
Bisher ist eine korrekte Nachhaltigkeitsdokumentation für neue Aktien und Anleihen kaum möglich. Es fehlen Regeln und Daten. Nun stellt die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) in ihrer Erklärung vom 11.07.2023 immerhin klar, welche Informationen zum Thema ESG (Umwelt, Soziales und gute Unternehmensführung) Emittenten in ihre Prospekte aufnehmen müssen.
Prospekte für Nichtdividendenwerte, insbesondere Green Bonds, und Aktien sind von der Erklärung betroffen. Damit stellt die ESMA sicher, dass die EU-Prospektverordnung europaweit einheitlich angewendet wird. Außerdem sollen damit Marktteilnehmer und Behörden unterstützt werden, die solche Prospekte erstellen bzw. prüfen.
Auch für die Finanzaufsicht (BaFin) bedeutet die Erklärung der ESMA eine Erleichterung ihrer Arbeit. Sie hat bereits angekündigt, dass sie Prospekte daraufhin effizient prüfen will.
Für Emittenten bedeutet die ESMA-Erklärung, dass sie die darin formulierten Regeln bei der Erstellung neuer Prospekte ab sofort beachten sollten. Dies gilt insbesondere für die Angaben zum eignen Nachhaltigkeitsprofil oder zu Finanzprodukten, die sie als nachhaltig vermarkten.
Die ESMA-Erklärung der BaFin sorgt für Transparenz
Für Prospekte gab es bisher keine verbindlichen spezifischen ESG-Offenlegungsanforderungen, sondern lediglich allgemeine Anforderungen. Diese dienten der ESMA bisher als Grundlage, die Angaben der Emittenten zu bewerten.
Die ESMA-Erklärung sorgt nun für mehr Klarheit und unterstützt die BaFin dabei, ihre Sustainable-Finance-Strategie zu verfolgen. Mit der Strategie soll insbesondere Greenwashing vorgebeugt und bekämpft werden.
Gern unterstützen wir Sie bei der Prospekterstellung.
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