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Kryptobörsen melden zukünftig Transaktionen an Finanzämter

DAC8 führt ab 2026 neue steuerliche Meldepflichten für Kryptowerte ein

Kryptobörse meldet ans Finanzamt

In den letzten Jahren haben sich die regulatorischen Anforderungen für Kryptowährungen in Deutschland stetig erhöht. Derzeit gibt es keine explizite Meldepflicht für Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen, jedoch unterliegen diese der Pflicht zur korrekten Angabe in der Steuererklärung.

Ab 2026 wird mit der Einführung der DAC8-Richtlinie (Directive on Administrative Cooperation) jedoch eine automatisierte Meldepflicht durch Kryptobörsen und -dienstleister eingeführt, die neue Transparenz für Steuerbehörden zur Ermittlung von bisher nicht angegebenen Einkommen schafft.

Erweiterte Meldepflichten durch DAC8

DAC8 ist eine EU-Richtlinie zur administrativen Zusammenarbeit in Steuerfragen. Die DAC-Richtlinie hat bereits mehrere Stufen durchlaufen – von DAC1 bis DAC7 –, wobei jede Version die Meldung spezifischer Steuerdaten und deren Austausch zwischen den EU-Mitgliedstaaten zum Ziel hat. DAC8 erweitert diesen Rahmen auf Kryptowährungen und andere digitale Vermögenswerte, um sicherzustellen, dass Gewinne und Einkünfte aus Kryptotransaktionen lückenlos erfasst und gemeldet werden.

Das bedeutet, dass Kryptobörsen und Kryptodienstleister innerhalb der EU – und auch solche außerhalb der EU, die Dienstleistungen für EU-Bürger erbringen – detaillierte Informationen über die Aktivitäten ihrer Kunden an die nationalen Steuerbehörden melden müssen. Diese Meldungen werden dann zwischen den Steuerbehörden der EU-Mitgliedstaaten ausgetauscht, um eine lückenlose Nachverfolgung sicherzustellen und Steuervermeidung zu reduzieren.

Welche Informationen werden von den Börsen gemeldet?

Folgende Informationen müssen von Kryptodienstleistern an die Steuerbehörden übermittelt werden:

  • Persönliche Identifikationsdaten: Name und Adresse des Kunden
  • Steueridentifikationsnummern: Angaben der betroffenen Kunden in den jeweiligen EU-Mitgliedstaaten
  • Transaktionsdaten: Betrag und Wert jeder Transaktion, Kauf- und Verkaufsdaten
  • Vermögensstand: aktueller Stand und Art der gehaltenen digitalen Vermögenswerte
  • Kontoinformationen: Kontonummern und ggf. Walletadressen ohne Übertragung der öffentlichen Schlüssel

Datenschutz und Ausnahme: Was wird nicht gemeldet?

Ein zentraler Aspekt der DAC8-Richtlinie ist, dass sensible kryptografische Details wie die öffentlichen Schlüssel der Wallets nicht Teil der Meldepflicht sind. Dies bedeutet, dass die Behörden die Transaktionen nachvollziehen können, aber keinen direkten Zugriff auf die Walletinhalte erhalten. Stattdessen konzentriert sich die Richtlinie auf personenbezogene Identifikationsdaten, die Höhe der Transaktionen und den Wert der Vermögensbestände.

Historische Transaktionen, die vor Inkrafttreten der Richtlinie im Jahr 2026 durchgeführt wurden, sind ebenfalls von der Meldepflicht ausgenommen. Damit ist sichergestellt, dass nur neue und zukünftige Transaktionen in die Meldungen einfließen, ohne eine rückwirkende Pflicht zur Offenlegung.

Die Anonymität, die die Blockchain ursprünglich bieten sollte, wird durch DAC8 für Steuerpflichtige in der EU erheblich eingeschränkt, ja nahezu vollständig aufgelöst. Da Kryptodienstleister nun Walletadressen direkt mit steuerlichen Identifikationsdaten wie Namen und Steuer-IDs verknüpfen müssen, können Steuerbehörden die gesamte Transaktionshistorie einer Wallet einem bestimmten Steuerpflichtigen zuordnen. Alle Transaktionen, die jemals über eine gemeldete Walletadresse abgewickelt wurden, können so der steuerpflichtigen Person zugeordnet werden. Dadurch wird die Blockchain über die Nutzung zentralisierter Börsen für die Finanzbehörden nahezu „transparent“, während sie gegenüber der Öffentlichkeit pseudonym bleibt.

Auswirkungen auf den Standort Europa für Kryptoanbieter

Die umfassende Meldepflicht durch DAC8 könnte dazu führen, dass Kryptobörsen und Dienstleister zögern, sich am europäischen Markt zu etablieren oder ihre Services für EU-Kunden anzubieten. Die Richtlinie bringt erhebliche administrative Anforderungen mit sich und könnte Anbieter veranlassen, ihre operativen und regulatorischen Compliancekosten zu überdenken. Neben erhöhtem Verwaltungsaufwand wächst die Gefahr, dass sich einige Anbieter aus dem europäischen Markt zurückziehen oder sich für Standorte entscheiden, die weniger strenge Meldepflichten auferlegen. Eine Zentralisierung auf größere Börsen, die sich die entsprechenden Kosten leisten können, könnte eine weitere Folge sein.

Neue Welle von Selbstanzeigen?

Zusätzlich könnte (und das ist natürlich gewollt!) die Einführung von DAC8 eine neue Welle von Selbstanzeigen durch Kryptoinvestoren kurz vor der Wirksamkeit der Meldepflichten auslösen. Steuerpflichtige, die bisher unversteuerte Gewinne aus Kryptotransaktionen freiwillig im Rahmen einer Nacherklärung angeben, bevor die Behörden Zugriff auf diese Daten haben, können für die bisher begangene Steuerhinterziehung Strafbefreiung erreichen. Kryptoanleger und -anbieter sollten daher die neuen Pflichten ernst nehmen und gegebenenfalls frühzeitig Maßnahmen zur steuerlichen Transparenz und Compliance ergreifen.

Kryptoinvestoren, denen die Meldepflichten und die damit einhergehende fast vollständige Transparenz durch die Behörden zu weit geht, könnten sich genötigt sehen, dezentrale Exchanges bzw. Exchanges aus nichteuropäischen Ländern zu verwenden, um ein höheres Maß an Anonymität zu bewahren. Auch die in den letzten Jahren deutlich zugenommene Bereitschaft, Deutschland bzw. Europa als Wohnsitz zu verlassen, könnte hierdurch gefördert werden.

WINHELLER berät Sie gerne bei Ihren Fragen oder notwendigen Reaktionen auf die erweiterten Meldepflichten. Melden Sie sich jederzeit mit Ihren Fragen!

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Jürgen Schwendemann

Steuerberater Jürgen Schwendemann ist an unserem Frankfurter Standort vor allem in den Bereichen internationales Steuerrecht, Blockchain und Kryptowährungen tätig.

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