Öffentliche E-Mail-Adressen rechtfertigen kein Direktmarketing

Öffentliche E-Mail-Adressen rechtfertigen kein DirektmarketingDie Berliner Datenschutzaufsichtsbehörde hat die Deutsche Gesellschaft für Politikberatung e.V. wegen zweier Datenschutzverstöße verwarnt. Vorausgegangen waren von dem Verein versendete E-Mails mit der persönlichen Anrede von Interessenvertretern, die zum Zwecke einer Gehaltsumfrage kontaktiert wurden.

Daten rechtswidrig aus öffentlichem Register entwendet

Insbesondere bemängelte die Behörde das fehlende berechtigte Interesse des Vereins an dem Versand der E-Mails. Entgegen der Auffassung der Gesellschaft für Politberatung überwiegt hier das Interesse der betroffenen Personen, von einer solchen Kommunikation verschont zu bleiben. Die von dem Verein verwendeten personenbezogenen Daten seien daher rechtswidrig aus einem öffentlich zugänglichen Lobbyregister erhoben und zu Zwecken nicht ausdrücklich gewünschter Kommunikation per E-Mail weiterverarbeitet worden.

Personalisierung der E-Mails überflüssig

Auch die persönliche Anrede in den E-Mails kritisierte die Aufsichtsbehörde. So mangele es an der Notwendigkeit des Personenbezuges in den Mails, der laut Verein zu einer höheren Teilnahmebereitschaft an der Umfrage führen sollte. Dem in Art. 5 DSGVO verankerten Gebot der Datenminimierung sei der Verein durch die persönliche Ansprache der kontaktierten Personen demnach nicht nachgekommen. Insbesondere der Umstand, dass die E-Mails in den meisten Fällen nicht von den Angeschriebenen persönlich, sondern von deren Mitarbeitern beantwortet werden würde, was dem Verein bewusst war, konterkariere die Notwendigkeit einer persönlichen Ansprache.

Es drohen Bußgelder

Auch wenn sich die Personen, die ihre Daten der Öffentlichkeit bereitstellen, eines möglichen Missbrauchs bewusst sein müssen, gelten die in der DSGVO normierten Voraussetzungen für eine rechtmäßige Verarbeitung. Der Fall zeigt, dass die Verarbeitung auch öffentlich zugänglicher personenbezogener Daten mit Vorsicht zu genießen ist, denn nicht jeder kommt mit einer Verwarnung davon: Die Berliner Aufsichtsbehörde hat in der Vergangenheit bereits ein Millionenbußgeld gegen die Deutsche Wohnen SE verhängt. Die Fälle horrender Bußgelder mehren sich.

Wer auf der sicheren Seite sein will, sollte sich insbesondere bei Direktmarketingmaßnahmen wie Spendenwerbung oder sonstiger breitgefächerter Organisationskommunikation vorher beraten lassen. Gerne stehen Ihnen unsere Experten für Datenschutzrecht zur Verfügung.

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Porträt vom Autor

Michael Rudolf Kissler

Rechtsanwalt Michael Rudolf Kissler berät als Of Counsel in den Bereichen Bank- und Kapitalmarktrecht, Compliance, IT-Recht und Datenschutz. Zu seinen Mandanten gehören insbesondere FinTechs, Start-ups, mittelständische Unternehmen und Unternehmer.

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