrecht und im Sportrecht tätig. Er berät und vertritt gemeinnützige Vereine und Verbände, Wirtschafts- und Berufsverbände, gemeinnützige GmbHs und Genossenschaften sowie Stiftungen und sonstige Nonprofit-Organisationen.

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