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Offizielle Feiertage für Religionsgemeinschaften: Tempelfest bleibt vorerst Feiertag in NRW

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In Hamm können sich Teilnehmer am hinduistischen Tempelfest von der Arbeit befreien lassen. Dass dies vorerst so bleibt, hat das Verwaltungsgericht Arnsberg entschieden.

Regierungspräsident erklärt Tempelfest zum Feiertag

Jedes Jahr feiern zehntausende Hindus das Tempelfest in Hamm. Bisher war es für die Teilnehmer notwendig, hierfür Urlaub zu beantragen. Aufgrund der langjährigen Praxis und der hohen Teilnehmerzahl vergab der Regierungspräsident Arnsberg für das Tempelfest den Status als kirchlicher Feiertag gemäß Feiertagsgesetz Nordrhein-Westfalen (NRW). Arbeitnehmer mit hinduistischem Glauben können sich seitdem von der Arbeit unter Lohnverzicht für das Tempelfest freistellen lassen.

Klage gegen Rücknahme vorerst erfolgreich

Nach dem Ausscheiden des Regierungspräsidenten hob die Bezirksregierung die aus ihrer Sicht rechtswidrige Anordnung wieder auf. Hiergegen ging die hinduistische Gemeinde mit einer Klage und einem Eilantrag zum Verwaltungsgericht Arnsberg vor.

Dieses ordnete an, dass die Feiertage bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens geschützt bleiben. Ob die Voraussetzungen für die Erteilung des Status als kirchlicher Feiertag gegeben sind und ob die Bezirksregierung überhaupt eine Anordnung des Regierungspräsidenten zurücknehmen kann, könne nicht im Eilverfahren geklärt werden. Jedenfalls dieses Jahr können die Hindus in NRW daher das Tempelfest als offiziellen Feiertag genießen.

Anspruch auf offiziellen Feiertag prüfen

Religionsgemeinschaften, die wie die Hinduisten in Hamm regelmäßig religiöse Feste begehen, ohne dass diese derzeit einen gesetzlichen Feiertag darstellen, sollten prüfen lassen, ob nicht ein Anspruch besteht, diese Feste zu einem offiziellen Feiertag zu erklären. Gemeindemitglieder haben dann gegenüber Arbeitgebern und Schule einen Anspruch auf Freistellung für diese Tage. Gerne prüfen wir für Ihre Religionsgemeinschaft, ob ein Anspruch auf einen offiziellen Feiertag besteht, und setzen diesen für Sie durch. Kommen Sie gern mit Ihren Fragen auf uns zu!

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Benjamin Kirschbaum

Rechtsanwalt Benjamin Kirschbaum ist vor allem in den Bereichen Blockchain und Kryptowährungen sowie im allgemeinen Zivilrecht, Gemeinnützigkeitsrecht, Verwaltungsrecht und Kirchenrecht/Religionsrecht tätig.

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