
Bei größeren Spendensummen sollte die direkte Zuwendung ohne Einschaltung von Instagram gewählt werden.
Bereits seit Längerem sind Spendensammlungen per Facebook möglich. Nun zieht auch der zu Facebook gehörende Onlinedienst Instagram nach und ermöglicht gemeinnützigen Organisationen die Nutzung sog. „Donate Buttons“ in Instagram Stories. Doch (gemeinnützigkeits-)rechtlich bleiben Fragen offen.
Spendenabwicklung über Facebook-Zahlungsdienste
Moderne Kommunikationsmittel und soziale Medien sind zunehmend wichtige Kanäle im Rahmen des Fundraisings. Das Bildernetzwerk Instagram bietet gemeinnützigen Organisationen nun die Möglichkeit des Spendenaufrufs in ihrer „Story“. Abgewickelt wird die Spende über Facebook-Zahlungsdienste – vorherige Registrierung als Wohltätigkeitsorganisation vorausgesetzt.
Donate-Button wirft gemeinnützigkeitsrechtliche Fragen auf
Sowohl bei den neuen Instagram-Donate-Buttons als auch bei den mittlerweile bekannten Facebook-Spendenaktionen stellen sich die gleichen Fragen: Dürfen die Empfängerorganisationen Zuwendungsbestätigungen („Spendenquittungen“) ausstellen? Handelt es sich tatsächlich um Spenden oder ändert das wirtschaftliche Interesse von Instagram etwas an dieser Beurteilung? Und wie kommen NPOs überhaupt an die Gelder, wenn zunächst alles über Facebook läuft?
Vorsicht bei größeren Spendensummen geboten
Bis diese und weitere Fragen geklärt sind, sollten sowohl Spender als auch NPOs Vorsicht walten lassen. Für kleinere und laufende Spendenaktionen können die Dienste der sozialen Medien sicherlich einen Mehrwert bieten. Bei größeren Spendensummen sollte allerdings die direkte Zuwendung ohne Einschaltung von Facebook gewählt werden.
Unsere erfahrenen Anwälte prüfen gerne die von Ihnen ins Auge gefassten Projekte auf ihre Vereinbarkeit mit dem Spendenrecht und erarbeiten mit Ihnen und Ihren „Fundraisern“ gemeinsam ggf. weitere alternative Finanzierungsmodelle.
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Tags: Spenden