Hard Fork: Steuerliche Behandlung und Anschaffungszeitpunkt

Immer öfter kommt es im Leben von Kryptowährungen zu so genannten Hard Forks (Weggabelung). Den Anfang machte die Ethereum Blockchain. Diese spaltete sich im Zuge des sogenannten „DAO-Hacks“ im Jahr 2016 in Ether (ETH) und Ether Classic (ETC) auf. Im Jahr 2017 folgte Bitcoin mit gleich zwei Forks: Bitcoin Cash (BCH) und Bitcoin Gold (BTG). Wie diese Vorgänge steuerrechtlich zu behandeln sind, ist noch höchst unklar.

Was ist eine Hard Fork?

Bei einer Fork spaltet sich die Blockchain – das offene Handelsjournal das den Kryptowährungen zugrunde liegt – in zwei Teile. Der eine Teil ist die Fortsetzung der Ursprungsblockchain. Der andere Teil enthält diese Ursprungsblockchain bis zum Zeitpunkt der Fork.

Während der Fork entsteht auf dem neuen Teil eine identische Anzahl von neuen Krypotcoins. Das bedeutet, dass z.B. ein Inhaber von Bitcoin nach der Fork von Bitcoin Cash exakt dieselbe Anzahl von Bitcoins und Bitcoin Cash auf exakt denselben Adressen hält. Hiernach entwickeln sich die beiden Teile dann völlig unabhängig voneinander fort.

Steuerliche Folgen der Hard Fork

Die durch die Fork neu geschaffenen Coins können hohe Werte repräsentieren. So ist ein einzelner Bitcoin Cash derzeit über 1.000 Euro wert. So ein spontaner Zuwachs im Vermögen wirft selbstverständlich die Frage auf, ob dieser nicht zu versteuern ist. Und wenn ja, wie?

Die Antwort hierauf ist kompliziert und unterscheidet sich von Fork zu Fork und von Steuerpflichtigem zu Steuerpflichtigem. Insbesondere kommt es darauf an, ob man seine Kryptowährung im Privatbereich oder aber gewerblich, z.B. durch Mining, erworben hat. Hat man seine Kryptowährungen ausschließlich privat gehalten, stellt sich die weitere Frage ob bei einem Verkauf die Spekulationsfrist von einem Jahr eingreift. Und wenn ja, was ist der Anschaffungszeitpunkt? In Frage kommt der Zeitpunkt der Anschaffung der Ausgangscoins, aber auch der Moment der Hard Fork.

Anwaltliche Beratung rund um Hard Forks

Die steuerlichen Fragen die mit einer Hard Fork einhergehen, können leider nicht allgemeinverbindlich beantwortet werden. Vielmehr kommt es auf den jeweiligen Einzelfall an. Gerne prüfen unsere erfahrenen Steuerrechtsanwälte Ihre individuelle Situation.

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Bitcoin und virtuelle Währungen: Regulatorische Anforderungen beachten

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Porträt vom Autor

Benjamin Kirschbaum

Rechtsanwalt Benjamin Kirschbaum ist vor allem in den Bereichen Blockchain und Kryptowährungen sowie im allgemeinen Zivilrecht, Gemeinnützigkeitsrecht, Verwaltungsrecht und Kirchenrecht/Religionsrecht tätig.

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