Seit 01.01.2025 müssen alle elektronischen Kassensysteme beim Finanzamt gem. § 146a Abs. 4 AO (Abgabenordnung) angemeldet werden. Diese Meldepflicht gilt für alle Kassen, unabhängig davon, ob sie gekauft, gemietet oder geleast wurden.
Die Meldung erfolgt bequem über das Online-Portal „Mein ELSTER“ oder alternative Software mit ERiC-Schnittstelle (ELSTER Rich Client).
Welche Informationen zum Kassensystem sind zu melden?
Zuallererst muss jede Kasse eindeutig einer Betriebsstätte zugeordnet werden. Wird dieselbe Kasse in einer anderen Betriebsstätte verwendet, ist eine erneute Meldung erforderlich. Folgende Informationen benötigt das Finanzamt außerdem von Ihnen:
- Art des Kassensystems
- Seriennummer der Kasse
- Anschaffungsdatum oder Datum der Außerbetriebnahme
- Art der zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE)
Unterschiedliche Meldefristen nach Anschaffungsdatum
- Für Kassen, die vor dem 01.07.2025 angeschafft wurden bzw. werden, gilt: Meldung bis zum 31.07.2025
- Für Kassen, die ab dem 01.07.2025 angeschafft werden gilt: Meldung innerhalb eines Monats nach Anschaffung
Wozu die Registrierung wichtig ist
Die Meldepflicht dient der Verhinderung von Steuerbetrug. Die in den Kassen integrierte Sicherheitstechnik soll eine korrekte Aufzeichnung aller Verkaufsvorgänge gewährleisten.
Wir unterstützen Sie gerne bei der Erstellung der Meldung!
Wir empfehlen Ihnen, sich frühzeitig mit diesem Thema zu befassen. Als erfahrene Steuerberater stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne dabei zur Seite. Sollten Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie uns gerne per Telefon oder E-Mail.
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