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Besteht ein Recht auf eine außerordentliche Mitgliederversammlung?

Der Streit beim Fußballclub Hannover 96 um den Einfluss des Vereins auf die Profiabteilung geht weiter. Die Interessengemeinschaft „Pro Verein 1896“ fordert die Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung mit dem Ziel, mehrere Aufsichtsratsmitglieder abzuwählen. Der Vorstand lehnt diese Versammlung ab – zu Recht?

Besteht ein Recht auf eine außerordentliche Mitgliederversammlung?Streit um 50+1 Regel

Hintergrund der bereits länger währenden Auseinandersetzung zwischen Fans und Vereinsführung ist die Ausrichtung der Profifußballabteilung. Der langjährige Sponsor möchte an der ausgegliederten Lizenzabteilung die Mehrheit erwerben, wozu der Verein von der im deutschen Profifußball geltenden 50+1 Regel abweichen müsste, der zufolge ein Verein stets die Mehrheit an seiner Profiabteilung halten muss.

Neuester Versuch der Mitglieder, eine weitergehende Einflussnahme zu verhindern, ist die Abwahl dem Sponsor zugeneigter Aufsichtsratsmitglieder. Hierzu forderte die Interessengemeinschaft „Pro Verein 1896“ die Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung.

Anspruch auf (zusätzliche) Mitgliederversammlung?

Die Forderung wurde von mehr als fünf Prozent der Mitglieder unterstützt – das laut Satzung erforderliche Quorum, um eine Versammlung einfordern zu können. Dennoch lehnte der Vorstand die Einberufung ab. Begründet wurde dies damit, dass in wenigen Monaten ohnehin die ordentliche Mitgliederversammlung stattfände, bei der die betroffenen Aufsichtsratsmitglieder nicht mehr zu Wahl stehen werden.

Die Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung zur Abberufung würde zwangsweise die Einberufung noch einer weiteren Mitgliederversammlung vor dem regulären Termin erfordern, um den Aufsichtsrat durch Neuwahl wieder voll zu besetzen. Innerhalb weniger Monate müsste Hannover 96 damit drei Mitgliederversammlungen durchführen, was für alle Beteiligten unzumutbar sei.

Einberufung der Mitgliederversammlung durch Minderheit

Das Recht auf die Einberufung einer Mitgliederversammlung durch eine Minderheit der Mitglieder ist bereits gesetzlich geregelt und fordert grundsätzlich ein Quorum von zehn Prozent. Das gesetzliche Quorum kann durch Satzungsregelung geändert werden, wie dies bei Hannover 96 der Fall ist.

Verlangen die Mitglieder dann die Einberufung einer Mitgliederversammlung, muss der Vorstand dem grundsätzlich auch nachkommen. In Sonderfällen wie dem Vorliegenden kann es aber durchaus unverhältnismäßig sein, letztlich überflüssige Versammlungen durchführen zu müssen.

Wir begleiten Ihre Mitgliederversammlung zum Fixpreis: Sie stehen vor einer wichtigen Mitgliederversammlung und wollen bei Vorbereitung und Durchführung rechtlich auf Nummer sicher gehen? Schicken Sie uns Ihre Satzung sowie die ggf. bereits vorbereitete Einladung samt Tagesordnung an info@winheller.com und wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Auf Wunsch nehmen wir auch als rechtlicher Beistand an der Versammlung teil oder übernehmen die Versammlungsleitung.

Weiterlesen:
1. FSV Mainz 05 e.V. muss Profiabteilung ausgliedern
Was ist eine außerordentliche Mitgliederversammlung?

Johannes Fein

Rechtsanwalt Johannes Fein ist im Steuerrecht, im Gemeinnützigkeitsrecht und im Sportrecht tätig. Er berät und vertritt gemeinnützige Vereine und Verbände, Wirtschafts- und Berufsverbände, gemeinnützige GmbHs und Genossenschaften sowie Stiftungen und sonstige Nonprofit-Organisationen.

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