Von den hohen Bewertungen zum Anfang des Jahres ist der Kryptowährungsmarkt heute weit entfernt. Während dies auf der einen Seite für viele Investoren ärgerlich ist, bieten die aktuellen Kurse auf der anderen Seite auch Chancen, die man nicht ungenutzt verstreichen lassen sollte. Wer auf der Spitze des letzten Bullenmarktes investiert hat und seine damals erworbenen Coins heute noch hält, sitzt oftmals auf hohen Buchverlusten.
Verlustvortrag oder Verlustrücktrag möglich
Diese Verluste können nun steuerwirksam realisiert werden. Das Gesetz bestimmt, dass Verluste aus dem Handel mit privaten Wirtschaftsgütern wie Kryptowährungen mit anfallenden Gewinnen aus eben jenem Handel verrechnet werden können. Im Ergebnis muss also nur der Nettoertrag aus dem Handel der Einkommensteuer unterworfen werden. Entstehen dem Steuerpflichtigen jedoch mehr Verluste als Gewinne, bietet das Gesetz die Möglichkeit, diese Verluste durch das Finanzamt feststellen zu lassen und in die nächsten Jahre fortzuschreiben. Die Verluste reduzieren dann automatisch etwaige Gewinne der Folgejahre.
Daneben besteht aber auch die Möglichkeit, die Verluste ein Jahr zurückzutragen. Ein Kryptowährungsinvestor kann Verluste aus dem Jahr 2018 also nutzen, um seine Gewinne aus dem Jahr 2017 zu reduzieren. Aufgrund des progressiven Steuertarifs kann damit die Steuerlast für 2017 sowohl absolut als auch prozentual reduziert werden.
Fallstricke beachten
Für einen erfolgreichen Verlustrücktrag sind jedoch einige Klippen zu umschiffen. Zum einen werden nur Verluste beim Verkauf von Kryptowährungen berücksichtigt, die noch nicht länger als ein Jahr lang gehalten wurden. Der Steuerpflichtige sollte daher prüfen, welche seiner Kryptowährungen noch innerhalb der Jahresfrist liegen.
Zum anderen gilt die Missbrauchsvermeidungsvorschrift der Abgabenordnung. Danach kann das Finanzamt Rechtsgeschäfte ignorieren, die einzig auf die Vermeidung von Steuern abzielen. Hier sollten im Vorfeld Maßnahmen getroffen werden, um eine Missbrauchsvermutung zu entkräften, damit der Steuerbescheid keine bösen Überraschungen bereithält.
Gerne klären wir mit Ihnen Ihre individuelle Situation und Ihre Möglichkeiten, wie Sie durch die Realisierung von Verlusten Steuern sparen können. Sie erreichen uns unter +49 (0)69 76 75 77 80 oder per E-Mail an info@winheller.com.
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