Es gibt wohl kaum jemanden, der den sechsfarbigen Zauberwürfel namens Rubik’s Cube nicht schon einmal in der Hand hatte. In den Händen des Gerichts der Europäischen Union (EuG) in Luxemburg lag jetzt der Streit über die europäischen Markenrechte an dem vom Ungar Ernö Rubik entworfenen Würfel.
Rubik‘s Cube genießt keinen Markenschutz
Im Jahr 1999 hatte die britische Firma Seven Towns, die zum damaligen Zeitpunkt die Rechte am geistigen Eigentum des Zauberwürfels verwaltete, das Design des Würfels schützen lassen. Durch den markenrechtlichen Schutz des Designs durfte niemand den Zauberwürfel ohne vorherige Erlaubnis nachbilden.
Nicht Design, sondern technische Umsetzung wesentliches Merkmal
Simba Toys, ein Spielwarenhersteller aus dem bayerischen Fürth, hatte im Jahr 2006 die Löschung der eingetragenen Unionsmarke beantragt. Wesentliches Merkmal des inzwischen über 500 Millionen Mal verkauften Spielzeuges, so die Begründung, sei nicht das Design, sondern dessen Drehbarkeit, mithin eine rein technische Lösung, die nur durch Patent, nicht jedoch durch eine Marke geschützt werden könne.
EuGH kann Markenstreit endgültig lösen
Wies das EuG 2014 die Klage des deutschen Spielzeugherstellers noch zurück, musste das europäische Markenamt EUIPO die Marke nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in zweiter Instanz 2016 schließlich doch löschen.
Gegen diese Löschung klagte nun die derzeitige Rechteinhaberin Rubik‘s Brand Limited vor dem EuG und verlor. Die Richter folgten der Argumentation von Simba Toys, die Drehbarkeit der einzelnen Würfelteile sei Alleinstellungsmerkmal des Zauberwürfels und könne demnach als technische Lösung keinen Markenschutz genießen.
Allerdings ist der jahrelange Rechtsstreit damit noch nicht endgültig abgeschlossen. Rubik‘s Brand kann, sofern vorher zugelassen, Rechtsmittel gegen die Entscheidung beim EuGH einlegen.
Unternehmen sollten Markenrechte regelmäßig überprüfen
Das Urteil des EuGH in zweiter Instanz 2016 sowie die nun abgewiesene Klage vor dem EuG zeigen einmal mehr, dass sich Inhaber von Markenrechten trotz teilweise mehrerer Jahrzehnte zurückliegender Markeneintragungen nicht auf deren Bestand verlassen können.
Wenn sogar Produkten mit dem Bekanntheitsgrad eines Rubik‘s Cube der markenrechtliche Schutz entzogen werden kann, so gilt dies erst recht für unbekanntere Marken. Vor bösen Überraschungen kann letzten Endes nur eine regelmäßige Überprüfung der nötigen Voraussetzungen für eine eingetragene Marke schützen. Im Fall der Fälle kann so auch Löschungsanträgen für die eigene Marke, wie im obigen Fall durch die Konkurrenz eingereicht, beruhigt entgegengesehen werden. Gern überprüfen wir Ihre Markenrechte.
Weiterlesen:
Kann eine Sehenswürdigkeit als Marke geschützt werden?
Markenrecht & Markenschutz für Ihr Unternehmen