DE | EN | RU

info@winheller.com+49 (0)69 76 75 77 80 Mo. - Fr. von 8 bis 20 Uhr, Sa. von 8 bis 17 Uhr
Persönliche Termine nach Vereinbarung

Bärenmarkt in Kryptowährungen – jetzt Verluste nutzen!

Von den hohen Bewertungen zum Anfang des Jahres ist der Kryptowährungsmarkt heute weit entfernt. Während dies auf der einen Seite für viele Investoren ärgerlich ist, bieten die aktuellen Kurse auf der anderen Seite auch Chancen, die man nicht ungenutzt verstreichen lassen sollte. Wer auf der Spitze des letzten Bullenmarktes investiert hat und seine damals erworbenen Coins heute noch hält, sitzt oftmals auf hohen Buchverlusten.

Verlustvortrag oder Verlustrücktrag möglich

Diese Verluste können nun steuerwirksam realisiert werden. Das Gesetz bestimmt, dass Verluste aus dem Handel mit privaten Wirtschaftsgütern wie Kryptowährungen mit anfallenden Gewinnen aus eben jenem Handel verrechnet werden können. Im Ergebnis muss also nur der Nettoertrag aus dem Handel der Einkommensteuer unterworfen werden. Entstehen dem Steuerpflichtigen jedoch mehr Verluste als Gewinne, bietet das Gesetz die Möglichkeit, diese Verluste durch das Finanzamt feststellen zu lassen und in die nächsten Jahre fortzuschreiben. Die Verluste reduzieren dann automatisch etwaige Gewinne der Folgejahre.

Daneben besteht aber auch die Möglichkeit, die Verluste ein Jahr zurückzutragen. Ein Kryptowährungsinvestor kann Verluste aus dem Jahr 2018 also nutzen, um seine Gewinne aus dem Jahr 2017 zu reduzieren. Aufgrund des progressiven Steuertarifs kann damit die Steuerlast für 2017 sowohl absolut als auch prozentual reduziert werden.

Fallstricke beachten

Für einen erfolgreichen Verlustrücktrag sind jedoch einige Klippen zu umschiffen. Zum einen werden nur Verluste beim Verkauf von Kryptowährungen berücksichtigt, die noch nicht länger als ein Jahr lang gehalten wurden. Der Steuerpflichtige sollte daher prüfen, welche seiner Kryptowährungen noch innerhalb der Jahresfrist liegen.

Zum anderen gilt die Missbrauchsvermeidungsvorschrift der Abgabenordnung. Danach kann das Finanzamt Rechtsgeschäfte ignorieren, die einzig auf die Vermeidung von Steuern abzielen. Hier sollten im Vorfeld Maßnahmen getroffen werden, um eine Missbrauchsvermutung zu entkräften, damit der Steuerbescheid keine bösen Überraschungen bereithält.

Gerne klären wir mit Ihnen Ihre individuelle Situation und Ihre Möglichkeiten, wie Sie durch die Realisierung von Verlusten Steuern sparen können. Sie erreichen uns unter +49 (0)69 76 75 77 80 oder per E-Mail an info@winheller.com.

Weiterlesen:
Handel mit Kryptowährungen führt schnell zu Steuerhinterziehung – Kryptoinvestoren aufgepasst!
Wie müssen Gewinne aus Bitcoin, Ether & Co. versteuert werden?

Benjamin Kirschbaum

Rechtsanwalt Benjamin Kirschbaum ist vor allem in den Bereichen Blockchain und Kryptowährungen sowie im allgemeinen Zivilrecht, Gemeinnützigkeitsrecht, Verwaltungsrecht und Kirchenrecht/Religionsrecht tätig.

>> Zum Profil

Ihre Karriere bei WINHELLER

Nächster Karriereschritt geplant? Unsere mittelständische Kanzlei bietet ein vielfältiges Aufgaben- und Beratungsspektrum an vier deutschen Standorten. Wir freuen uns auf engagierte neue Kollegen!

>> Zu unseren aktuellen Stellenangeboten

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.

WINHELLER-Blog via Newsletter

Abonnieren Sie unsere kostenlosen Newsletter und erhalten Sie regelmäßig die wichtigsten Beiträge aus dem Wirtschafts- und/oder Gemeinnützigkeitsrecht bequem per E-Mail. Wählen Sie einfach Ihren Wunschnewsletter aus. (Pflichtfelder sind mit * markiert).

German Business Law News (4x jährlich)
Nonprofitrecht aktuell (1x im Monat)
Ich möchte den oder die ausgewählten Newsletter abonnieren und erteile zu diesem Zwecke meine Einwilligung in die Verarbeitung meiner oben angegebenen Daten durch WINHELLER. Die „Hinweise zur Datenverarbeitung im Rahmen des Newsletter-Abonnements“ habe ich gelesen.
Mir ist bekannt, dass ich meine erteilte Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft durch Betätigung des Abmeldebuttons innerhalb des Newsletters widerrufen kann. *