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CDU/CSU-Bundestagsfraktion gegen die „kleine Genossenschaft“

In naher Zukunft wird es wohl zu keinen Änderungen im Genossenschaftsrecht kommen. Anpassungen im Vereinsrecht sind hingegen eher wahrscheinlich.

CDU/CSU rückt von der Idee der „kleinen Genossenschaft“ ab

Im Koalitionsvertrag hatte die große Koalition vereinbart, die Gründung unternehmerischer Initiativen aus bürgerschaftlichem Engagement zu erleichtern. Für solche Initiativen sollte eine geeignete Unternehmensform im Genossenschafts- oder Vereinsrecht zur Verfügung stehen, die unangemessenen Aufwand und Bürokratie vermeidet. Entgegen den Hoffnungen des Zentralverbandes deutscher Konsumgesellschaften und vieler Fürsprecher aus dem Dritten Sektor wird es – anders als erwartet – nun aber wohl doch keine „kleine Genossenschaft“ bzw. “Kooperationsgesellschaft“ nach dem Vorbild der UG, also der „kleinen GmbH“, geben.

Hintergrund der Überlegungen zur Schaffung einer solchen „kleinen Genossenschaft“ war insbesondere der Wunsch gewesen, Kleinstgründungen die vergleichsweise hohen Kosten durch die Zwangsmitgliedschaft von Genossenschaften in einem Prüfungsverband und durch die damit im Zusammenhang stehenden Pflichtprüfungen zu ersparen.

Pflichtmitgliedschaft und Abschlussprüfung haben sich bewährt

CDU/CSU haben sich in einer Presseerklärung nun aber eindeutig gegen eine Reform des Genossenschaftsrechts ausgesprochen: Die etablierte Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft genieße hohes Vertrauen bei Gründern, aber auch bei vorhandenen Mitgliedern, Kunden und Kreditgebern. Von 150 befragten Genossenschaften, die zwischen 2006 und 2013 gegründet wurden, seien mehr als 90 Prozent zufrieden mit der gewählten Rechtsform und lehnten Änderungen am genossenschaftlichen Prüfungs- und Beratungsansatz ab. Eine deutliche Mehrheit bewerte Vorteile wie Vertrauen und Sicherheit höher als die Kostennachteile der Rechtsform.

Selbst Kleinstgenossenschaften wie Dorfläden mit geringfügiger wirtschaftlicher Tätigkeit forderten mit Blick auf die Kosten mehrheitlich keine generelle Abschaffung der Pflichtmitgliedschaft und der Abschlussprüfung. Auch habe jeder zweite derart firmierende Dorfladen angegeben, dass die Prüfung durch den Prüfungsverband unternehmerische Fehlentscheidungen früh verhindere.

Änderungen im Vereins- oder GmbH-Recht möglich

Das in der Koalitionsvereinbarung festgelegte Ziel, die Gründung unternehmerischer Initiativen aus bürgerschaftlichem Engagement zu erleichtern, wird, wenn es bei der ablehnenden Haltung der CDU/CSU bleibt, dann wohl durch Änderungen im Vereinsrecht oder im GmbH-Recht erreicht werden müssen. Welche Änderungen genau anstehen, ist aktuell allerdings unklar. Angesichts der seit Jahren schwelenden Problematik der Eintragungsfähigkeit von Vereinen, die sich (sozial-)wirtschaftlich betätigen, in das Vereinsregister, wäre z.B. denkbar, dass der Gesetzgeber in die §§ 21, 22 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) eingreift und eine verstärkte wirtschaftliche Betätigung durch Idealvereine gestattet und damit den Zugang zur Rechtsform des e.V. vereinfacht.

Viele halten das für eine gute Lösung. Ob das wirklich so ist, darf aber bezweifelt werden: Für wirtschaftliche Betätigungen sieht das deutsche Recht nun einmal besser geeignete Rechtsformen vor – allen voran die Genossenschaft und die (g)GmbH. Und daran, dass sich (sozial-)wirtschaftlich tätige Unternehmen in die Vereinsrechtsform flüchten, kann niemand ernsthaft ein Interesse haben.

Wirtschaftliche Betätigung von Vereinen

Kurzfristig ist mit gesetzgeberischen Aktivitäten aber sowieso nicht zu rechnen. Wahrscheinlicher dürfte sein, dass der Gesetzgeber die aktuellen Gerichtsverfahren, d.h. vor allem das ADAC-Verfahren vor dem AG München und die anhängigen Rechtsbeschwerden zweier Kita-Betreiber vor dem BGH abwartet. In beiden Verfahren geht es um die zentrale Frage, wie intensiv sich im Vereinsregister eingetragene Vereine (sozial-)wirtschaftlich betätigen dürfen.

Bei Fragen zum Genossenschaftsrecht sind Ihnen unsere erfahrenen Anwälte gerne behilflich.

Pressemitteilung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion vom 15.03.2016

Weiterlesen:
Reform des Genossenschaftsrechts: Die kleine Genossenschaft kommt
Gründung einer Genossenschaft: Fallstricke vermeiden

Stefan Winheller

Rechtsanwalt Stefan Winheller ist seit rund 20 Jahren auf steuerrechtliche Fragen spezialisiert, v.a. in den Bereichen Krypto, Stiftungen/NPO und Internationales.

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