Nicht erst seitdem die Kurse für Bitcoin und Co. in ungeahnte Höhen schnellten, können viele Investoren erhebliche Gewinne einfahren. Weil diese allzu oft nicht versteuert werden, ist die Finanzverwaltung hellhörig geworden. Sie ermittelt nun in diversen Fällen wegen Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit Kryptowährungen.
Kryptoinvestoren müssen Gewinne anzeigen
In vielen Fällen ist die steuerliche Lage eindeutig: Gewinne aus Krypto-Trading müssen versteuert werden, wenn zwischen An- und Verkauf weniger als ein Jahr liegt. Als Verkauf zählt dabei auch der Umtausch in eine andere Kryptowährung. Übersteigt der Gewinn eines Jahres 600 Euro, müssen die Gewinne in der Steuererklärung angegeben werden.
Komplizierter wird es bei Mining und Masternodes. Hier liegen unter Umständen gewerbliche Einkünfte vor, bei denen jeder Euro an Gewinn in der Steuererklärung angegeben werden muss.
Verschwiegene Gewinne und Steuerhinterziehung
Werden Gewinne verschwiegen, steht der Vorwurf der Steuerhinterziehung im Raum. Dafür reicht es aus, wenn der Steuerpflichtige es zumindest für möglich hält, dass seine Aktivitäten mit Kryptowährungen steuerpflichtig sein können.
Die Folgen einer Steuerhinterziehung können gravierend sein: neben den strafrechtlichen Konsequenzen, die von einer Geldstrafe bis hin zu zehn Jahren Haft reichen können, sind neben den Steuern auch noch Zinsen (sechs Prozent pro Jahr!) und Verspätungszuschläge zu zahlen. Abhängig von der Höhe der hinterzogenen Gewinne können dabei erhebliche Summen anfallen.
Wo kein Kläger, da kein Richter?
Für viele Kryptoinvestoren stellte sich in der Vergangenheit die Frage: Wieso sollte ich erwischt werden? Gern wurde in diesem Zusammenhang behauptet, dass die Finanzverwaltung nicht über die technischen Mittel verfügen würde, um der Steuerhinterziehung auf die Schliche zu kommen. Diese benötigt sie jedoch unserer Erfahrung nach auch gar nicht.
Oft fliegen Krypto-Steuerhinterzieher durch Zufall auf, wenn sie aufgrund anderer Aktivitäten in das Netz der Steuerfahnder geraten sind. Beispielsweise stießen Fahnder im Zuge einer Hausdurchsuchung auf Nachweise für umfangreichen Handel mit Bitcoins. Obwohl sie nur wegen einzelner Verkäufe auf eBay ermittelten und sogar zu Unrecht davon ausgingen, dass der eBay-Handel in einem größeren Stil passierte, waren die Gewinne aus dem Bitcoin-Handel entdeckt.
Darüber hinaus nutzt die Finanzverwaltung, nachdem sie im Hinblick auf Bitcoin und Co. sensibilisiert wurde, zunehmend ihre vorhandenen Möglichkeiten. Insbesondere gehen die Finanzämter mittlerweile verstärkt sog. Verdachtsmeldungen nach, wenn hohe Geldeingänge auf einem Konto zu verzeichnen sind. Daneben gehen auch verstärkt anonyme Anzeigen ein, denen die Steuerfahndung natürlich ebenfalls nachgeht.
Strafbefreiende Selbstanzeige als Ausweg
Die Finanzverwaltung ermittelt bereits in diversen Fällen wegen Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit Kryptowährungen. Die Bemühungen der Steuerfahndung werden dabei immer erfolgreicher, denn auch die Steuerfahnder kennen sich immer besser mit Bitcoin und Co. aus. Zudem versprechen gezielte Ermittlungen in der Kryptoszene profitable Ergebnisse.
Wer heute oder in der Vergangenheit im Bereich der Kryptowährungen aktiv war, sollte daher überprüfen, ob er dem Finanzamt Steuern schuldet. Ist das der Fall, gibt es einen Ausweg, der zur Straffreiheit führt – eine Selbstanzeige.
Werden alle formellen und materiellen Voraussetzungen der Selbstanzeige erfüllt, führt diese zur Straffreiheit. Natürlich müssen die hinterzogenen Steuern nachgezahlt werden. Dafür können Betroffene aber wieder ruhig schlafen und sparen trotzdem Geld, das sie im Falle eines Strafverfahrens für die Strafverteidigung und/oder Geldstrafe hätten zahlen müssen. Außerdem lässt sich nur durch eine Selbstanzeige sicher ausschließen, dass eine Freiheitsstrafe verhängt wird.
Aber Vorsicht: Fehler in der Selbstanzeige können dazu führen, dass diese nicht die gewünschte Straffreiheit nach sich zieht. Es empfiehlt sich daher schon bei einem Verdacht, Gewinne nicht dem Finanzamt mitgeteilt zu haben, einen qualifizierten Experten hinzuzuziehen. Gerne stehen Ihnen unsere erfahrenen Anwälte für Steuerrecht zur Verfügung.
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Tags: Selbstanzeige, Steuererklärung