DE | EN | RU

info@winheller.com+49 (0)69 76 75 77 80 Mo. - Fr. von 8 bis 20 Uhr, Sa. von 8 bis 17 Uhr
Persönliche Termine nach Vereinbarung

Handelsvertreter: Kein Anspruch auf „Treuegeld“

Das Recht des Handelsvertreters kennt in Deutschland viele Bestimmungen, die nicht zur freien Wahl der Vertragsparteien stehen, sondern zwingend beachtet werden müssen. Das bekannteste Beispiel ist der sogenannte Ausgleichsanspruch, eine Art Abfindung, welche der Handelsvertreter nach Beendigung des Vertrags vom Unternehmer verlangen kann.

Handelsvertreter macht Ausgleichsanspruch geltend

Der Bundesgerichtshof hatte nun zu entscheiden, ob eine Klausel in einem Handelsvertretervertrag wirksam ist, die vorsieht, dass der Handelsvertreter mit der Geltendmachung des Ausgleichsanspruchs auf die Zahlung eines sog. Treuegeldes verzichtet. Das „Treuegeld“ ist eine Zahlung, die im Rahmen der Altersversorgung geleistet wird und über Einzahlungen des Unternehmers finanziert wird. Eine gesetzliche Pflicht zu dieser Leistung gibt es nicht.

Zu Recht sieht der Bundesgerichtshof in seiner neuen Entscheidung – wie schon in einer Entscheidung aus dem Jahre 2003 – in der genannten Klausel keine unangemessene Benachteiligung des Handelsvertreters. Auch überraschend sei die Klausel nicht.

Anspruch auf Treuegeld entfällt bereits bei Geltendmachung

Ein Handelsvertreter sollte beachten, dass sein Anspruch auf das Treuegeld bei entsprechender Formulierung der Klausel schon dann entfallen kann, wenn er den Ausgleichsanspruch geltend macht. Darauf, ob der Anspruch auch begründet ist, wie hoch oder ob er durchsetzbar ist, kommt es nicht an. Seine Geltendmachung sollte also wohlüberlegt sein.

Gerne unterstützen Sie unsere spezialisierten Anwälte bei der rechtssicheren Erstellung von Handelsvertreterverträgen.

Weiterlesen:
Ausgleichsanspruch: Hohe Anforderungen an Anrechnungsabreden
Wichtige Elemente eines Handelsvertretervertrages

Thomas Schwab

Rechtsanwalt Thomas Schwab ist für WINHELLER überwiegend im Bereich des allgemeinen Zivil- und Vertragsrechts, des Gesellschaftsrechts, des Handelsrechts, des Erbrechts und des internationalen Wirtschaftsrechts tätig.

>> Zum Profil

Ihre Karriere bei WINHELLER

Nächster Karriereschritt geplant? Unsere mittelständische Kanzlei bietet ein vielfältiges Aufgaben- und Beratungsspektrum an vier deutschen Standorten. Wir freuen uns auf engagierte neue Kollegen!

>> Zu unseren aktuellen Stellenangeboten

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.

WINHELLER-Blog via Newsletter

Abonnieren Sie unsere kostenlosen Newsletter und erhalten Sie regelmäßig die wichtigsten Beiträge aus dem Wirtschafts- und/oder Gemeinnützigkeitsrecht bequem per E-Mail. Wählen Sie einfach Ihren Wunschnewsletter aus. (Pflichtfelder sind mit * markiert).

German Business Law News (4x jährlich)
Nonprofitrecht aktuell (1x im Monat)
Ich möchte den oder die ausgewählten Newsletter abonnieren und erteile zu diesem Zwecke meine Einwilligung in die Verarbeitung meiner oben angegebenen Daten durch WINHELLER. Die „Hinweise zur Datenverarbeitung im Rahmen des Newsletter-Abonnements“ habe ich gelesen.
Mir ist bekannt, dass ich meine erteilte Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft durch Betätigung des Abmeldebuttons innerhalb des Newsletters widerrufen kann. *