Krankenhaushygiene ist umsatzsteuerfreie Heilbehandlung

Infektionshygienische Leistungen eines Arztes an andere Ärzte und Krankenhäuser zur Erfüllung der gesetzlichen Hygienevorschriften werden umsatzsteuerfrei ausgeführt. Auch Infektionshygiene verfolgt einen therapeutischen Zweck und kann daher zu den ärztlichen Heilbehandlungen gerechnet werden, wie der BFH nun entschieden hat.

Steuerfreie medizinische Heilbehandlung

Ein Arzt, der durch telefonischen Rat, schriftliche Gutachten und direkt vor Ort bei Laboren und Krankenhäusern als Dienstleister u.a. sicherstellte, dass die Vorgaben des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen eingehalten wurden, hatte geklagt. Die umsatzsteuerliche Behandlung seiner Leistungen hing von der Frage ab, ob es sich bei den Tätigkeiten des Arztes um medizinische Heilbehandlungen im Sinne des Gesetzes handelte.

Während die Vorinstanz die Hygieneleistungen noch als allgemeine Gesundheitsleistungen ohne konkreten therapeutischen Heilzweck ansah, wertete der BFH sie als eine ärztliche Tätigkeit zur unmittelbaren Sicherstellung der erforderlichen infektionshygienischen Voraussetzungen in medizinischen Einrichtungen. Soweit hierdurch die Einhaltung der gesetzlichen Hygienevorschriften sichergestellt werde, handle es sich um eine steuerfreie medizinische Heilbehandlung.

Umsatzsteuerliche Beratung vom Fachanwalt für Steuerrecht

Indem der BFH das Vorliegen einer umsatzsteuerfreien Heilbehandlung bereits direkt aus dem Zweck der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben folgert, vermeidet er schwierige Abgrenzungsfragen zum konkreten Therapiezweck einer Leistung. Die Tür zur Umsatzsteuerfreiheit von Leistungen ärztlicher Dienstleister hat sich damit weiter geöffnet.

Unsere im Steuerrecht spezialisierten Anwälte beraten Sie gerne umgehend zur Umsatzsteuer auf medizinische Leistungen. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!

BFH, Urteil v. 18.08.2011, Az. V R 27/10.

Weiterlesen:
Medikamentenlieferung durch Krankenhausapotheken an ambulante Patienten umsatzsteuerfrei
Vorausschauende steuerliche Planung für Ihr Unternehmen

Diesen Artikel teilen
Porträt vom Autor

Stefan Winheller

Rechtsanwalt Stefan Winheller ist seit rund 20 Jahren auf steuerrechtliche Fragen spezialisiert, v.a. in den Bereichen Krypto, Stiftungen/NPO und Internationales.

Beiträge - Profil

Stellenausschreibungen Blog

Ihre Karriere bei WINHELLER

Nächster Karriereschritt geplant? Unsere mittelständische Kanzlei bietet ein vielfältiges Aufgaben- und Beratungsspektrum an vier deutschen Standorten. Wir freuen uns auf engagierte neue Kollegen!

>> Zu unseren aktuellen Stellenangeboten

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.

Sie benötigen Unterstützung?

Sie haben Fragen zu unseren Leistungen oder möchten einen persönlichen Beratungstermin vereinbaren? Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme! Häufig gestellte Fragen beantworten wir in unseren FAQs.

Oder rufen Sie uns an: +49 (0)69 76 75 77 80