DE | EN | RU

info@winheller.com+49 (0)69 76 75 77 80 Mo. - Fr. von 8 bis 20 Uhr, Sa. von 8 bis 17 Uhr
Persönliche Termine nach Vereinbarung

Deutschland als attraktiver Standort für Kryptoinvestoren

Kryptosteuerparadies Deutschland

Deutschland ist ein Hochsteuerland. Viele Unternehmer und Investoren denken über einen Wegzug nach, um der hohen Belastung mit Abgaben (Steuern und Sozialversicherungsbeiträge) in Deutschland zu entgehen. Dabei wird übersehen, dass seit geraumer Zeit aber auch ein umgekehrter Trend zu erkennen ist: Zahlreiche ausländische Steuerpflichtige wandern nach Deutschland zu, um hier von einer günstigen Besteuerung zu profitieren.

Steuerfreies Auscashen nach einjähriger Haltefrist

Kryptoinvestoren, die auf hohen unrealisierten Gewinnen aus der Anschaffung von Kryptowährungen, wie z.B. Bitcoin, sitzen, und in ihrem Heimatland auf den Verkauf (hohe) Steuern zahlen müssten, bietet das deutsche Steuerrecht nämlich eine attraktive Option: § 23 EStG ermöglicht es dem Steuerpflichtigen, seine Kryptowährungen nach einer Haltedauer von einem Jahr steuerfrei zu veräußern. Für die Jahresfrist kommt es dabei nicht auf den Zuzug nach Deutschland an, sondern auf den ursprünglichen Anschaffungszeitpunkt.

Steuervorteile eines Umzugs nach Deutschland für Kryptoinvestoren

Spanien, Dänemark, Frankreich, Italien, UK – um nur ein paar europäische Beispiele zu nennen – besteuern den Verkauf von Kryptowährungen mehr oder weniger hoch. Wenn das Vermögen groß genug und der Steuerpflichtige flexibel ist, was seinen Wohnsitz angeht, wie es bei vielen, meist jungen Kryptoinvestoren der Fall ist, kann es sich anbieten, ernsthaft über einen Zuzug nach Deutschland nachzudenken, um der Besteuerung zu entgehen.

Was muss der Investor beachten?

Dass Deutschland die Veräußerung nach einer Haltefrist von einem Jahr nicht besteuert, ist das eine. Für einen steuerfreien Verkauf entscheidend ist allerdings zusätzlich, dass das ausländische Steuerrecht des Heimatlandes des Steuerpflichtigen den Steuerpflichtigen auch tatsächlich aus der Steuerpflicht entlässt. Der Anleger muss daher nach dem jeweiligen nationalen Recht seine unbeschränkte Steuerpflicht komplett beenden oder zumindest nach dem einschlägigen DBA zwischen Deutschland und dem Auslandsstaat seine Ansässigkeit im Heimatland aufgeben und darf im Ausland auch keiner sonstigen nachgelagerten Besteuerung oder einer Wegzugsbesteuerung unterliegen. Insoweit ist enge Zusammenarbeit mit dem Steuerberater des Anlegers im Ausland wichtig.

Ob die Steuerflucht gelingt, entscheidet also im Wesentlichen das nationale Recht des Heimatlandes. Schwierig wird es z.B., wenn der Steuerpflichtige dort Ehepartner und Kinder hat. Im Zweifel wird die Aufgabe der unbeschränkten Steuerpflicht bzw. der Ansässigkeit in einem solchen Fall nur gelingen, wenn die gesamte Familie umzieht. Leichter gesagt als getan, vor allem wenn die Kinder im schulpflichtigen Alter sind.

Wer hingegen flexibel ist, kann sich eine schöne Zeit in Deutschland machen und hier seine Kryptowährungen steuerfrei verkaufen. Gerne sind wir auf Wunsch vermögenden Anlegern übrigens dabei behilflich, in Deutschland Fuß zu fassen (Immigration, Wohnungskauf/-miete, Bankverbindung etc.).

Möchten Sie Neuigkeiten wie diese zweimonatlich in Ihr Postfach erhalten? Abonnieren Sie hier unseren Newsletter VSN Insider – Vermögen | Stiftung | Nachfolge.

Problemloses Auscashen in Deutschland?

Wenn der Verkauf der Kryptowerte gelingt und in Deutschland steuerfrei bleibt, stellt sich die Anschlussfrage, wie der Anleger sein nun erworbenes Fiatvermögen auf sein Bankkonto überwiesen bekommt. Speziell dann, wenn der Anleger in Deutschland erst seit kurzem eine neue Bankverbindung begründet hat, wird ein Auscashen im Millionenbereich häufig zu Problemen führen. Um einen ausführlichen Herkunftsnachweis kommt der Anleger in diesen Fällen nicht herum. Der Anleger sollte sich daher schon frühzeitig darum kümmern, die Herkunft seiner Kryptowerte möglichst konkret belegen zu können, und zwar vom ersten Kauf an. Andernfalls genießt er zwar die Vorzüge der Steuerfreiheit, fängt sich aber andererseits möglicherweise eine geldwäscherechtliche Verdachtsanzeige durch seine Bank ein. Damit wäre wenig gewonnen. Dieser Punkt sollte daher nicht übersehen, sondern mit der nötigen Sorgfalt bedacht und vorbereitet werden. Gerne sind wir mit unserem Team von Kryptoanalysten dabei behilflich, einen aussagekräftigen Herkunftsnachweis zu erstellen.

Sie spielen als Kryptoinvestor mit dem Gedanken, nach Deutschland umzuziehen, um von der Steuerfreiheit für Kryptogewinne zu profitieren? Sie haben Fragen zu den Voraussetzungen? Unser Team aus Steuerberatern und Fachanwälten für Steuerrecht steht Ihnen gern zur Verfügung. Kommen Sie jederzeit mit Ihren Fragen auf uns zu! Melden Sie sich dazu gerne bei uns. Unsere Ansprechpartner erreichen Sie per E-Mail (info@winheller.com) oder telefonisch (069 76 75 77 85 31).

Weiterlesen:
Auswandern und Kryptosteuern: Wegzug aus Deutschland
Auswandern als Kryptoinvestor – Achtung vor der erweiterten beschränkten Steuerpflicht

Stefan Winheller

Rechtsanwalt Stefan Winheller ist seit rund 20 Jahren auf steuerrechtliche Fragen spezialisiert, v.a. in den Bereichen Krypto, Stiftungen/NPO und Internationales.

>> Zum Profil

Ihre Karriere bei WINHELLER

Nächster Karriereschritt geplant? Unsere mittelständische Kanzlei bietet ein vielfältiges Aufgaben- und Beratungsspektrum an vier deutschen Standorten. Wir freuen uns auf engagierte neue Kollegen!

>> Zu unseren aktuellen Stellenangeboten

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.

WINHELLER-Blog via Newsletter

Abonnieren Sie unsere kostenlosen Newsletter und erhalten Sie regelmäßig die wichtigsten Beiträge aus dem Wirtschafts- und/oder Gemeinnützigkeitsrecht bequem per E-Mail. Wählen Sie einfach Ihren Wunschnewsletter aus. (Pflichtfelder sind mit * markiert).

German Business Law News (4x jährlich)
Nonprofitrecht aktuell (1x im Monat)
VSN Insider – Vermögen | Stiftung | Nachfolge (6x jährlich)
Ich möchte den oder die ausgewählten Newsletter abonnieren und erteile zu diesem Zwecke meine Einwilligung in die Verarbeitung meiner oben angegebenen Daten durch WINHELLER. Die „Hinweise zur Datenverarbeitung im Rahmen des Newsletter-Abonnements“ habe ich gelesen.
Mir ist bekannt, dass ich meine erteilte Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft durch Betätigung des Abmeldebuttons innerhalb des Newsletters widerrufen kann. *